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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 13/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

1. Gemeindebauprojekt Evangelisches Pfarrhaus Heiligenstadt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Stefan Reichold Pfarrer Martin Völkel, die Vertrauensfrau Maria Haller und Altbürgermeister Helmut Krämer, von der Pfarrei Leinleiter & Aufseßtal und bittet um die Vorstellung.

Vorstellung der Pfarrei Leinleiter- und Aufseßtal

Die Pfarrei umfasst sechs Kirchenstandorte:

  • St. Stephanus Brunn
  • St. Johannes Siegritz
  • Schlosskirche Aufseß
  • St. Martin Wüstenstein
  • St. Veit- und Michaelskirche Heiligenstadt
  • St. Bartholomäus Unterleinleiter

Zur Pfarrei gehören ca. 2.450 Gemeindeglieder, rund 250 Ehrenamtliche sowie etwa 40 haupt- und nebenamtlich Mitarbeitende. Die Region erstreckt sich über drei Landkreise und sieben politische Gemeinden. Hervorgehoben wurde die gelebte Ökumene mit katholischen und freikirchlichen Gemeinden.

Regionalisierungsprozess

Seit 2022 besteht eine verstärkte Zusammenarbeit der Gemeinden, unter anderem bei:

  • Konfirmandenarbeit
  • Seniorenarbeit
  • gemeinsamen Dienstbesprechungen
  • Gründung des CVJM Fränkische Schweiz

Zum 01.01.2024 wurde die Pfarrei Leinleiter- und Aufseßtal offiziell gegründet. Weitere Schritte waren:

  • gemeinsames Pfarramt in Heiligenstadt seit September 2024
  • gemeinsamer Gottesdienstplan seit Oktober 2024
  • Reduzierung auf zwei Pfarrer
  • Wahl gemeinsamer Kirchenvorstände

Gemeindeleben

Die Präsentation stellte ein vielfältiges kirchliches Leben dar:

  • vier Posaunenchöre
  • zwei Kirchenchöre
  • mehrere Lobpreis- und Gottesdienstbands
  • Gottesdienstteams
  • Kinder- und Familienangebote

Besonders hervorgehoben wurden:

  • die Missionsarbeit des Vereins „Lasst uns gehen“
  • der 2022 gegründete CVJM Fränkische Schweiz
  • das Familienprojekt „Kirche Kunterbunt“ (seit Januar 2025)

Kindertagesstätten

Die Pfarrei betreibt Kindertagesstätten in:

  • Heiligenstadt
  • Aufseß

In Heiligenstadt wird aktuell der Hort erweitert.

Gemeindebauprojekt Pfarrhaus Heiligenstadt

Ausgangslage

Vorgestellt wurde das denkmalgeschützte Ensemble in Heiligenstadt bestehend aus:

  • Kirche
  • Glockenturm
  • Pfarrhaus
  • Nebengebäuden

Das Pfarrhaus stammt aus den Jahren 1659/61 und soll künftig wieder als Wohnsitz des ersten Pfarrers der Pfarrei dienen.

Zielsetzung

Mit der Sanierung soll:

  • die Präsenz des Pfarrers vor Ort gestärkt,
  • das Gemeindeleben belebt,
  • sowie die historische Tradition des Pfarrhauses erhalten werden.

Die Kirchengemeinde engagiert sich hierfür ehrenamtlich sowie finanziell durch Spenden und zinslose Darlehen.

Kostenrahmen

Die geschätzten Gesamtkosten betragen rund 300.000 Euro.

Davon entfallen etwa 104.000 Euro auf denkmalpflegerischen Mehraufwand.

Finanzierung

Die Finanzierung setzt sich zusammen aus:

  • Eigenmitteln der Kirchengemeinde
  • Zuschüssen der Landeskirche
  • beantragten Fördermitteln von Stiftungen und Denkmalpflege

Aktuell besteht noch eine Finanzierungslücke von 100.000 Euro.

Zeitplan

Geplanter Ablauf:

  • 2025: Kostenschätzungen und Beschlüsse
  • 2026: Förderanträge und Ausschreibungen
  • Frühjahr 2027: Beginn der Bauarbeiten
  • Ende 2027: Abschluss der Baumaßnahme

Pfarrer Martin Völkel, Vertrauensfrau Maria Haller und Altbürgermeister Helmut Krämer rufen zum Spendeaufruf zur Sanierung des Pfarrhauses auf, damit wieder Leben ins Pfarrhaus einzieht.

Die Kirchengemeinde engagiert sich bereits mit großem ehrenamtlichem Einsatz, Spenden und zinslosen Darlehen für den Erhalt dieses bedeutenden Gebäudes. Dennoch kann dieses Vorhaben nur mit weiterer Unterstützung umgesetzt werden.

Deshalb wird um Spenden gebeten.

Jeder Beitrag hilft dabei,

  • das historische Pfarrhaus zu erhalten,
  • kirchliches Leben vor Ort zu stärken,
  • und einen wichtigen Treffpunkt der Gemeinde für kommende Generationen zu bewahren.

Spendenkonto

IBAN: DE21 7736 5792 0003 2288 43

BIC: GENODEF1HWA

Bank: Raiffeisenbank Fränkische Schweiz

Verwendungszweck:

„Sanierung Pfarrhaus Heiligenstadt“

Für Spenden kann selbstverständlich eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die Kirchengemeinde bedankt sich herzlich für jede Unterstützung und Verbundenheit mit unserer Gemeinde und unserer Heimat.

„…damit wieder Leben einzieht!“

Bürgermeister Reichold bedankt sich für die Vorstellung und bittet um eine rege Spendenbeteiligung. Der Markt Heiligenstadt i.OFr. darf aus haushaltsrechtlichen Gründen leider keine freiwilligen Leistungen sprich Spenden dazu aufwenden.

Z. Kts.

2. Beantragung von 16 Sirenen im Sirenenförderprogramm 2.0

Durch neue Förderprogramme von Bund und Land (Sirenenförderprogramm 2 (SFP2) haben der Bund und die Länder vereinbart, dieses paritätisch zu finanzieren. In 2026 wird Bayern vom Bund 1,38 Millionen Euro erhalten und selbst 2 Millionen Euro an Mitteln in den Haushalt einstellen. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12,5 Millionen Euro. Dieser Mittelansatz ermöglicht es zusammen mit Restmitteln aus den Vorjahren alle noch offenen Anträge aus dem früheren Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes zu verbescheiden und auch erste Neuanträge zu bewilligen. Die Förderrichtlinie für das neue Sirenenförderprogramm 2.0 (SFP 2.0) wird gegenwärtig final fachlich abgestimmt, auch was einen schlanken und möglichst bürokratiearmen Vollzug der Antrags- und Mittelverwendung durch die Regierungen anbelangt und soll mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes anwendbar sein.

Föderhöhe (anteilige staatliche Förderung mit Beteiligung der Kommunen)

80 % der Fördersumme, max. Förderbetrag

Ø

A – Dachmontage Sirene

10.850,00 €

Ø

B – Mastmontage Sirene

17.350,00 €

Ø

C – Sirenenansteuerung 1.000,00 €

Förderdauer

Ab Mai 2026, zunächst bis 31.12.2030

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. hat noch 15 alte E 57 Sirenen, die jetzt fast 70 Jahre alt sind. Aus diesem Grund ist es für unsere flächenmäßige Großgemeinde von 78,00 Quadratkilometer mit 24 Ortschaften außerordentlich wichtig, dass wir durch dieses Programm neue Sirenen beantragen und die alten Sirenen auswechseln können.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt 15 Sirenen im Sirenenförderprogramm 2.0 zu beantragen.

Abstimmung: 15 : 0

3. Sonstiges

Hier erfolgten keine Wortmeldungen.