Wir weisen die Besitzer von Kleinkläranlagen wiederum darauf hin, dass die Wartungsprotokolle einmal jährlich unaufgefordert dem Markt Heiligenstadt i. OFr. vorzulegen sind. Ebenso ist der Nachweis der Schlammentsorgung zu erbringen und vorzulegen. Die Nachweise sind eine wesentliche Voraussetzung für die Abgabebefreiung von der Kleineinleiterabgabe. Sollten uns keine Nachweise der regelmäßigen Wartung und der bedarfsgerechten Schlammentsorgung vorliegen, wird die Kleineinleiterabgabe für die zurückliegenden Zeiträume nacherhoben. Auch für Anlagen mit Kompostierung (SKS) ist die Vorlage eines Entsorgungsnachweises erforderlich.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Leicht gerne, am Montag, Mittwoch, Freitag vormittags oder am Dienstag nachmittags unter Tel. 09198/9299-42 oder doris.leicht@markt-heiligenstadt.de zur Verfügung.