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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 3/2024
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Die Gemeindeverwaltung informiert

Ab 02. April 2024 wird im Ortsteil Siegritz mit den Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung begonnen.

Die Baumaßnahme kann nur unter Vollsperrung abgewickelt werden. Die geplante Umleitungsstrecke ist auf dem Luftbild markiert.

Die bauausführende Firma Herrmann-Rohrbau GmbH ist bestrebt die Anfahrbarkeit zu den Grundstücken in den einzelnen Abschnitten nur so kurz wie möglich zu behindern. Mit Einschränkungen ist während der Bauzeit jedoch zu rechnen, diese lassen sich leider nicht ganz vermeiden. Unabhängig davon wird die Baufirma die betroffenen Grundstückseigentümer über Einschränkungen rechtzeitig informieren. Wir möchten Sie, auch im Namen der Baufirma, heute schon um Verständnis bitten.

Vor allem für die betroffenen Anwohner werden zeitweilige Beeinträchtigungen durch die Baustelle leider nicht zu vermeiden sein. Der Markt Heiligenstadt i. OFr., die Wolf Ingenieurgesellschaft mbH und die bauausführende Firma sind jedoch bestrebt, die Unannehmlichkeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Alle von der Vollsperrung betroffenen Anwohner werden gebeten am Vortag der vorgesehenen Entleerungstage ihre Mülltonnen und „Gelben Säcke“ bis spätestens 16.00 Uhr vor ihr Anwesen zu stellen. Die Firma Herrmann-Rohrbau GmbH wird die Mülltonnen und „Gelben Säcke“ zu einem für die Entsorgungsfirmen zugänglichen Abholplatz bringen. Die Mülltonnen werden nach der Leerung wieder an die jeweiligen Anwesen zurück gebracht. Wir bitten in diesem Zusammenhang nochmals um genaue Kennzeichnung ihrer Mülltonnen mit Namen, Straße und Hausnummer. Sofern sich im derzeitig bekannten Bauablauf Änderungen ergeben, werden wir Sie im Mitteilungsblatt erneut darüber informieren.

Im Vorfeld der Baumaßnahmen hat der Markt das Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Arch. Siegfried Neukel beauftragt die örtliche Beweissicherung der Bestandsgebäude entlang der Maßnahmen durchzuführen. Die Gebäude werden von außen und, falls erforderlich, auch von Innen begutachtet.

Eine Bestandsdokumentation wird angefertigt. Es liegt im Interesse der Eigentümer diese Bestandsaufnahme durchführen zu lassen, um eventuell auftretende Schäden, die im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen entstehen könnten, prüfen und gutachterlich bewerten zu können. Das beauftragte Büro wird sich mit den Eigentümern in Verbindung setzen