Der Marktgemeinderat des Marktes Heiligenstadt i. OFr. hat am 30.07.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen am 15.09.2025 im Rathaus II in Heiligenstadt i. OFr. (Zimmer 4) niedergelegt wird. Sie liegt während des gesamten Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht auf (Art. 65 Abs.3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Der Haushaltsplan wird gemäß Art. 65 Abs. 3 GO am 15.09.2025 im Rathaus II in Heiligenstadt i. OFr. (Zimmer 4) niedergelegt und liegt während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsicht auf.
Auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.261.364 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.740.095 €
Ab.
Über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus sind keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 0 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 480 v.H. |
| b) | Für die Grundstücke (B) — 210 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.710.227 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.