Beschlüsse:
In der nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft, am 02.03.2024, wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Jagdvorstandschaft wurde einstimmig Entlastung erteilt.
2. Der Jagdpacht soll wie folgt verwendet werden:
- für den Unterhalt von Gemeinschaftsmaschinen
- für den Unterhalt der gemeindlichen Feld- und Waldwege
- für den Unterhalt der Gemeinschaftshalle
- für Wassergebühren für das Befüllen der Spritzen der Jagdgenossen
- Bildung einer Rücklage vom Überschuss des Jagdpachtes der Jahre 2023-2024 für die Anschaffung von Gemeinschaftsmaschinen.