Gemäß § 5 der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ (Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 06.03.2023) bitten wir alle Grundstückseigentümer um die Reinhaltung der Gehwege und Straßenrinnen, sowie Entfernung von Gras und Unkraut aus den Straßenrinnen. Bitte werfen Sie auch einen kurzen Blick in den Straßensinkkasten. Sollte dieser verschmutzt sein, bitte entleeren Sie ihn, sodass beim nächsten Unwetter das Regenwasser ungehindert abfließen kann. Die Verordnung kann auf unserer Homepage eingesehen werden.