Bei der Verwaltung gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Straßen und Wege mit Hundekot verunreinigt sind. Bedauerlicherweise werden immer wieder Hundehalter beobachtet, die sich nicht um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner kümmern und sogar „Stammplätze” zur Verrichtung der Notdurft aufsuchen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass von Hunden verursachte Verunreinigungen vom Hundehalter oder die für die Hunde verantwortliche Person zu beseitigen sind.
Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass für den Markt Heiligenstadt i.OFr. eine Hundeanleinverordnung besteht, die zu beachten ist.
Darin ist festgelegt, dass das freie Herumlaufen von großen Hunden (Schulterhöhe mind. 50 cm) in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der Ortschaften im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit verboten ist.