Die Gemeinde Aufseß nutzt zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet den Brunnen 1 Aufseß. Zum Schutz der Quelle wurde mit Verordnung des Landratsamtes Bayreuth vom 23.09.1991 ein Wasserschutzgebiet amtlich festgesetzt.
Das bestehende Wasserschutzgebiet soll nach heutigem Kenntnisstand angepasst werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Schutzgebietsverordnung tritt die Verordnung vom 23.09.1991 außer Kraft.
Der Entwurf der neuen Schutzgebietsverordnung mit dem dazugehörigen Schutzgebietsplan, aus dem die genauen Grenzen des Schutzgebietes zu entnehmen sind, liegt während der allgemeinen Dienststunden im Markt Heiligenstadt, Marktplatz 20, 91332 Heiligenstadt, Zimmer Nr. 3 zur Einsichtnahme aus.
Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 17.02.2023 und endet am 16.02.2023.
Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus des Marktes Heiligenstadt oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95488 Bayreuth, Zimmer Nr. 224, erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
| - | dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, |
| - | dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden; |
| - | dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann; |
| - | dass |
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| - | die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, |
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| - | die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, |
| wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. |
Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und dem Verordnungsentwurf auch auf folgender Internetseite des Marktes Heiligenstadt eingestellt: „https://www.markt-heiligenstadt.de/“.
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.