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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Schulverbandes Ebermannstadt

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2026

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1

Satz 1 KommZG, Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt mit Schreiben vom 03.08.2026, Az.: 2/21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung des

Schulverbandes Ebermannstadt

- Landkreis Forchheim -

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des BaySchFG i. V. m. Art. 41 KommZG sowie der Art. 63ff. der Gemeindeordnung (GO) hat der Schulverband Ebermannstadt am 21.01.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen, die gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.132.000,00 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.456.700,00 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  0,00 Euro

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

 4.435.000,00 Euro

festgesetzt.

§ 4

1) Schulverbandsumlage (Grund- und Mittelschule)

A) Festsetzung der Verwaltungsumlage

Umlegung nach der Schülerzahl:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll)

zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf

2.383.400,00 Euro

festgesetzt.

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die

Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom

01.Oktober 2025

wird auf

526 Verbandsschüler/innen

festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler/innen auf

4.531,18 Euro

festgesetzt.

B) Festsetzung der Investitionsumlage

Umlegung nach Schülerzahl:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll)

zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf

0,00 Euro

festgesetzt.

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler/innen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 

01.Oktober 2025

wird auf

526 Verbandsschüler/innen

festgesetzt.

Die Investitionsumlage wird somit je Verbandsschüler/innen auf

0,00 Euro

festgesetzt.

2) Umlage Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2990)

A) Festsetzung der Verwaltungsumlage

Umlegung nur auf die Stadt Ebermannstadt

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll)

zur Finanzierung von Ausgaben des Unterabschnittes 2990 wird auf

266.300,00 Euro

festgesetzt.

Der ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler/innen in der

Mittagsbetreuung auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Die für die Berechnung der Umlage für die Mittagsbetreuung maßgebende

Schülerzahl nach dem Stand vom

01.Oktober 2025

wird auf

128 Schüler

festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler/innen auf

2.080,47 Euro

B) Festsetzung der Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

3) Umlage Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991)

A) Festsetzung der Verwaltungsumlage

Umlegung nach der Schülerzahl:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll)

zur Finanzierung von Ausgaben des Unterabschnittes 2991 wird auf

74.600,00 Euro

festgesetzt.

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler/innen in der Ganztagsbetreuung auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Die für die Berechnung der Umlage für die Ganztagsbetreuung maßgebende

Schülerzahl nach dem Stand vom

01.Oktober 2025

wird auf

40 Schüler/innen

festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler/innen auf

1.865,00 Euro

festgesetzt.

B) Festsetzung der Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

685.000,00 Euro

festgesetzt.

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist berechtigt, den

Kassenkredit für den Schulverband aufzunehmen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Ebermannstadt, den 04.08.2026
Schulverband Ebermannstadt
Gez. Meyer Christiane, Erste Vorsitzende
(Beschluss Schulverbandsversammlung vom 19.05.2026)