In der nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft, am 28.01.2023, wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der Jagdvorstandschaft wurde einstimmig Entlastung erteilt. |
| 2. | Der Jagdpacht soll wie folgt verwendet werden: |
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| - für den Unterhalt von Gemeinschaftsmaschinen |
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| - für den Unterhalt der gemeindlichen Feld- und Waldwege |
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| - für den Unterhalt der Gemeinschaftshalle |
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| - für Wassergebühren für das Befüllen der Spritzen der Jagdgenossen |
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| - 100 € Zuschuss für den Osterbrunnen |
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| - Zehrgeld von 10 € je anwesender Jagdgenosse |
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| - Bildung einer Rücklage vom Überschuss des Jagdpachtes der Jahre 2020-2023 für die Anschaffung von Gemeinschaftsmaschinen. |