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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 17/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

1.

Haushaltsplan 2025

Der Haushaltsplan-Entwurf 2025 schließt mit einem Gesamtergebnis in Höhe von 18.001.459 € ab. Davon im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.261.364 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.740.095 €. Kämmerin, Beate Nüßlein, erläutert die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplan-Entwurfes.

Über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus sind keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich. Für Investitionen ist eine Darlehensaufnahme aus fortgeltenden Kreditermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 2.000.000 € vorgesehen.

Bei den Haushaltsvorberatungen am 29.07.2025 hat der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf mit 6 : 0 und der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 : 0 zugestimmt und dem Marktgemeinderat empfohlen den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2025 zuzustimmen.

Beschluss:

Dem Haushaltplan 2025 wird zugestimmt.

Abstimmung:

10

:

0

2.

Finanzplanung 2024 - 2028

Kämmerin Beate Nüßlein trägt die Finanzplanung 2024 – 2028 vor.

Bei den Haushaltsvorberatungen am 29.07.2025 hat der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf mit 7 : 0 und der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 : 0 zugestimmt und dem Marktgemeinderat empfohlen der vorliegenden Finanzplanung 2024 – 2028 zuzustimmen.

Beschluss:

Der von der Kämmerin Beate Nüßlein vorgetragenen Finanzplanung 2024 – 2028 mit Investitionsplan wird zugestimmt.

Abstimmung:

10

:

0

3.

Haushaltssatzung 2025

Die Haushaltssatzung 2025 wird vorgetragen.

Bei den Haushaltsvorberatungen am 29.07.2025 hat der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf mit 7 : 0 und der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 : 0 zugestimmt und dem Marktgemeinderat empfohlen der vorliegenden Haushaltssatzung 2025 zuzustimmen.

Beschluss:

Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

10.261.364 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.740.095 €

ab.

§ 2

Über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus sind keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf  —  0 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  480 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  —  210 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf  —  1.710.227 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Abstimmung:

10

:

0

4.

Postfiliale Heiligenstadt

Nachdem Mimi`s Lädla und somit auch der Postbetrieb in Heiligenstadt zum 30.08.2025 schließt, hat der Marktgemeinderat Heiligenstadt beschlossen die Postfiliale im Bürgerbüro wieder aufzunehmen. Ab dem 01.09.2025 ist die Postfiliale im Bürgerbüro des Marktes Heiligenstadt i.OFr., Hauptstraße 21, Heiligenstadt, untergebracht. Es konnten auch die drei Mitarbeiterinnen von Mimi´s Lädla eingestellt werden.

Somit konnte die Schließung der Postfiliale in Heiligenstadt abgewendet werden. Auch wird gewährleistet, dass das Wissen um den Betrieb der Postfiliale nicht verloren geht und die Postfiliale durch diesen Schritt für den Markt Heiligenstadt i.OFr. gesichert werden konnte. Gleichzeitig sehen wir es auch als Chance, dass unsere neuen Mitarbeiterinnen, Personalausweise, Reisepässe und Lichtbilder erstellen. Auch werden An- und Abmeldungen von ihnen durchgeführt. Das Bürgerbüro öffnet sich und hat keine Schließzeiten unter dem Tag und bietet auch freitags Nachmittag und samstags Vormittag Öffnungszeiten an.

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. hält somit im Bürgerbüro einen Service für all seine Bürgerinnen und Bürger vor.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ab 01.09.2025:

Montags

08.00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstags

08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwochs

08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstags

08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitags

08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstags

08:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Im Bürgerbüro werden somit nachfolgende Dienstleistungen angeboten:

• Standesamt

• Einwohner- und Passamt

• Postfiliale

• Öffentliche Sicherheit und Ordnung

• Bürgerbus

• Mitteilungsblatt und Homepage

• Tourismus und Märkte

• Ferienprogramm

• Gewerbeamt

• Jagd- und Fischereiwesen

• Land- und Forstwirtschaft

• Straßen- und Wegerecht

• Winterdienst

• Rentenversicherung – Senioreninitiative 60 Plus

• Fundbüro

• Müllabfuhr

z. Kts.

5.

Genehmigungsverfahren nach § 4 BimSchG - Errichtung und Betrieb von 3 WEA auf dem Gebiet Lange Meile Süd, Markt Eggolsheim

Der Markt Eggolsheim beantragt die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP 5 E“, mit einer Nennleistung von 7 MW, auf der Gemarkung Kauernhofen. Die Betreibergesellschaft ist die Bürgerwindpark Lange Meile GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim. Die Nabenhöhe beträgt jeweils 174,5 m, die Rotordurchmesser 175 m und die Gesamthöhe 262 m.

Der geplante Windpark Lange Meile Süd befindet sich im Landkreis Forchheim, Bayern, auf dem Gebiet der Gemeinde Eggolsheim, zwischen den Ortschaften Kauernhofen im Westen und Poxstall im Osten. Die Lage des Gebiets charakterisiert sich insbesondere durch den Höhenzug „Lange Meile“, der sich zwischen den Gemeinden Heiligenstadt im Norden, Ebermannstadt im Osten, Forchheim im Süden und Eggolsheim im Westen erstreckt. Die durchschnittliche Höhenlage beträgt 512 - 519 m NHN.

Das Gebiet der Langen Meile liegt innerhalb des Naturraums Fränkische Alb im Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst. Das Gebiet wird durch Misch- und Nadelwaldgebiete geprägt, die sich mit landwirtschaftlichen Flächen abwechseln.

Die nähere Beschreibung des Plangebiets und der Umgebung wird in Kapitel 2 kartographisch dargestellt (u.a. Kap. 2.5 – Thematische Karten).

Die Standorte der geplanten Windenergieanlagen befinden sich innerhalb der Windvorranggebiete 504 "Lange Meile Süd I" sowie 504 a "Lange Meile Süd II" des Regionalplans Oberfranken-West oder sind diesem zuzuordnen (vgl. Kapitel 2; 10.1).

Zwischen den Standorten WEA 1S und 2S verläuft die 110 kV-Trasse zwischen Eggolsheim und Ebermannstadt (E10021). Der Regionalplan Oberfranken-West setzt bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung einen pauschalen Abstand von 300 m zwischen der Grenze des Vorranggebietes und den nächstgelegenen Hoch- und Höchstspannungsleitungen an. Wenn eine Gefährdung der Freileitung ausgeschlossen ist, kann der Abstand zwischen Windenergieanlagen-Standort und Freileitung auf den gemäß DIN EN 50431 erforderlichen Mindestabstand reduziert werden. Für eine Windenergieanlage mit einem Rotordurchmesser von 175 m beträgt der Mindestabstand zu einer 110 kV-Leitung demnach 110 m (vgl. Abb. 2; Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH – Kap. 10).

Eine Vorbelastung des Plangebiets oder der näheren Umgebung durch bestehende Windenergieanlagen ist nicht gegeben. Der nächstgelegene Windpark befindet sich in einer Entfernung von rund 9 km (Windpark Oberngrub).

Östlich des Anlagenstandortes WEA 2S befindet sich eine Freiflächenphotovoltaikanlage in Betrieb.

Zeitpunkt des geplanten Baubeginns und der geplanten Inbetriebnahme

Geplanter Baubeginn Zuwegung:

Q3 2026

Geplanter Baubeginn WEA:

Q1 2028

Geplante Inbetriebnahme WEA:

Q3 2028

Marktgemeinderätin Dicker merkt hierzu an, dass keine Windräder außerhalb der auf der Karte gekennzeichneten Windvorranggebiete errichtet werden sollten und bittet diese Bedenken anzumelden. Nach Ihrer Meinung werden alle drei Windräder außerhalb der Vorranggebiet errichtet.

Bürgermeister Reichold erläutert dazu, dass die Vorranggebiete nicht Flächenscharf abgegrenzt sind, sondern dem jeweiligen Gebiet zuzuordnen sind.

Beschluss:

Gegen die vorgelegte Planung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen gem. § 4 BImSchG auf dem Gebiet „Lange Meile Süd, Markt Eggolsheim, bestehen keine Einwendungen. Das gemeindliche Einvernehmen wird hierzu erteilt.

Abstimmung:

8

:

2

6.

Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen im Vorranggebiet 139 Brunn-Nord im Bereich des Marktes Heiligenstadt i.OFr.

Die Windpark Brunn GmbH & Co. KG, Marktplatz 20, 91332 Heiligenstadt hat den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E 175.

Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist der Antrag auf Neugenehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und dem Betrieb von drei Windenergieanlagen des Anlagentyps Enercon E175 mit 7,0 MW mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotor-durchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 262,5 m.

Der Windpark liegt im Gemeindegebiet Heiligenstadt in Oberfranken, Landkreis Bamberg, auf der Gemarkung Brunn mit den Flurstücken 164, 155 und 263. Die geplanten Standorte der Windenergieanlagen befinden sich allesamt im ausgewiesenen Vorranggebiet 139 zu Kapitel B V 2, Abschnitt 2.5.2. des aktuell gültigen Regionalplans der Region Oberfranken-West.

An die geplanten Standorte der Windenergieanlagen im Vorranggebiet grenzt süd-westlich die Ortschaft „Brunn“ mit einem Abstand von mindestens 880 m an. Die Ort-schaften Hohenpölz, Oberaufseß, Neuhaus und Voitmannsdorf sind mindestens 2.000 m von den geplanten Windenergieanlagen entfernt.

Bezugnehmend auf den Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG mit Aktenzeichen 42.1-1711.1 handelt sich das Projekt um ein privilegiertes Vorhaben zur Nutzung von Windenergie. Dem geplanten Vorhaben an den vorgesehenen Standorten stehen laut dieses Bescheides keine raumordnerischen Ziele entgegen.

Am Windparkstandort Brunn ist die Errichtung von drei Windenergieanlagen des An lagenherstellers Enercon des Typs E175/7.0 mit einer Nabenhöhe von 175 m geplant. In Tabelle 1 sind die technischen Hauptdaten der geplanten Anlagentypen dokumentiert.

Bezeichnung

Enercon E175/7.0

Nennleistung

7.000 kW

Rotordurchmesser

175 m

Nabenhöhe

175 m

Gesamthöhe

262,5 m

Rechnerische Lebensdauer

25 Jahre

Einschaltgeschwindigkeit

2,5 m/s

Abschaltgeschwindigkeit

25 m/s

Die Erschließung zu den geplanten Anlagen am Standort Brunn wird groß- räumig von Norden her über die Autobahn 70, Autobahnausfahrt Roßdorf a. Berg, ab der Autobahnausfahrt über die Staatsstraße 2190 in Richtung Süden bis Ludwag erfolgen. Ab dort über BA51 bis Königsfeld und dann über die BA11 über Hohenpölz nach Brunn.

Stromeinspeisung

Die Stromeinspeisung des in den WEA erzeugten, elektrischen Stroms erfolgt durch Anschluss an das Umspannwerk Stechendorf.

Umweltgefährdungen

Vom Betrieb der Anlagen gehen keine Umweltgefährdungen aus. Windenergieanlagen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie Energie erzeugen, ohne klima- und luftschädliche Abgase zu produzieren. Durch ausreichende Abstände zu den nächstgelegenen Wohnbebauungen sind die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Schallbelästigung eingehalten.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Gemäß § 6 Abs.1 S.1 WindBG ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, da die Anlagenstandorte sich in einem Windenergiegebiet gemäß § 2 Nr. 1 a) WindBG (Vorranggebiet) befinden

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Aus den Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung geht hervor, dass der Windpark bei Durchführung von geeigneten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG auslöst.

Während der Erfassungen und Betrachtungen im Jahr 2024 wurden u.a. besonders schützenswerte Vögel und Fledermäuse, die auf der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland stehen, genau beobachtet und bewertet.

Dabei kamen die Gutachter des Büros Orchis Umweltplanung GmbH zu dem Ergebnis, dass im Standortgebiet bei Beachtung der geplanten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für alle betroffenen Vogel- und Fledermausarten relevante Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Es ist unter den Gesichtspunkten der arten-schutzrechtlichen Prüfung als verträglich einzustufen.

Auch für am Boden lebende Tiere, wie Reptilien, Säugetiere (ohne Fledermäuse) Käfer, Amphibien oder Weichtiere sind keine, beziehungsweise bei Beachtung der geplanten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine relevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. Es ist auch hier unter den Gesichtspunkten der artenschutzrechtlichen Prüfung als verträglich einzustufen.

Baubeginn:

Der voraussichtliche Baubeginn wird im ersten Quartal 2027 erfolgen, die Inbetriebnahme im dritten Quartal 2027.

Beschluss:

Gegen die vorgelegte Planung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen gem. § 4 BImSchG auf dem Vorranggebietes Brunn-Nord, Markt Heiligenstadt i.OFr. bestehen keine Einwendungen. Das gemeindliche Einvernehmen wird hierzu erteilt.

Abstimmung:

8

:

2

7.

Sonstiges

7.1.

Markt Eggolsheim - frühzeitige Behördenbeteiligung: Aufstellung Bebauungsplan "Lebensmittelhandel Bahnhofstraße"

Der Markt Eggolsheim verfolgt das Ziel, das Einzelhandelsangebot und die Nahversorgung im Stadtgebiet zu sichern und weiterzuentwickeln.

Zur Realisierung des großflächigen Lebensmittelmarktes auf den Grundstücken Flst.-Nr. 2109, und 2107 sowie einer Teilfläche des Flst.-Nr. 1883, Gmkg. Eggolsheim, wird somit die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmitteleinzelhandel Bahnhofstraße“ erforderlich.

Das Plangebiet liegt im westlichen Teil des Zentralorts Eggolsheim, der sich zwischen der Autobahn A73 und der S-Bahn-Trasse befindet. Die Grundstücke liegen ca. 400 m vom S-Bahnhof Eggolsheim und ca. 1,3 km vom Ortskern entfernt.

Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Nördlich und südlich grenzen Flächen eines Speditionsunternehmens und einer KFZ-Werkstatt an. Östlich verläuft die Autobahn A73.

Im Westen grenzt ein Mischgebiet an, in dem sowohl Wohngebäude als auch gewerbliche Betriebe verortet sind.

Beschlussvorschlag:

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmittelhandel Bahnhofstraße“ durch den Markt Eggolsheim besteht aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwendungen.

7.2.

Markt Eggolsheim - frühzeitige Behördenbeteiligung: Aufstellung des Bebauungs- und Flächennutzungsplans "SO Energiepark Eggolsheim Nord"

Anlass für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Eggolsheim durch Deckblatt im Parallelverfahren ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Das Plangebiet liegt im Nordosten der Marktgemeinde Eggolsheim. Bei dem Plangebiet handelt es sich um die Flurstücke 405 und 5719 der Gemarkung Eggolsheim. Im Norden bzw. Nordosten der Flächen befindet sich eine Biogasanlage. Beide Flächen sind bereits etwa zur Hälfte durch Hecken und Feldgehölze eingegrünt und grenzen ansonsten an intensiv genutzte Ackerflächen und Wiesen, sowie asphaltierte Flurwege an.

Das Plangebiet umfasst eine Größe von insgesamt 50.094 m², wobei lediglich insgesamt 41.829 m² innerhalb der künftig eingezäunten Fläche liegen.

Beschlussvorschlag:

Gegen Die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Energiepark Eggolsheim Nord“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Markt Eggolsheim im Parallelverfahren besteht aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwendungen.

7.3.

Gülleausbringung in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes der Tiefbrunnen IV und V, Gemarkung Siegritz, auf der Flurnummer 2065 Gemarkung Siegritz (unterhalb des Volkmannsreuther Wasserwerkes)

1. Bürgermeister Stefan Reichold gibt bekannt, dass am Dienstagnachmittag des 15.07.2025 um 16.05 Uhr unser Wassermeister als Augenzeuge gesehen hat, wie ein Traktor der Marke John Deere mit einem hellgrünen Tandemgüllefass mit Schleppschlauchgestänge, Gülle auf dem Grundstück Flurnummer 2065, Gemarkung Siegritz, unterhalb des Volkmannsreuther Wasserwerkes aufgebracht hat. Entsprechende Tatsachenfotos liegen vor.

Bei seiner Überprüfung musste er feststellen, dass die Gülle in der engeren Schutzzone (Zone II) der Brunnen IV und V ausgebracht wurden.

Die Gülleausbringung wurde sofort dem Wasserwirtschaftsamt Kronach und dem Landratsamt Bamberg gemeldet.

Aufgrund dessen wurde Anzeige bei der Wasserschutzpolizei erstattet. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Gülle auch im Abstand von ca. 1,00 m am Gewässerrandstreifen zur Leinleiter aufgebracht wurde.

Es wurden sofort mehrere Trinkwasserproben durch die Gesundheitsabteilung im Landratsamt Bamberg angeordnet. Bei der ersten Beprobung wurden 21 Coliforme Bakterien und eine erhöhte Trübung im Rohwasser festgestellt. Dies lässt auf eine Verunreinigung schließen.

Da der Markt Heiligenstadt i.OFr. sein Rohwasser im Volkmannsreuther Wasserwerk mit einer UV-Bestrahlungsanlage behandelt, konnten mögliche Keime, Bakterien und Viren im Trinkwasser abgetötet werden. Die UV-Bestrahlung (UV steht für Ultraviolett) von Trinkwasser ist eine Form von elektromagnetischer Strahlung, die unsichtbar für das menschliche Auge ist und eine kürzere Wellenlänge als sichtbares Licht hat. Sie ist ein chemiefreies Desinfektionsverfahren, wonach das Wasser durch eine UV-Reaktorkammer fließt, eine UV-Lampe das Rohwasser abstrahlt und die DNA von Mikroorganismen zerstört werden. Das dadurch gereinigte Trinkwasser entspricht der Trinkwasserverordnung und kann der Trinkwasserversorgung zugeführt werden.

Derzeit laufen die Ermittlungen durch die Polizei. Zur Aufklärung der Gülleverunreinigung werden weitere Zeugen gesucht, die Beobachtungen zum Tathergang machen können oder vielleicht wissen, wer auf dem Grundstück die Gülle aufgebracht hat. Bitte melden Sie sich im Rathaus Markt Heiligenstadt i.OFr. unter 0 91 98 / 92 99 22 oder bei der Wasserschutzpolizei Bamberg, 0951/9129594.

Düngeaufbringung in der engeren Wasserschutzzone ist kein Kavaliersdelikt, sondern ist für unser Trinkwasser und uns Menschen eine exentielle Gefahr.

Unser Auftrag und unsere Verpflichtung ist es, dass wir ein einwandfreies, der Trinkwasserverordnung entsprechendes Trinkwasser unseren Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen.

Der Schutz unseres Trinkwassers ist unser höchstes Gebot!

z. K.