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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 25/2025
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Die Gemeindeverwaltung informiert

Landwirte mit Viehhaltung und Kanalanschluss werden gebeten, gemäß § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs­satzung des Marktes Heiligenstadt i.OFr., ihren in 2025 durchschnittlich ge­haltenen Viehbestand bis spätestens 31.12.2025 zu melden, um Abwasserfreimengen für Großviehein­heiten bei der Abrechnung der Kanal­benutzungs­­gebühren berücksichtigen zu können. Das Formular kann von unserer Homepage unter „Rathaus > Formulare“ heruntergeladen oder im Rathaus II, Zi. 3, und im Bürgerbüro, abgeholt werden. Bitte legen Sie bei Abgabe des Formulars hierzu auch den Bescheid der Tierseuchenkasse oder das Bestandsregister (LKV) vor. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Haas, Tel. 09198/9299-42, oder per E-Mail an christina.haas@markt-heiligenstadt.de.