| 1. | Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Bürgermeister Stefan Reichold eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden, besonders die neugewählten Mitglieder des Marktgemeinderates Annemarie Adelhardt, Johannes Hänchen, Andre Igel, Franziska Grasser, Alexander Lämmlein, Sebastian Feulner, Alexander Sponsel, die zahlreichen Zuhörer sowie die Vertreter der Presse, den Ehrenbürger Altbürgermeister Krämer, den Ehrenringträger Dr. Peter Landendörfer, und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen nicht.
Unter Punkt 11.5 wird die Bestellung von Vorstandsmitgliedern in den Wasserzweckverband der Juragruppe Pegnitz mit aufgenommen.
Beschluss:
Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Abstimmung: 17 : 0
| 2. | Aufgabenerfüllung in der neuen Amtsperiode des Marktgemeinderates, Arbeitsweise - Ausführungen des 1. Bürgermeisters |
Begrüßung und Rede 1. Bürgermeister Stefan Reichold anlässlich der konstituierenden Sitzung für die Legislaturperiode 2026 – 2032
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es ist mir eine große Ehre, Sie heute zu unserer konstituierenden Sitzung für die Legislaturperiode 2026 – 2032 begrüßen zu dürfen. Es ist ein besonderer Moment - und eine alles andere als gewöhnliche Sitzung dieses Marktgemeinderates.
Zunächst darf ich die neugewählten Mitglieder des Marktgemeinderates herzlich willkommen heißen. Aber auch die wiedergewählten Mitglieder des Marktgemeinderates begrüße ich recht herzlich und gratuliere Ihnen allen zur Wahl in den Marktgemeinderat des Marktes Heiligenstadt i.OFr.
Ein herzliches Grüß Gott auch den
| - | Ortsprecherinnen und Ortssprechern, |
| - | Unserem Altbürgermeister und Ehrenringträger Helmut Krämer, |
| - | Den Ehrenringträgern Dr. Peter Landendörfer, Dieter Zöberlein und Hans Dorsch, |
| - | Unserer ehem. Zweiten Bürgermeisterin Gräfin Stauffenberg, |
| - | Unserem ehem. Dritten Bürgermeister Bernd Büttner, |
| - | allen Zuhörerinnen und Zuhörern und |
| - | selbstverständlich auch den Vertretern der Presse, Herrn Marquard Och von den Nordbayerischen Nachrichten und Frau Deason vom Fränkischen Tag. |
TOP 1 – Rede 1. Bürgermeister
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
heute ist ein besonderer Tag für den Markt Heiligenstadt i.OFr., für die hier anwesenden Marktgemeinderätinnen und Marktgemeinderäte, insbesondere die neugewählten, die gleich feierlich ihren Eid leisten werden, aber selbstverständlich auch für mich persönlich.
Das hat vielerlei Gründe.
1972 trat die große Landkreisreform in Kraft. Seitdem gehört der Markt Heiligenstadt i.OFr. zum Landkreis Bamberg. Von 1972 – 1978 fand dann die Gemeindegebietsreform mit Eingemeindungen und Zusammenschlüssen statt. Am 01. Mai 1978 war die wesentliche Umsetzung der bayerischen Gebietsreform abgeschlossen. Seit 1972 ist der Marktgemeinderat heute also zum zehnten Mal zu einer konstituierenden Sitzung zusammengetreten.
Für mich ist es nun die zweite konstituierende Sitzung und wenn ich mich zurückerinnere an das Jahr 2020, als die Sitzung coronabedingt in der Turnhalle stattfand, dann bin ich noch immer ergriffen von diesem einzigartigen Moment. Heute, sechs Jahre später, ist es aber nicht weniger schön. Die Bestätigung, die ich am 08. März 2026 von der großen Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger erhalten habe, ist auch eine Bestätigung meiner Arbeit und der Art und Weise, wie ich dieses Amt ausübe. Das erfüllt mich mit großer Dankbarkeit.
Ich danke Ihnen also heute noch einmal für das Vertrauen, dass Sie mir seit 2020 entgegenbringen und dass Sie mir auch weiterhin zutrauen, unsere schöne Marktgemeinde in eine gute Zukunft zu führen.
Ich hatte Ihnen gerade mitgeteilt, dass seit der Landkreisreform und späteren Gebietsreform heute die zehnte konstituierende Sitzung stattfindet. Neben mir sitzt unser Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt, der heute an seiner sechsten konstituierenden Sitzung teilnimmt. Sechs von zehn! Eine großartige Leistung!
Für eine Marktgemeinderätin und sechs Marktgemeinderäte ist es heute die erste konstituierende Sitzung. Sie haben sich, wie auch die Wiedergewählten, bereiterklärt Verantwortung für unsere Marktgemeinde zu übernehmen und Sie haben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erhalten. Herzlichen Dank, dass Sie sich alle im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung engagieren.
Welchen hohen Rang die Gemeinden im gesamten Staatsgefüge einnehmen, können Sie in der bayerischen Gemeindeordnung, die Sie vor sich liegen haben nachlesen. Die Gemeinden werden ausdrücklich als Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens beschrieben.
Aufgaben der Marktgemeinderätinnen und Marktgemeinderäte
Ich möchte noch einmal betonen und herausstellen, dass das Amt der Marktgemeinderätin und des Marktgemeinderates ein verantwortungsvolles Ehrenamt im Dienst unserer Bürgerschaft ist. In den nächsten sechs Jahren werden wir viele Beschlüsse über die unterschiedlichsten Themen fassen. Sicher werden Sie auch viel Neues über unsere Marktgemeinde lernen. Ich möchte auch nicht verheimlichen, dass nicht alles, was entschieden werden muss vergnügungssteuerpflichtig ist. Sie werden sich auch mit Bürgerinnen und Bürgern auseinandersetzen müssen. Es verlangt die Bereitschaft, sich sachlich, gewissenhaft und mit Weitblick den vielfältigen Aufgaben unserer Marktgemeinde zu widmen, Entscheidungen zum Wohl der Allgemeinheit (nicht Einzelner) zu treffen, unterschiedliche Interessen fair abzuwägen und die Zukunft unseres Marktes aktiv mitzugestalten. Dazu gehört eine gewissenhafte Vorbereitung auf Sitzungen, die konstruktive Mitwirkung in Beratungen und Ausschüssen sowie ein respektvoller und vertrauensvoller Umgang miteinander – stets getragen von der gemeinsamen Verantwortung für eine gute Entwicklung unseres Gemeinwesens. Sie alle sind nun auch Repräsentanten unserer Marktgemeinde. Deshalb ist mir die Außenwirkung unseres Verhaltens wichtig – hier im Sitzungssaal ebenso wie im Gespräch mit unseren Bürgerinnen und Bürgern. Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir uns zeigen, dass wir präsent sind und am Leben unserer Marktgemeinde teilnehmen – bei Veranstaltungen des Marktes ebenso wie bei unseren kirchlichen Gemeinden, unseren Vereinen und Institutionen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung werden noch die zweite Bürgermeisterin oder der zweite Bürgermeister sowie die dritte Bürgermeisterin oder der dritte Bürgermeister gewählt. Auch ihnen kommen spezielle Aufgaben zu.
Aufgaben der zweiten und dritten Bürgermeisterin / des zweiten und dritten Bürgermeisters
Das Amt der zweiten und dritten Bürgermeisterin beziehungsweise des zweiten und dritten Bürgermeisters ist ein besonderes Vertrauensamt mit hoher Verantwortung. Neben der Vertretung des ersten Bürgermeisters im Verhinderungsfall umfasst es die verlässliche Unterstützung der laufenden kommunalen Arbeit, die Übernahme repräsentativer Aufgaben sowie die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltungsspitze. Dieses Amt verlangt Loyalität und Geschlossenheit nach außen gegenüber dem ersten Bürgermeister und den gemeinsam gefassten Entscheidungen des Marktgemeinderates, auch wenn der interne Meinungsbildungsprozess von offenem und kritischem Austausch geprägt sein darf. Nach außen gilt es, die Handlungsfähigkeit und Einheit der Marktgemeinde glaubwürdig und verantwortungsbewusst zu vertreten.
Mir ist es sehr wichtig auf die Ernsthaftigkeit hinzuweisen, die diese ehrenamtlichen Ämter mit sich bringen. Das Amt steht immer über der Person. Das sollten wir alle in unserem Tun und Handeln im Hinterkopf behalten.
Appell an die Gemeindegesellschaft im Umgang mit Marktgemeinderat, Verwaltung und Bürgermeisteramt
Und auch an unsere Gemeindegesellschaft möchte ich heute einen ehrlichen Appell richten. Es ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr, dass Menschen bereit sind, Verantwortung in der Kommunalpolitik zu übernehmen, sich ehrenamtlich in den Marktgemeinderat wählen zu lassen oder Tag für Tag in Verwaltung und Bauhof für das Funktionieren unseres Gemeinwesens einzustehen. Dieses Engagement verdient Respekt – auch und gerade dann, wenn Entscheidungen nicht jedem gefallen oder wenn Prozesse länger dauern, als man es sich persönlich wünschen würde.
Um den wiedergewählten zweiten Bürgermeister der Stadt Bamberg zu zitieren: „Wir sind als Gemeindeverwaltung nicht Amazon Prime. Heute bestellt, morgen geliefert.“ Dieser Satz bringt mit einem Augenzwinkern auf den Punkt, was kommunale Verantwortung ausmacht: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Entscheidungen in einer Marktgemeinde betreffen nicht irgendeinen anonymen Vorgang. Sie haben oft weitreichende Auswirkungen auf Menschen, auf Finanzen, auf Generationen. Deshalb müssen sie geprüft, abgewogen, rechtlich bewertet und verantwortungsvoll entschieden werden. Das braucht manchmal Zeit.
Ich wünsche mir deshalb einen Umgang miteinander, der von Augenmaß und gegenseitigem Respekt geprägt ist. Worte sind niemals belanglos. Schnell geschriebene Kommentare, vorschnelle Urteile oder verletzende Aussagen treffen nicht nur die Person, an die sie gerichtet sind. Sie wirken auch hinein in Familien, in Freundeskreise und in das persönliche Umfeld derjenigen, die sich für unsere Gemeinschaft einsetzen. Wer Verantwortung übernimmt, darf Kritik erfahren – das gehört zur Demokratie. Aber Kritik braucht Anstand, Fairness und Maß.
Vertrauen wächst nicht über Nacht. Es muss sich durch verlässliches Handeln, Offenheit und ehrliche Arbeit entwickeln. Aber Vertrauen braucht auch einen Vorschuss. Es muss von der Gemeindegesellschaft ein Stück weit geschenkt werden, damit diejenigen, die Verantwortung tragen, überhaupt die Chance haben, dieses Vertrauen zu rechtfertigen. Wenn wir einander dieses Grundvertrauen entgegenbringen, wenn wir miteinander reden statt übereinander, wenn wir Kritik konstruktiv und nicht verletzend formulieren, dann stärken wir nicht einzelne Personen, sondern den Zusammenhalt und die Zukunft unserer gesamten Marktgemeinde.
Positive Seite dieses Ehrenamts
Bei all der Verantwortung, bei allen Diskussionen und manchmal auch schwierigen Entscheidungen dürfen wir eines nie vergessen: Dieses Ehrenamt schenkt auch unglaublich viel zurück. Es ist ein besonderes Privileg, die Entwicklung unserer Marktgemeinde aktiv mitgestalten zu dürfen – Spuren zu hinterlassen, die vielleicht noch in Jahrzehnten sichtbar sind: in einem neuen Gebäude, einer gelungenen Straße, einem Spielplatz, einer klugen Entscheidung, die unser Gemeinwesen nachhaltig geprägt hat. Es ist die seltene Chance, nicht nur zuzuschauen, sondern selbst Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Und es sind die vielen Begegnungen, Gespräche und Veranstaltungen, die dieses Amt so wertvoll machen: Momente des Austauschs, der Gemeinschaft und der Nähe zu den Menschen, die man in dieser Intensität als „normaler“ Bürger oft nicht erleben würde. Wer sich auf dieses Ehrenamt einlässt, der investiert Zeit und Kraft – aber er gewinnt auch Erfahrungen, Einblicke und menschliche Begegnungen, die bereichern und die zeigen, wie erfüllend es sein kann, gemeinsam etwas für die Heimat zu bewegen.
Thematische Schwerpunkte 2026 – 2032
Ich möchte noch kurz auf die thematischen Schwerpunkte eingehen, die konsequent fortgeführt werden.
Die Wasserversorgung bleibt unser wichtigstes Projekt. Wir haben die Weichen für die Zukunft mit unserer aktuellen Verbesserungsmaßnahme gestellt. Und dennoch ist es kein Abschluss, sondern vielmehr eine Fortführung. Wir müssen weiterhin nach allen Seiten hin Gespräche führen und offen sein, damit wir unsere Wasserversorgung auch in Zukunft resilient aufstellen.
Im Oktober 2026 wird mit einem Festakt der Kinderhort und die Kinderkrippe eingeweiht. Ein wichtiges Projekt für unsere Kinder, aber auch die Eltern. Unsere Kinder sind unser größtes Glück und unsere Zukunft. Ihnen müssen wir eine gute Unterbringung und Umgebung gewährleisten, in der sie lernen und wachsen können.
Mit den Investitionen in das Feuerwehrwesen legen wir den Grundstein für den Schutz unserer Bevölkerung. Auch das wollen wir weiterführen.
Die ausgewiesenen Baugebiete sollen nun zu rechtskräftigen Bebauungsplänen umgesetzt werden. Auch wenn die Nachfrage derzeit eher gering ist, wollen wir dies nun umsetzen.
Wenn sich Möglichkeiten für den Ausbau von Kreisstraßen und damit verbundenen Verbesserungen für Ortschaften ergeben, werden wir wieder mit dem Landkreis zusammen Projekte anstoßen. Wie sie sicher alle wissen ist hier die Verbindung von Neumühle über Reckendorf bis Brunn einer der Abschnitte, die seit langem im Fokus stehen.
Die Maßnahmen aus dem digitalen Energienutzungsplan, die Ausweisung von PV Freiflächen und die Errichtung von Windkraftanlagen, sind ebenso Aufgaben, wie die kommunale Wärmeplanung.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für unsere Marktgemeinde wird auch eine große Aufgabe, mit der sich der Marktgemeinderat in dieser Legislaturperiode auseinandersetzen wird.
Nach wie vor halte ich es auch für notwendig, dass wir uns bzgl. eines ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) auf den Weg machen um Fördermittel für notwendige Maßnahmen abzugreifen.
Und nicht zuletzt möchte ich noch unser Breitbandprojekt nennen. Wenn wir die letzten Straßenzüge in Heiligenstadt an unser eigenes Breitbandnetz angeschlossen haben, dann sind wir zu 100% mit schnellem Internet versorgt.
So könnten wir viele weitere Projekte aufführen, aber ich möchte es an dieser Stelle dabei belassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
bei all diesen Vorhaben gilt aber auch: Kommunalpolitik findet nicht im luftleeren Raum statt. Wir können planen, gestalten und Weichen stellen – und das werden wir auch mit voller Überzeugung tun. Aber wir alle wissen aus den vergangenen Jahren, wie sehr äußere Entwicklungen unseren Handlungsspielraum beeinflussen können. Die Coronapandemie hat uns das ebenso deutlich vor Augen geführt wie die Kriege und Krisen in Europa und der Welt, die Auswirkungen auf Energiepreise, Lieferketten, Inflation und öffentliche Haushalte haben.
Gerade deshalb wäre es unseriös, heute große Versprechen abzugeben. Verantwortung bedeutet nicht, alles anzukündigen. Verantwortung bedeutet, mit Augenmaß zu handeln, Entwicklungen realistisch einzuschätzen und Entscheidungen immer auch im Lichte der finanziellen Leistungsfähigkeit unserer Marktgemeinde zu treffen.
Wir werden deshalb weiterhin mit Vernunft, Sorgfalt und Weitblick handeln. Wir werden Chancen nutzen, wenn sie sich bieten. Wir werden Fördermöglichkeiten konsequent ausschöpfen. Aber wir werden nur das auf den Weg bringen, was wir als Marktgemeinde auch nachhaltig tragen können. Denn solide Kommunalpolitik denkt nicht nur an das Morgen, sondern immer auch an das Übermorgen.
Abschluss
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn wir heute Abend diese Sitzung verlassen, dann beginnt nicht einfach nur eine neue Legislaturperiode. Dann beginnt ein neuer gemeinsamer Abschnitt in der Geschichte unseres Marktes Heiligenstadt i.OFr.
Sechs Jahre liegen vor uns. Sechs Jahre voller Entscheidungen, Herausforderungen, Diskussionen und sicher auch mancher Weggabelung. Aber vor allem liegen sechs Jahre voller Chancen vor uns. Chancen, unsere Heimat weiterzuentwickeln. Chancen, Dinge anzupacken, die bleiben. Chancen, gemeinsam etwas zu schaffen, auf das wir eines Tages mit Stolz zurückblicken können.
Wir alle bringen unterschiedliche Erfahrungen, Sichtweisen und politische Überzeugungen mit. Das ist nicht nur normal – das ist gut so. Denn Fortschritt entsteht nicht durch Gleichklang, sondern durch ehrlichen Austausch, durch das Ringen um die beste Lösung und durch die Bereitschaft, am Ende gemeinsam Verantwortung zu tragen.
Ich wünsche mir für diese neue Amtszeit Mut zur Entscheidung, Offenheit im Miteinander, Fairness in der Auseinandersetzung und vor allem die Freude daran, gemeinsam gestalten zu dürfen. Denn genau das ist das Besondere an der Kommunalpolitik: Hier erleben wir unmittelbar, was unser Handeln bewirkt. Hier sehen wir, was entsteht. Hier gestalten wir Zukunft nicht abstrakt, sondern ganz konkret – für die Menschen, die hier leben, für unsere Kinder und Enkel, für unsere Heimat.
Lassen Sie uns diese Aufgabe mit Demut annehmen, mit Respekt voreinander erfüllen und mit Zuversicht angehen. Wenn wir einander zuhören, Vertrauen schenken, Verantwortung übernehmen und gemeinsam an einem Strang ziehen, dann bin ich überzeugt: Der Markt Heiligenstadt i.OFr. wird auch in den kommenden Jahren seinen guten und erfolgreichen Weg weitergehen.
Oder, um es mit den Worten von Mahatma Gandhi zu sagen:
„Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.“
Lassen Sie uns also heute gemeinsam damit beginnen. Vielen Dank
z.Kts.
| 3. | Vereidigung der neu in den Marktgemeinderat gewählten Mitglieder |
Bürgermeister Stefan Reichold nimmt den neu gewählten Mitgliedern des Marktgemeinderates, Annemarie Adelhardt, Johannes Hänchen, Andrea Igel, Franziska Grasser, Alexander Lämmlein, Sebastian Feulner, Alexander Sponsel, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 GO ab und bittet die Marktgemeinderatsmitglieder den Amtseid nachzusprechen:
Wortlaut:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.
z.Kts.
| 4. | Beschlussfassung über die Art und Zahl der weiteren Bürgermeister |
Die gesetzliche Regelung des Art. 35 Abs. 1 GO wurde dem Marktgemeinderat erläutert. Danach wählt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit einen oder zwei weitere Bürgermeister.
Der Gemeinderat ist verpflichtet, jedenfalls einen weiteren Bürgermeister (= zweiten Bürgermeister) aus seiner Mitte zu wählen. Die Frage, ob in einer Gemeinde ein oder zwei weitere Bürgermeister vorhanden sein sollen, wird durch einen Beschluss des Marktgemeinderates (Ermessen) entschieden. Die Frage ist davon abhängig zu machen, ob für die Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern ein Bedürfnis besteht; dies wiederum hängt von der Größe der Gemeinde und der von ihr zu bewältigen Aufgaben ab.
Da der Markt Heiligenstadt i.OFr. eine Einheitsgemeinde mit 24 Ortschaften und 14 Feuerwehren und vielen Vereinen darstellt und bedingt auch durch das Tabea Familienzentrum, überschneiden sich viele Termine. Dadurch ist die Bestellung von zwei ehrenamtlichen Bürgermeistern unerlässlich, um die vielfältige Arbeit abzudecken. Aus diesen Gründen wird die Wahl von zwei ehrenamtlichen Bürgermeistern vorgeschlagen.
Beschluss:
Es werden zwei weitere (stellvertretende) ehrenamtliche Bürgermeister gewählt.
Abstimmung: 17 : 0
| 5. | Ablauf der Wahl des zweiten und ggf. dritten Bürgermeisters |
Die gesetzlichen Regelungen für die Wahlen des zweiten und dritten Bürgermeisters gemäß Art. 51 Abs. 3 GO i.V.m. § 31 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates bzw. der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages werden bekanntgegeben.
Danach werden Wahlen geheim vorgenommen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.
Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen.
Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Haben im 1. Wahlgang mehr als 2 Bewerber (also 3) die gleiche höchste Stimmenzahl, wird die Wahl wiederholt.
Haben mehrere Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl, entscheidet das Los darüber, wer von ihnen in die Stichwahl kommt.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet gleichfalls das Los.
Dieses Verfahren wird bei den Wahlen zum zweiten und zum dritten Bürgermeister angewandt.
Voraussetzung zur Wahl:
Es müssen dieselben Voraussetzungen wie bei der Wahl zum 1. Bürgermeister
erfüllt werden (Art 35 Abs. 2 GO); zu beachten ist, dass das Marktgemeinderatsmitglied Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sein muss, mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung hat (Art. 21 Abs. 1 GLKrWG).
Die Wahl wird mittels Stimmzettel durchgeführt, wobei die Stimmzettel in der Wahlkabine geheim ausgefüllt und in die Wahlurne eingeschmissen werden.
Mit der Wahldurchführung wurden der Vorsitzende und der Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt (Wahlausschuss) beauftragt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erhebt dagegen keine Einwendungen.
Abstimmung: 17 : 0
| 6. | Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters (= zweiter Bürgermeister) |
Bürgermeister Reichold bittet um Vorschläge für die Wahl zum zweiten Bürgermeister:
Es werden vorgeschlagen:
Marktgemeinderat Bittel aus der Wählervereinigung Bürgernähe schlägt den Marktgemeinderat Matthias Kramer (Bürgernähe) vor.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Gewählt wird mit vorbereiteten Stimmzetteln, wo alle Marktgemeinderatsmitglieder, gemäß ihrer Partei bzw. Wählergruppierung verzeichnet sind. Alle Marktgemeinderatsmitglieder wählen geheim im Sozialraum in einer Wahlkabine.
Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt. Die Wahlurne befindet sich im Sitzungssaal. Geschäftsleiter Schmidt bittet die Marktgemeinderäte in alphabetischer Reihenfolge um Abgabe ihrer Stimme.
Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl unter der Leitung des Vorsitzenden und des unterzeichneten Schriftführers brachte folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmzettel | 17 |
| davon gültig | 17 |
| ungültig | keine |
MGR Matthias Kramer ist damit zum zweiten Bürgermeister des Marktes Heiligenstadt i.OFr. gewählt.
Er nimmt auf Befragen von Bürgermeister Reichold die Wahl an und dankt für das Vertrauen.
Bürgermeister Reichold händigt einen Generalschlüssel an 2. Bürgermeister Matthias Kramer aus.
Der 2. Bürgermeister Matthias Kramer nimmt die durchgeführte Wahl schriftlich an.
z.Kts.
| 7. | Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters (= dritter Bürgermeister) |
Bürgermeister Reichold bittet um Vorschläge für die Wahl zum dritten Bürgermeister:
Es werden vorgeschlagen:
Marktgemeinderätin Andrea Igel (CSU) schlägt Marktgemeinderat Christian Götz (CSU) vor.
Marktgemeinderat Peter Kießkalt (SPD) schlägt Marktgemeinderat Karl-Heinz Potzel (SPD) vor.
Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Gewählt wird mit vorbereiteten Stimmzetteln, wo alle Marktgemeinderatsmitglieder, gemäß ihrer Partei bzw. Wählergruppierung verzeichnet sind. Alle Marktgemeinderatsmitglieder wählen geheim in einer Umkleidekabine.
Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt. Die Wahlurne befindet sich in der Turnhalle. Geschäftsleiter Schmidt bittet die Marktgemeinderäte in alphabetischer Reihenfolge um Abgabe ihrer Stimme.
Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl unter der Leitung des Vorsitzenden und des unterzeichneten Schriftführers brachte folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmzettel: | 17 |
| davon gültig: | 17 |
| ungültig: | keine |
Es fielen auf den Bewerber Chrisian Götz (CSU) 10 Stimmen und auf den Bewerber Karl-Heinz Potzel (SPD) 7 Stimmen.
Marktgemeinderat Christian Götz (CSU) ist damit zum dritten Bürgermeister des Marktes Heiligenstadt i.OFr. gewählt.
Er nimmt auf Befragen von Bürgermeister Reichold die Wahl an und dankt für das Vertrauen.
Bürgermeister Reichold händigt einen Generalschlüssel an Herrn 3. Bürgermeister Christian Götz aus.
Der 3. Bürgermeister Christian Götz nimmt die durchgeführte Wahl schriftlich an.
z.Kts.
| 8. | Vereidigung des zweiten und des dritten Bürgermeisters |
Der erste Bürgermeister Stefan Reichold nimmt gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO des neu gewählten zweiten Bürgermeisters Matthais Kramer und dem dritten Bürgermeister Christian Götz nacheinander den Eid nach Art. 27 KWBG ab und bittet den Wortlaut wie folgt nachzusprechen:
Wortlaut:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.
z.Kts.
| 9. | Festlegung der weiteren Stellvertretung |
Gemäß Art. 39 Abs. 1 GO vertreten den ersten Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung, die weitern Bürgermeister in ihrer Reihenfolge. Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Marktgemeinderat aus der Mitte der Marktgemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
Beschluss:
Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter in folgender Reihenfolge:
In der Reihenfolge des Dienstalters als Marktgemeinderatsmitglied, bei gleichem Dienstalter das jeweils lebensälteste Mitglied.
Abstimmung: 17 : 0
| 10. | Benennung der Fraktionsvorsitzenden in den Fraktionsvorsitzendenausschuss |
Um Informationen innerhalb der jeweiligen Fraktion weiterzugeben, sollen die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden und ihre Stellvertreter benannt werden. Vor wichtigen Entscheidungen werden die Vorsitzenden vom Bürgermeister zu Fraktionssitzungen eingeladen.
Beschluss:
Zu Fraktionsvorsitzenden sollen berufen werden:
| Partei/Wählergruppe | Fraktionsvorsitzender | Stellvertreter |
| CSU | Andrea Igel | Annemarie Adelhardt |
| SPD | Dieter Hümpfner | Peter Kießkalt |
| BN | Georg Bittel | Sebastian Feulner |
Abstimmung: 17 : 0
| 11. | Bildung und Besetzung von Ausschüssen des Marktgemeinderates |
Der Marktgemeinderat muss nunmehr beschließen, welche Ausschüsse und in welcher Stärke sie gebildet werden. Die Zusammensetzung regelt der Marktgemeinderat in seiner Geschäftsordnung (Art. 33 Abs. 1 Satz 1 GO). Hierbei hat der Marktgemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO). (Man nennt dies auch das Gebot der Spiegelbildlichkeit).
Gemäß Art. 33 Abs. 2 GO führt den Vorsitz in den Ausschüssen, der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Marktgemeinderatsmitglied.
Es muss nun festgelegt werden, wie groß der Ausschuss sein soll und nach welchem Wahlverfahren die Sitze im Ausschuss ermittelt werden sollen. Es stehen drei Wahlverfahren zur Auswahl:
1. d`Hondt
2. St. Laguë/Scheppers
3. Hare/Niemeyer
Bei den Vorbesprechungen mit den Fraktionsvorsitzenden der Parteien bzw. Wählergruppen hat man sich dafür ausgesprochen, die Anzahl der zu vergebenden Ausschusssitze wieder auf 6 festzulegen und die Ausschussberechnung nach dem „Hare-Niemeyer“ – Verfahren durchzuführen.
Das Hare-Niemeyer Verfahren begünstigt die kleineren Gruppierungen. Ein anders Wahlverfahren ist das vielleicht bekannte d`Hondt, das größere Parteien bzw. Wählergruppierungen begünstigt.
Mathematisches Proporzverfahren nach Hare/Niemeyer (vgl. Art. 35 Abs. 2 Sätze 1 – 3 GLKrWG).
Bei der Verteilung der Sitze ist folgende Formel anzuwenden:
Zahl der Sitze einer Fraktion x Zahl der Ausschusssitze
= Zahl der Ausschusssitze einer Fraktion
Gesamtzahl der Gemeinderatssitze
| CSU | 5 | x | 6 | = | 1,875 | 1 + 1 = 2 |
| 16 |
|
|
|
|
|
|
| SPD | 6 | x | 6 | = | 2,25 | 2 = 2 |
| 16 |
|
|
|
|
|
|
| BN | 4 | x | 6 | = | 1,5 | 1 + 1 = 2 |
| 16 |
|
|
|
|
|
|
| W.Z.K. | 1 | x | 6 | = | 0,375 | 0 = 0 |
| 16 |
|
|
|
|
|
|
Nach der Ausschussberechnung nach Hare-Niemeyer, erhält bei der Ausschussbesetzung von 6 Mitgliedern, 2 Ausschusssitze die CSU, die SPD 2 Ausschusssitze, die Bürgernähe 2 Ausschusssitze und die W.Z.K. keinen Ausschusssitz.
Die Größe des Rechnungsprüfungsausschusses ergibt sich aus Art. 103 Abs. 2 GO (3 – 7 Mitglieder).
Beschluss:
Die Anzahl der zu vergebenden Ausschusssitze wird auf 6 festgelegt. Die Ausschussberechnung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer Verfahren.
Abstimmung: 17 : 0
| 11.1. | Besetzung von Ausschüssen |
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hatte in seinen Perioden 2008 bis 2014 und von 2014 bis 2020 folgende „beschließende“ Ausschüsse:
Die Anzahl und Arbeitsweise der beschließenden Ausschüsse haben sich als effektiv und positiv dargestellt.
Bei den Vorbesprechungen mit den Fraktionsvorsitzenden zu dieser Sitzung war man sich einig, dass man beschließende Ausschüsse auch für die anstehende Periode installieren möchte.
Die Bestellung der einzelnen Mitglieder in diese Ausschüsse geschieht durch Beschluss des Marktgemeinderates, der dabei an die Vorschläge der Parteien/Fraktionen und Gruppierungen gebunden ist. Zweckmäßigerweise werden auch Vertreter für die Ausschussmitglieder mitbestellt; diese müssen ebenfalls namentlich benannt werden.
Es findet keine geheime Wahl, sondern offene Beschlussfassung statt.
Im Vorfeld haben sich die Fraktionsvorsitzenden getroffen und waren sich einig, nachfolgende Ausschüsse zu installieren.
Beschluss:
Nachfolgende beschließende Ausschüsse werden für die Wahlperiode 2020 bis 2026 gebildet:
Bürgermeister Stefan Reichold bittet die Parteien/Fraktionen und Gruppierungen um Nennung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter:
Die Ausschüsse werden wie folgt besetzt:
Bau- und Umweltausschuss wird wie folgt besetzt:
| Partei/ Wählergruppe | Mitglied | Stellvertreter |
| 1. | CSU | Christian Götz | Andrea Igel |
| 2. | CSU | Johannes Hänchen | Annemarie Adelhardt |
| 3. | SPD | Peter Kießkalt | Karl Heinz Potzel |
| 4. | SPD | Cornelia Dorsch | Dieter Hümpfner |
| 5. | BN | Alexander Lämmlein | Sebastian Feulner |
| 6. | BN | Alexander Sponsel | Georg Bittel |
Der Haupt- und Finanzausschuss wird wie folgt besetzt:
| Partei/ Wählergruppe | Mitglied | Stellvertreter |
| 1. | CSU | Christian Ott | Christian Götz |
| 2. | CSU | Annemarie Adelhardt | Johannes Hänchen |
| 3. | SPD | Karl Heinz Potzel | Franziska Grasser |
| 4. | SPD | Dieter Hümpfner | Peter Kießkalt |
| 5. | BN | Matthias Kramer | Sebastian Feulner |
| 6. | BN | Georg Bittel | Alexander Sponsel |
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird wie folgt besetzt:
| Partei/ Wählergruppe | Mitglied | Stellvertreter |
| 1. | CSU | Christian Ott | Johannes Hänchen |
| 2 | CSU | Christian Götz | Andrea Igel |
| 3. | SPD | Josef Pickel | Peter Kießkalt |
| 4. | SPD | Franziska Grasser | Karl Heinz Potzel |
| 5. | BN | Sebastian Feulner | Matthias Kramer |
| 6. | BN | Georg Bittel | Alexander Lämmlein |
Der Fraktionsvorsitzendenausschuss
| Partei/ Wählergruppe | Mitglied | Stellvertreter |
| 1. | 2. Bürgermeist. | Matthias Kramer |
|
| 2. | 3. Bürgermeist. | Christian Götz |
|
| 3. | CSU | Andrea Igel | Annemarie Adelhardt |
| 4. | SPD | Dieter Hümpfner | Peter Kießkalt |
| 5. | BN | Georg Bittel | Sebastian Feulner |
Abstimmung: 17 : 0
| 11.2. | Bestellung des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden und Stellvertreter |
Nunmehr werden aus den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses ein Vorsitzender und ein Stellvertreter bestellt.
Bürgermeister Stefan Reichold bittet um Vorschläge zum Vorsitzenden:
Marktgemeinderätin Andrea Igel schlägt hierzu Marktgemeinderat Christian Ott vor.
Marktgemeinderat Dieter Hümpfner schlägt zum stellvertretenden Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Marktgemeinderat Josef Pickel vor.
Beschluss:
Zu 1: Abstimmung: 17 : 0
Zu 2: Abstimmung: 17 : 0
| 11.3. | Bestellung der Verbandsräte für den Schulverband Ebermannstadt |
Nach Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes entsendet die jeweilige Mitgliedsgemeinde im Schulverband den Ersten Bürgermeister als Mitglied der Schulverbandsversammlung (geborenes Mitglied).
Darüber hinaus erhalten die Mitgliedsgemeinden, die zwischen 50 und 100 Schüler entsenden, einen zusätzlichen Vertreter. Für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler entsenden die Gemeinden einen weiteren Vertreter (gekorenes Mitglied) als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Stichtag ist der 01.10. des jeweiligen Jahres. Zum Stichtag 01.10.2025 gehen zurzeit 60 Schüler aus der Marktgemeinde Heiligenstadt in die Mittelschule nach Ebermannstadt. Für den Markt Heiligenstadt i.OFr. bedeutet dies, dass neben dem ersten Bürgermeister noch 1 weiteres Mitglied in die Schulverbandsversammlung Ebermannstadt entsendet werden kann. Nachdem alle Ausschüsse nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren besetzt wurden, soll dieses Verfahren auch bei der Bestellung der Verbandsräte Anwendung finden, so dass ein Mitglied von der SPD (6 Sitze im Marktgemeinderat) und ein Mitglied aus der Wählergruppe CSU (5 Sitze im Marktgemeinderat) und ein Mitglied aus der Wählergruppe BN (5 Sitze im Marktgemeinderat) um diesen Ausschusssitz streiten, falls keine einvernehmliche Einigung im Rat erzielt wird.
Für den weiteren Verbandsrat in die Schulverbandsversammlung Ebermannstadt schlägt Marktgemeinderat Peter Kießkalt Marktgemeinderat Dieter Hümfpner und als dessen Stellvertreter Marktgemeinderat Josef Pickel vor.
Beschluss:
| 1. | Es wird festgestellt, dass die Marktgemeinde Heiligenstadt i.OFr. in der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Ebermannstadt durch den ersten Bürgermeister Stefan Reichold kraft seines Amtes vertreten wird. |
| 2. | Es wird festgestellt, dass der erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter (vgl. Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten wird. |
| 3. | Folgende Personen werden in die Schulverbandsversammlung bestellt: |
Stellvertreter: Josef Pickel
Abstimmung: 17 : 0
| 11.4. | Bestellung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Breitband Markt Heiligenstadt i.OFr. GmbH |
Gemäß der Satzung der Breitband Markt Heiligenstadt i.OFr. GmbH wird ein Aufsichtsrat gebildet. Der Aufsichtsrat besteht aus den Vorsitzenden der jeweiligen im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen (oder einem vom jeweiligen Fraktionsvorsitzenden bestimmtes anderes Mitglied des Marktgemeinderates) sowie dem 1. Bürgermeister des Marktes Heiligenstadt i.OFr.
Der 1. Bürgermeister ist der Aufsichtsratsvorsitzende. Der Stellvertreter wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.
Bürgermeister Stefan Reichold bittet die Fraktionsvorsitzenden um Nennung der Aufsichtsräte
| Partei/ Wählergruppe | Aufsichtsrat | Stellvertreter |
| 1. | CSU | Christian Ott | Christian Götz |
| 2. | SPD | Karl Heinz Potzel | Josef Pickel |
| 3. | BN | Matthias Kramer | Alexander Lämmlein |
Abstimmung: 17 : 0
| 11.5. | Wasserzweckverband Juragruppe-Pegnitz |
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. Sie umfasst insgesamt 26 stimmberechtigte Mitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat (Art. 31. Abs. 1 Satz 2 KommZG), die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder gehören der Verbandsversammlung kraft Amtes an (Art. 31 Abs. 2 KommZG).
Die übrigen Sitze in der Verbandsversammlung werden unter den Verbandsmitgliedern nach dem Ausmaß der in ihrem Gebiet jeweils abgerechneten jährlichen Wassermenge verteilt. Die Berechnung wird alle sechs Jahre zu den allgemein in Bayern stattfindenden Kommunalwahlen nach dem Durchschnitt der vorausgegangenen drei Jahre neu vorgenommen. Dabei werden die noch zu vergebenden sitze anhand der ermittelten maßgeblichen Wasserverkaufsmengen nach folgender Staffelung verteilt:
| Wassermenge von | bis einschließlich | zusätzliche Sitze |
| 0 m³ | 50.000 m³ | 0 Sitze |
| 50.001 m³ | 100.000 m³ | 1 Sitz |
| 100.001 m³ | 200.000 m³ | 2 Sitze |
| 200.001 m³ | 300.000 m³ | 3 Sitze |
| 300.001 m³ | 400.000 m³ | 4 Sitze |
| 400.001 m³ | 500.000 m³ | 5 Sitze |
| 500.001 m³ | 600.000 m³ | 6 Sitze |
| 600.001 m³ | 700.000 m³ | 7 Sitze |
| 700.001 m³ | 800.000 m³ | 8 Sitze |
Bei Eintritt oder Ausscheiden von Verbandsmitgliedern ist die Sitzverteilung ebenfalls neu zu berechnen.
Der Werkauschuss besteht, vorbehaltlich des Absatzes 2, aus 11 Mitgliedern.
Davon stellen
| die Stadt Hollfeld | 1 Mitglied |
| die Stadt Pegnitz | 3 Mitglieder |
| die Stadt Pottenstein | 1 Mitglied |
| die Stadt Waischenfeld | 1 Mitglied |
| die Gemeinde Ahorntal | 1 Mitglied |
| die Gemeinde Hummeltal | 1 Mitglied |
| die Gemeinde Plankenfels | 1 Mitglied |
| die Gemeinde Königfels | 1 Mitglied |
| der Markt Heiligenstadt i.OFr. | 1 Mitglied |
Die genannten Verbandsmitglieder entsenden ihre gesetzlichen Vertreter in den Werkausschuss. Die Stadt Pegnitz entsendet darüber hinaus 2 weitere ihrer Verbandsräte als Werkausschussmitglied.
Der 1. Bürgermeister Stefan Reichold ist geborenes Mitglied in der Verbandsversammlung und im Werkausschuss. Er wird durch seinen gesetzlichen Vertreter = 2. Bürgermeister vertreten
Beschluss:
1. Bürgermeister Stefan Reichold ist geborenes Mitglied in der Verbandsversammlung und im Werkausschuss. Sein Vertreter ist der 2. Bürgermeister Matthias Kramer
Abstimmung: 17 : 0
| 12. | Bestellung des Seniorenbeauftragten und Jugendbeauftragten |
Als Senioren- und Jugendbeauftragten wird von MGR Dieter Hümpfner Elke Hofmann und Cornelia Dorsch vorgeschlagen:
Abstimmung: 17 : 0
| 13. | Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungs-Standesbeamten |
Erster Bürgermeister Stefan Reichold ist persönlich beteiligt und kann gem. Art. 49 GO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 1. Bürgermeister Stefan Reichold, da pers. beteiligt)
2. Bürgermeister Matthias Kramer übernimmt die Sitzungsleitung.
Die Bestellung von Bürgermeister, deren Aufgabenbereich, auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt ist, erlischt nach § 3 Abs. 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG), spätestens mit Ablauf der Amtszeit, also nach Ablauf der Wahlperiode.
Das bedeutet, dass für die (nur) zu Eheschließungs-Standesbeamten bestellten Bürgermeister in der Regel mit Ablauf des 30.04.2026, die Bestellung erlischt. Der neue Marktgemeinderat kann dann in seiner konstituierenden Sitzung den ersten Bürgermeister zum Eheschließungs-Standesbeamten bestellen.
(Ohne 1. Bürgermeister Stefan Reichold, da pers. beteiligt)
Herr 1. Bürgermeister Stefan Reichold wird mit Wirkung vom 01.05.2026 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirkes Heiligenstadt gemäß § 2 Abs. 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetztes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Abstimmung: 16 : 0
| 14. | Wahl von Ortssprechern |
Nach Art. 60 a der Gemeindeordnung hat in Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinde waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt.
Der Ortssprecher ist kein Marktgemeinderatsmitglied und hat auch nicht die Rechte.
Der Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Marktgemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen, außer im Haupt- und Finanzausschuss. Der Marktgemeinderat kann diese Rechte durch die Geschäftsordnung auf die Wahrnehmung örtlicher Angelegenheiten beschränken.
Beschluss:
In den Ortschaften, die keinen Marktgemeinderat stellen, wird ein Ortssprecher in einer Ortsversammlung schriftlich oder als Briefwahl geheim gewählt.
Gemäß Art. 60 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) entscheidet der 1. Bürgermeister Stefan Reichold, ob die Wahl durch briefliche Abstimmung durchgeführt wird.
Abstimmung: 17 : 0
| 15. | Erlass der Geschäftsordnung |
Bürgermeister Stefan Reichold verweist auf die mit der Sitzungsladung zugestellte Geschäftsordnung vom 07.05.2026.
Der Marktgemeinderat muss sich vor Beginn seiner Wahlperiode eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung präzisiert die in der Gemeindeordnung (GO) enthaltenen Regelungen zu den Gemeinderatssitzungen und trägt zur exakten Abgrenzung der Aufgabenbereiche des ersten Bürgermeisters und des Marktgemeinderates bzw. seiner Ausschüsse bei.
Die Geschäftsordnung gilt grundsätzlich nur für die Dauer dieser laufenden Wahlperiode.
Die bayerischen Gemeinden bedienen sich (wie bei allen anderen Satzungen auch) der Mustersatzung bzw. Geschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages.
In der Vergangenheit hat die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern jeweils rechtzeitig vor Beginn einer kommunalen Wahlperiode herausgegebene Mustergeschäftsordnung zu einer Vereinheitlichung der gemeindlichen Geschäftsordnungen beigetragen. Leider hat das Innenministerium aus Gründen der „Verwaltungsvereinfachung“ bzw. der „schlanken Verwaltung“ mit dieser Tradition gebrochen. Der Bayerische Gemeindetag (Interessenvertreter aller bayerischen Gemeinden) hat es deshalb als seine Aufgabe angesehen, das Muster einer Geschäftsordnung fortzuentwickeln.
Es wurde eine neue Geschäftsordnung mit überwiegend in der Praxis bewährten Regelungen der alten Geschäftsordnung aufgestellt. Dazu wurde nach bewährtem Verfahren ein Arbeitskreis aus erfahrenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Fachleuten aus den Gemeindeverwaltungen gebildet, der das Muster des Jahres 2020 auf Änderungsbedarf geprüft und entsprechend angepasst hat.
Ziele der Geschäftsordnung:
Dafür erhält der Marktgemeinderat von der Verwaltung alle aussagekräftigen und steuerungsrelevanten Informationen, aus denen der Handlungs- und Entscheidungsbedarf hervorgeht (u.a. durch das Berichtswesen).
Die Geschäftsordnung des Marktgemeinderats, die zu Beginn einer jeden Wahlperiode neu zu erlassen ist, enthält in Ergänzung der grundlegenden Bestimmungen der Gemeindeordnung wichtige Regeln über Vorbereitung, Ablauf und Umsetzung der Gemeinderatssitzungen. In ihr werden die „Spielregeln“ für eine Zusammenarbeit in den nächsten sechs Jahren festgeschrieben.
Ein zentrales Thema bei der Überarbeitung der Geschäftsordnungsmuster 2020 war die Digitalisierung der Gremienarbeit. So haben in den letzten Jahren von den rund 1400 Verwaltungseinheiten, schätzungsweise um die 400 sogenannte Ratsinformationssystem beschafft, mit denen der Sitzungsdienst papierlos „gemangt“ werden kann.
Der Markt Heiligenstadt i.OFr. arbeitet bereits seit 2014 mit mobilen Endgeräten (I-Pads), dem Ratsinformationssystem „Session“ und dem Bürgerinformationssystem. Diese digitale Gremienarbeit soll auch weiter fortgeführt werden.
Ein weiteres Anliegen war die angemessene Anhebung der Bewirtschaftungsmittel des ersten Bürgermeisters. Nach der Rechtsprechung steht dem Marktgemeinderat ein relativ weiter Spielraum zu, den Rahmen der Bewirtschaftungsbefugnis des ersten Bürgermeisters zu bestimmen.
Die Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages schlägt hierzu einen Betrag von 6 bis 8 €uro je Einwohnerin und Einwohner vor.
Der Markt Heiligenstadt i.OFr. hat zum Stand 30.04.2026 3.726 Einwohner.
3.726 Einwohner x 6,00 € = 22.356,00 €
3.726 Einwohner x 7,00 € = 26.082,00 €
3.726 Einwohner x 8.00 € = 29.808,00 €
(3.726 Einwohner x 6,71 € = 25.000,00 €)
Im Übrigen entspricht dies der den Geschäftsordnungsmustern zugrundeliegende Konzeption, dem Marktgemeinderat die Kompetenzen für wichtige Grundsatzentscheidungen zuzuweisen und dem ersten Bürgermeister bzw. der Gemeindeverwaltung die Zuständigkeit für laufende Angelegenheiten und die konkrete Umsetzung der Grundsatzentscheidungen des Marktgemeinderats zu übertragen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt jeder Gemeinde selbst.
Die aufgestellte Geschäftsordnung wurde in drei Fraktionsbesprechungen und zum Schluss in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung 08.05.2026 abschließend festgelegt.
In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung wurde Konsens mit dem Entwurf festgestellt.
Bei der Bewirtschaftungsbefugnis des ersten Bürgermeisters wird auf 6,71 € pro Einwohner = 25.000,00 € festgelegt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt i.OFr. gibt sich die ausgearbeitete Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 01.06.2020 außer Kraft.
Abstimmung: 17 : 0
| 16. | Erlass Satzung zu Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts |
Der Bürgermeister verweist auf die mit der Sitzungseinladung zugestellte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vom 07.05.2026.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Vom …………..
Der Markt Heiligenstadt i.OFr. erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
§ 1 Zusammensetzung des Marktgemeinderats
Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4), 16 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.
§ 2 Ausschüsse
(1) Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
| a) | den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, |
| b) | den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, |
| c) | den Fraktionsvorsitzenden Ausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der Partei oder Wählergruppe im Marktgemeinderat, dem 2. und 3. Bürgermeister, |
| d) | den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 Mitgliedern des Marktgemeinderats. |
(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis c genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im Übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderats (beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder; Entschädigung; Ortssprecher
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats oder eines Ausschusses.
(3) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(4) Alle Mitglieder des Marktgemeinderates, der Ausschüsse, der Ortssprecher erhalten für Fahrten zu den Sitzungen und zurück zum Wohnort eine Vergütung von 0,40 € je gefahrenen Kilometer.
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecher entsprechend.
§ 4 Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5 Weitere Bürgermeister
Der zweite und der dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
§ 7 Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01.06.2020 außer Kraft.
Heiligenstadt, den
..........................................................
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Neuvorschlag der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes besteht Einverständnis.
Die Satzung zu Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zu Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 26.05.2020 außer Kraft.
Die als Anlage beigefügte Satzung wird erlassen. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmung: 16 : 1
| 17. | Festlegung der Reisekostenpauschale für den ersten Bürgermeister |
Erster Bürgermeister Stefan Reichold ist persönlich beteiligt und kann somit an der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO nicht teilnehmen.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 1. Bürgermeister Stefan Reichold, da pers. beteiligt)
2. Bürgermeister Matthias Kramer übernimmt die Sitzungsleitung.
Bei der Neuwahl eines 1. Bürgermeisters müssen für die ersten drei Monate, Mai, Juni, Juli die Kilometer aufgeschrieben werden und dann anschließend ein Durchschnitt gebildet werden. Das bedeutet bei einer Kilometerleistung von z.B. 3000 Kilometern beträgt der Durschnitt 1000 Kilometer im Monat mal 0,35 €/pro gefahrenen Kilometer. Somit würde dann die Reisekostenpauschale monatlich 350,00 € betragen. Dieser Beschluss muss dann im August getroffen werden. Im Jahr 2027 müssen die Fahrtkosten für einen Monat überprüft werden, damit dann anschließend die Kilometerpauschale für die Amtszeit fest ist. Es muss dann kein Fahrtenbuch geführt werden.
Beschluss:
Der 1. Bürgermeister soll für die ersten drei Monate (Mai, Juni, Juli) seine gefahrenen Kilometer innerhalb des Landkreises aufschreiben. Anschließend wird ein Durchschnitt gebildet und dann eine Kilometerpauschale pro Monat festgelegt.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 1. Bürgermeister Stefan Reichold, da pers. beteiligt)
| 18. | Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister |
Erster Bürgermeister Stefan Reichold ist persönlich beteiligt und kann somit an der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO nicht teilnehmen.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 1. Bürgermeister Stefan Reichold, da pers. beteiligt)
2. Bürgermeister Matthias Kramer übernimmt die Sitzungsleitung.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt der Vorschriften der Art. 46 KWBG, und der Anlage 2 zur Art. 46 Abs. 1 Satz 2 KWBG.
Die Dienstaufwandsentschädigung wird zusätzlich zur Besoldung (dynamisch, ohne Sockelbeträge) bezahlt. Die Entschädigung erhält der 1. Bürgermeister als Entschädigung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen „Repräsentationsverpflichtungen“.
Die Festsetzung erfolgt zu dem Beginn der Amtszeit durch Beschluss des Marktgemeinderates.
Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung liegt gemäß Art. 46 KWBG i.V. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 Satz 2 KWBG für die ersten Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden zwischen 267,14 € bis 878,10 € (Stand 01.01.2026).
Auf die zuletzt geltende Regelung gemäß Marktgemeinderatsbeschluss Nr.17 der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2020 wurde hingewiesen. Danach wurde die Entschädigung auf 400,00 € (dynamisch) monatlich festgesetzt.
Aufgrund der Teilnahme an der Änderung aller Grundgehälter betrug die monatliche Entschädigung zuletzt 439,89 € Euro.
Es wird vorgeschlagen, eine monatliche Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro (dynamisch) zu gewähren.
Beschluss:
Die Entschädigung des hauptamtlichen 1. Bürgermeisters Stefan Reichold wird mit Wirkung ab 01.05.2026 auf 500,00 € (dynamisch) monatlich festgesetzt.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 1. Bürgermeister Stefan Reichold, da pers. beteiligt)
Nach der Beschlussfassung erklärt der 1. Bürgermeister Stefan Reichold auf Befragen durch den 2. Bürgermeister Matthias Kramer sein Einverständnis zur Festsetzung der oben genannten Bezüge.
| 19. | Festsetzung der Entschädigung für den ehrenamtlichen zweiten Bürgermeister |
2. Bürgermeister Matthias Kramer ist gemäß Art. 49 Abs. 2 GO persönlich beteiligt und kann somit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 2. Bürgermeister Matthias Kramer, da pers. beteiligt)
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von Art. 53 Abs. 4 KWBG, wonach Ehrenbeamte einen Anspruch auf Entschädigung als Gemeinderatsmitglied (vgl. Art. 20 GO), einen Anspruch auf angemessene Entschädigung als weiterer Bürgermeister und einen Anspruch nach besonderer Inanspruchnahme haben. Gemäß Art. 53 Abs. 4 KWBG erhalten sie neben der als Marktgemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter. Die Entschädigungen dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 und der Dienstaufwandsentschädigung des vertretenen 1. Bürgermeisters.
Auf die bisher geltende Regelung gemäß Marktgemeinderatsbeschluss Nr.21 der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2020 wurde hingewiesen, wonach der 2. Bürgermeister eine monatliche Entschädigung von 410,00 € (dynamisch – an die Erhöhung der Bezüge des 1. Bürgermeisters gekoppelt), jetzt von 450,89 € erhalten hat.
Beschluss:
Der 2. Bürgermeister Matthias Kramer erhält eine monatliche Entschädigung von 500,00 € (dynamisch) monatlich. Bei Vertretung des 1. Bürgermeisters (Urlaub, Krankheit, Kur) erhält er ab dem 31. Tag der Vertretung im Jahr einen Aufschlag von 100,00 € pro Tag. Mit der Entschädigung sind auch die Fahrtkosten innerhalb des Landkreises abgegolten.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 2. Bürgermeister Matthias Kramer, da pers. beteiligt)
Der 2. Bürgermeister Matthias Kramer hat im Anschluss an die Beschlussfassung zu diesem Beratungspunkt gemäß Art. 54 Abs. 4 KWBG sein Einvernehmen zu diesem Beschluss erklärt.
| 20. | Festsetzung der Entschädigung für den ehrenamtlichen dritten Bürgermeister |
3. Bürgermeister Christian Götz ist gemäß Art. 49 Abs. 2 GO persönlich beteiligt und kann somit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 3. Bürgermeister Christian Götz, da pers. beteiligt)
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von Art. 53 Abs. 4 KWBG, wonach Ehrenbeamte einen Anspruch auf angemessene Entschädigung als Gemeinderatsmitglied (vgl. Art. 20 GO), einen Anspruch auf angemessene Entschädigung als weiterer Bürgermeister und eine Entschädigung nach besonderer Inanspruchnahme haben. Gemäß Art. 53 Abs. 4 KWBG erhalten sie neben der als Marktgemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter. Die Entschädigungen dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 und der Dienstaufwandsentschädigung des vertretenen 1. Bürgermeisters.
Auf die bisher geltende Regelung gemäß Gemeinderatsbeschluss Nr. 22 der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2020 wurde hingewiesen, wonach der 3. Bürgermeister eine monatliche Entschädigung von 290,00 € (dynamisch – an die Erhöhung der Bezüge des 1. Bürgermeisters gekoppelt), jetzt von 319,02 € erhalten hat.
Beschluss:
Der 3. Bürgermeister Christian Götz erhält eine monatliche Entschädigung von 370,00 € (dynamisch) monatlich. Bei Vertretung des 1. Bürgermeisters (Urlaub, Krankheit, Kur) erhält er/sie ab dem 31. Tag der Vertretung im Jahr einen Aufschlag von 100,00 € pro Tag. Mit der Entschädigung sind auch die Fahrtkosten innerhalb des Landkreises abgegolten.
Abstimmung: 16 : 0
(Ohne 3. Bürgermeister Christian Götz, da pers. beteiligt)
Der 3. Bürgermeister Christian Götz hat im Anschluss an die Beschlussfassung zu diesem Beratungspunkt gemäß Art. 54 Abs. 4 KWBG sein Einvernehmen zu diesem Beschluss erklärt.
| 21. | Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben |
Bürgermeister Stefan Reichold gibt bekannt, dass am 18.05.2026 eine Marktgemeinderatssitzung stattfindet.
z.Kts.
| 22. | Sitzungskalender |
1. Bürgermeister Stefan Reichold hat dieser Sitzungseinladung den Sitzungskalender der Marktgemeinderatssitzungen für 2026 beigelegt. Selbstverständlich kann es zu weiteren Marktgemeinderatssitzungen kommen, sofern Handlungsbedarf besteht bzw. zu Verschiebungen. Was die Ausschusssitzungen betrifft, so können diese nicht schon vorab festgelegt werden, da sich die Ansetzung nach dem vorliegenden Bedarf bestimmt.
z.Kts.
| 23. | Sonstiges |
Hier erfolgten keine Wortmeldungen.