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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 16/2025
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Die Gemeindeverwaltung informiert

Neue Regelungen ab dem 1. Mai 2025: Einführung des PointID-Systems

Unser Bürgerbüro ist ab sofort mit dem modernen PointID-System ausgestattet – ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Sicherheit, Effizienz und Servicequalität bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.

Was ist PointID?

Das PointID-System ermöglicht die direkte Erfassung biometrischer Lichtbilder in der Behörde. Damit entfällt die Mitnahme eines Passfotos – Sie können Ihr Lichtbild ganz bequem vor Ort von unserem Team im Bürgerbüro aufnehmen lassen.

Und so schaut das neue Aufnahmegerät aus:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Fälschungssicher: Manipulation vor der Antragstellung ist ausgeschlossen
  • Qualitätsgesichert: Bilder entsprechen automatisch allen biometrischen Anforderungen
  • Zeitsparend: Biometrische Daten werden in einem System zentral erfasst
  • Bequem: Kein separates Passfoto notwendig

Gebühr für das digitale Lichtbild: 6,00 € pro Aufnahme

Informationen zu Ausweisdokumenten

Jeder deutsche Staatsangehörige – unabhängig vom Alter – kann einen Personalausweis erhalten. Die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist verpflichtend.

Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht: In der Regel wird ein Personalausweis benötigt – ein gültiger Reisepass genügt jedoch ebenfalls.

Tipp: Auch wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen, kann sich ein Personalausweis lohnen – z. B. durch:

  • Nutzung der Online-Ausweisfunktion
  • Adressnachweis auf dem Dokument
  • Kompaktes Format im Scheckkartenstil

Gebührenübersicht Personalausweise

Kostenfrei (gebührenfrei):

  • Erstmaliges Setzen einer eigenen PIN (bei Dokumentenausgabe oder ab 16. Lebensjahr)
  • Aktivieren, Sperren, Entsperren der Online-Ausweisfunktion
  • Adressänderung bei Umzug
  • Änderung der PIN (z. B. bei Vergessen)

Gebührenübersicht Reisepässe

Wichtig für unter 16-Jährige: Es wird eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt. Bei geteiltem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Gültigkeit von Ausweisdokumenten

Hinweis für Dokumente von Kindern: Bei Säuglingen und Kleinstkindern verändert sich das Gesicht oft so stark, dass eine Identifikation mit dem ursprünglichen Lichtbild vorzeitig nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen kann das Dokument vor Ablauf der regulären Gültigkeit ungültig werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor einer geplanten Reise einen neuen Ausweis.

Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Team im Bürgerbüro des Marktes Heiligenstadt i.OFr.,

Telefon-Nr. 9 81 98 / 92 99 31