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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 3/2025
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Grundsteuer ab 01.01.2025

Am 13.12.2025 wurden die Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer ab 2025 versandt.

Einige Steuerpflichtige haben jedoch für ihre Grundstücke noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten. Gründe dafür sind unter anderem:

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Die Grundsteuer betrifft Grundsteuer A (Land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke) wurde jedoch auf dem Aktenzeichen für Grundsteuer B (bebaute u. unbebaute Grundstücke), oder umgekehrt, beim Finanzamt erklärt.

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Es fand in der Zwischenzeit ein Eigentümerwechsel statt.

Für diese Fälle, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, gilt nicht der alte Bescheid. Hier muss abgewartet werden, bis das Finanzamt die Änderungen durchführt und der Gemeinde übermittelt. Die Gemeinde erlässt dann einen neuen Grundsteuerbescheid.

Die Eigentümerwechsel des letzten Jahres bzw. der letzten Jahre sind zum Teil vom Finanzamt noch nicht bearbeitet. Es ist jedoch der alte Eigentümer noch solange noch grundsteuerpflichtig bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (siehe Grundsteuerbescheid, Seite 2, „Ende der Steuerpflicht bei Eigentümerwechsel“).

Die Ermittlung und Berechnung des Steuermessbetrages wird ausschließlich vom Finanzamt (Bewertungsstelle) vorgenommen. Dieser ist für die Gemeinde bindend und dient als Berechnungsgrundlage der festgesetzten Grundsteuer. Sollten Steuerpflichtige feststellen, dass bei ihren Grundsteuerbescheiden falsche Steuermessbeträge zugrunde gelegt worden sind, so werden Änderungen ausschließlich vom Finanzamt vorgenommen. Eine Änderung oder Berichtigung kann mit dem Formular „Grundsteueränderungsanzeige BayGrSt 5“ (Homepage finanzamt.bayern.de) vorgenommen werden. Das Formular kann elektronisch über ELSTER, als PDF zum Ausfüllen am PC oder in Papierform zum handschriftlichen Ausfüllen, vorgenommen werden. Die Anzeige kann nicht per E-Mail eingereicht werden, da für die Wirksamkeit eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Doris Leicht (Steuern) unter der Tel. 09198/9299-42 zur Verfügung.