der Markt Heiligenstadt i. OFr. erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 24. Oktober 2025, Az. 42.2-641.81-Nr. 43/2023 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gemeindeteil Kalteneggolsfeld in den Plessenbach durch den Markt Heiligenstadt i. OFr.
Die Ausfertigung des Bescheides der wasserrechtlichen Erlaubnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.11.2025 bis 25.11.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei dem Markt Heiligenstadt i. OFr., Zimmer 12 (Bürgerbüro) aus.
Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid auch gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth
in 95444 Bayreuth,
Postanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth.
| Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: | |
| - | Die Erhebung einer Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Erhebung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! |
| - | Seit 1. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. |
| - | Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. |