In der nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen am Mittwoch, 27. März 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| zu TOP 4: | Kassier und Vorstand wurden entlastet. |
| zu TOP 5: | Der Reinertrag der Jagdnutzung wird für den Unterhalt und Sicherung der Wald- und landwirtschaftlichen Wege, Haus der Bäuerin und kulturelle Zwecke verwendet. Der Jagdpachterlös wird zwischen Heiligenstadt und Stücht 50 : 50 aufgeteilt. Jeder Anwesende erhält ein Zehrgeld von 15,00 €. |