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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Hohenpölz

Einladung zur Jagdversammlung

Am Samstag, den 25. März 2023 findet um 19:30 Uhr im Bürgerhaus in Hohenpölz die ordentliche Versammlung der Jagdgenossen von der Jagdgenossenschaft Hohenpölz statt.

Hierzu sind alle Jagdgenossen sehr herzlich eingeladen.

Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1.

Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2.

Bericht des Kassenführers

3.

Bericht der Rechnungsprüfer

4.

Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2022/2023

6.

Beschlussfassung über die Vergabe und den Abschluss von neuen Jagdpachtverträgen für die Gemeinschaftsjagdreviere „Hohenpölz West“ und „Hohenpölz Ost“ für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.03.2033 aufgrund von bereits vorliegenden Angeboten oder die Einleitung eines Vergabeverfahrens im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.

7.

Neuwahlen: Gewählt werden der Jagdvorsteher, der Stellvertreter des Jagdvorstehers, zwei Beisitzer, ein Kassenführer, ein Schriftführer und zwei Rechnungsprüfer.

8.

Wünsche und Anträge

Hinweise:

a) Vertretung von Jagdgenossen

Bei der Versammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder), durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, der Jagdgenossenschaft Hohenpölz angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

b) Veränderungen im Grundstückseigentum:

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum - unter Vorlage von geeigneten Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, usw.) - der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.

gez.: Werner Konrad (Jagdvorsteher)