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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 16/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Marktgemeinderat Heiligenstadt i.OFr. 16.07.2026

1. Genehmigung der öffentl. Niederschrift vom 12.05.2026 (Konstituierende Sitzung) und 18.05.2026

Beschluss:

Gegen die vorliegenden Niederschriften vom 12.05.2026 und 18.05.2026 (öffentlich) bestehen keine Einwendungen; sie werden hiermit genehmigt.

Abstimmung: 14 : 0

2. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Gemeinde Unterleinleiter; Beteiligung der Behörden und Träger öffentl. Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentl. Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Unterleinleiter, Landkreis Forchheim hat beschlossen, seinen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan neu aufzustellen. Mit Schreiben vom 30.06.2023 wurde der Markt Heiligenstadt i.OFr. im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Nunmehr wird Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) zu der Planung zu äußern.

Beschluss:

Gegen den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Unterleinleiter bestehen keine Einwendungen.

Abstimmung: 14 : 0

3. Anpassung ÖPNV-Konzept 2024; Schwerpunkt: Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den allgemeinen ÖPNV

Der Landkreis Bamberg hat im Jahr 2024 eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden ÖPNV-Konzeptes eingeleitet. Ziel ist die Entwicklung eines effizienten, zukunftsfähigen und stärker nachfrageorientierten Gesamtsystems. Dieses basiert auf drei Säulen: dem Schulverkehr, dem Taktverkehr sowie dem Bedarfsverkehr.

Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht die Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den allgemeinen ÖPNV. Hintergrund ist die bislang getrennte Organisation, die insbesondere in den Spitzenzeiten zu parallelen und damit ineffizienten Strukturen führt.

Auswirkungen auf den Markt Heiligenstadt i.OFr.

Für den Markt Heiligenstadt ergeben sich durch die geplante Systemumstellung grundlegende Veränderungen. Die bisherige Organisation des Schülerverkehrs durch die Marktgemeinde würde künftig entfallen. Stattdessen übernimmt der Landkreis die Planung, Organisation und Vergabe der Verkehrsleistungen.

Dies führt zu einer Entlastung der Verwaltung, geht jedoch gleichzeitig mit einem Verlust an direkter Einflussmöglichkeit einher. Individuelle Anpassungen, die bislang kurzfristig möglich waren, können künftig nur noch im Rahmen der übergeordneten Systemplanung erfolgen.

Finanzielle Bewertung

Eine belastbare Prognose der finanziellen Auswirkungen für die einzelne Kommune ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Die Kosten werden künftig im Rahmen eines einheitlichen Systems verrechnet, wobei Faktoren wie Schülerzahlen und Verkehrsleistungen maßgeblich sind.

Modellrechnungen zeigen jedoch, dass im Gesamtsystem erhebliche Einsparpotenziale bestehen, insbesondere durch eine Reduzierung der benötigten Fahrzeuge.

Verkehrliche Bewertung

Für ländlich geprägte Gemeinden wie Heiligenstadt wird der Bedarfsverkehr eine zentrale Rolle spielen. Klassische Linienverkehre werden sich auf wirtschaftlich tragfähige Achsen konzentrieren, während kleinere Ortsteile über flexible Angebote angebunden werden.

Fazit

Die Anpassung des ÖPNV-Konzepts stellt einen grundlegenden Systemwechsel dar. Für den Markt Heiligenstadt bedeutet dies eine strategische Entscheidung zwischen Effizienzgewinnen und dem Erhalt kommunaler Steuerungsmöglichkeiten.

Stellungnahme der Grundschule Heiligenstadt:

Die Grundschule Heiligenstadt, Schulleiterin Frau Weininger, spricht sich dafür aus, dass der freigestellte Schülerverkehr weiterhin durch den Markt Heiligenstadt i.OFr. organisiert und vergeben wird.

Die Gründe, die dafür sprechen sind die Flexibilität bei Stundenausfällen, Ausflugsfahrten, Fahrten zu Schwimmunterricht uvm.

Bei der Integration in den ÖPNV müsste für diese Einzelfahrten / Sonderfahrten womöglich ein anderes Busunternehmen beauftragen werden.

Hierbei ist nur schwer abzuschätzen, wie hoch die Kosten dann für den Markt Heiligenstadt sind und ob an diesen einzelnen Tagen ein Bus zur Verfügung gestellt werden kann?

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. stimmt der Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den allgemeinen ÖPNV nicht zu und wird sich daran nicht beteiligen.

Abstimmung: 14 : 0

4. Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis "Bamberg - Lichtenfels" zur Aufsuchung von Erdwärme, Wasserstoff und Helium zu wissenschaftlichen Zwecken

Mit Bescheid vom 18.06.2026 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie der Tellus Energy Solutions GmbH die bergrechtliche Erlaubnis „Bamberg-Lichtenfels" zur Aufsuchung von Erdwärme sowie Wasserstoff und Helium zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt. Die Erlaubnis gilt für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2029.

Das Erlaubnisfeld umfasst eine Fläche von rund 3.129 km² und erstreckt sich über Teile Ober- und Unterfrankens. Es schließt zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte ein und umfasst auch das Gemeindegebiet der Gemeinde.

Die Erlaubnis berechtigt ausschließlich zur wissenschaftlichen Aufsuchung. Vorgesehen sind insbesondere:

• Auswertung vorhandener geologischer Daten,

• Erstellung eines 3D-Untergrundmodells,

• strukturgeologische und thermische Modellierungen,

• Durchführung minimalinvasiver Messmethoden,

• Reservoirmodellierungen sowie

• begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog.

Die Erlaubnis stellt keine Genehmigung für Bohrungen oder die Gewinnung von Erdwärme, Wasserstoff oder Helium dar. Für spätere Erkundungsbohrungen oder weitergehende Maßnahmen sind gesonderte berg-, wasser-, natur- und gegebenenfalls baurechtliche Genehmigungen erforderlich. Zudem sind Schutzgebiete und weitere öffentliche Belange in den jeweiligen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wurden die betroffenen Behörden und Gemeinden beteiligt. Einwendungen, die einer Erteilung der wissenschaftlichen Aufsuchungserlaubnis insgesamt entgegenstanden, wurden nicht erhoben.

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über den ergangenen Bescheid. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf ergibt sich hieraus derzeit nicht.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 18.06.2026 über die Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Bamberg-Lichtenfels" zur wissenschaftlichen Aufsuchung von Erdwärme, Wasserstoff und Helium zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung des Vorhabens zu begleiten und den Gemeinderat über gegebenenfalls erforderliche Beteiligungsverfahren oder konkrete Maßnahmen im Gemeindegebiet zu informieren.

Abstimmung: 14 : 0

5. Sonstiges

Im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 03.06.2026 wurde auf der Staatsstraße St 2188 zwischen Heiligenstadt i. OFr. und Neumühle eine Lautstärkemessung durchgeführt. Ziel der Messung war es, die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr zu erfassen und den Anteil besonders lauter Fahrzeuge zu ermitteln.

Während des Messzeitraums wurden insgesamt 7.144 Fahrzeuge erfasst. Die Auswertung der Messergebnisse zeigt folgende Verteilung:

  • 4.103 Fahrzeuge (57,43 %) wurden als normal eingestuft.
  • 2.976 Fahrzeuge (41,66 %) wurden als laut eingestuft.
  • 65 Fahrzeuge (0,91 %) wurden als sehr laut eingestuft.
  • 36 Fahrzeuge (0,50 %) wurden als extrem laut eingestuft.

Damit überschritten rund 43 % der erfassten Fahrzeuge die Einstufung „normal“. Der Anteil der als sehr laut oder extrem laut eingestuften Fahrzeuge liegt zusammen bei 1,41 % der gemessenen Verkehrsmenge.

Die Ergebnisse der Messung dienen als Grundlage für die weitere Beurteilung der Lärmsituation auf der Staatsstraße St 2188 sowie für die Prüfung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes. Die Verwaltung informiert den Marktgemeinderat über die Ergebnisse der Messung.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Auswertung der Lautstärkemessung auf der Staatsstraße St 2188 im Bereich zwischen Heiligenstadt i. OFr. und Neumühle zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse bei weiteren Gesprächen mit den zuständigen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden einzubringen und über sich daraus ergebende Handlungsmöglichkeiten zu berichten.

Abstimmung: 14 : 0