Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt wurde am 30.11.2023 dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen
Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des BaySchFG i. V. m. Art. 41 KommZG sowie der Art. 63ff. der Gemeindeordnung (GO) hat der Schulverband Ebermannstadt am 09.03.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen, die gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.162.400,00 Euro
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.902.000,00 Euro
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 0,00 Euro
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf — 0,00 Euro festgesetzt.
1) Schulverbandsumlage (Grund- und Mittelschule)
A) Festsetzung der Verwaltungsumlage
Umlegung nach der Schülerzahl:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf — 1.918.600,00 Euro
festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober 2023 wird auf 537 Verbandsschüler/innen festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler/innen auf — 3.572,81 Euro
festgesetzt.
B) Festsetzung der Investitionsumlage
Umlegung nach Schülerzahl:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf — 150.000,00 Euro
festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler/innen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 01. Oktober 2023 wird auf 537 Verbandsschüler/innen festgesetzt.
Die Investitionsumlage wird somit je Verbandsschüler/innen auf — 279,33 Euro
festgesetzt.
2) Umlage Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2990)
A) Festsetzung der Verwaltungsumlage
Umlegung nur auf die Stadt Ebermannstadt
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unterabschnittes 2990 wird auf — 227.400,00 Euro
festgesetzt.
Der ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler/innen in der Mittagsbetreuung auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Die für die Berechnung der Umlage für die Mittagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 wird auf 106 Schüler festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler/innen auf — 2.145,28 Euro
B) Festsetzung der Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
4) Umlage Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991)
A) Festsetzung der Verwaltungsumlage
Umlegung nach der Schülerzahl:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unterabschnittes 2991 wird auf — 82.800,00 Euro
festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler/innen in der Ganztagsbetreuung auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Die für die Berechnung der Umlage für die Ganztagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 wird auf 40 Schüler/innen festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler/innen auf 2.070,00 Euro
festgesetzt.
B) Festsetzung der Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 525.000,00 Euro
festgesetzt.
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist berechtigt, den Kassenkredit für den Schulverband aufzunehmen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.