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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 4/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Marktgemeinderat Heiligenstadt i.OFr.

1. Gemeinde Strullendorf: Aufhebung Bebauungsplan "Im Weidengraben", Zeegendorf

Der Gemeinderat von Strullendorf hat beschlossen den seit 23.04.1969 rechtskräftigen Bebauungsplan "Im Weidengraben" in Zeegendorf aufzuheben. Da das Plangebiet mit Ausnahme eines Grundstücks seither nicht bebaut ist, wird der aktuellen städtebaulichen Zielsetzung -vor dem Hintergrund der Reduzierung des Flächenverbrauchs – gefolgt und ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden des Gemeindeteiles Zeegendorf, grenzt im Süden an die bebaute Ortslage und grenzt im Westen, Norden und Osten an die freie Flur.

Beschluss:

Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Weidengraben" in Zeegendorf bestehen aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwände.

Abstimmung:

15

:

0

2. Satzungsänderung der Breitband Markt Heiligenstadt GmbH

Der Bayerische Gesetzgeber hat anlässlich der sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung und die Kommunalunternehmensverordnung zu geändert. Die Änderungen wurden am 28.11.2024 beschlossen.

Demnach gilt für die Jahresabschlüsse von kommunalen Unternehmen in Privatrechtsform und für Eigenbetriebe bzw. Kommunalunternehmen ein Rechtsgrundverweis auf die Regelungen des Handelsgesetzbuches und die entsprechenden Größenklassen des §§ 267, 267a HGB.

Die Breitband Markt Heiligenstadt i.OFr. GmbH ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 267a HGB. Dies bedeutet für die Aufstellung und Prüfung Ihres Jahresabschlusses nach dem neuen gesetzlichen Modell:

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Bilanz und GuV in verkürzter Form / nach Formblatt der EBVO

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Kein Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)

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Kein Lagebericht

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Kein Nachhaltigkeitsbericht

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Keine Pflicht zur Prüfung nach § 316 HGB

Aus unserer Satzung ergibt sich derzeit Folgendes:

„§ 14 Jahresabschluss, Sonderrechte

1. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und der Lagebericht sind von der Geschäftsführung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufzustellen und von dem durch die Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer prüfen zu lassen; hiervon unberührt bleibt die Regelung gemäß nachstehend Satz 3 dieses Absatzes 1. Die Prüfung umfasst auch die Prüfungsgegenstände gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Für die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gelten hingegen ausschließlich die geltenden Vorschriften des HGB (insbesondere § 264 Abs. 1 Sätze 3 und 4, § 267 HGB.“

Der Steuerberater der Breitband Markt Heiligenstadt i.OFr. GmbH, empfiehlt, die Satzung wie folgt zu ändern:

Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres sind ein Jahresabschluss und ein Lagebericht nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen und prüfen zu lassen.

Die Satzungsänderung wirkt für alle offenen, d.h. noch nicht aufgestellten Jahresabschlüsse und könnte im I. Quartal 2025 beschlossen werden. Die Satzungsänderung hätte zur Folge, dass der Jahresabschluss unter zahlreichen formalen Erleichterungen aufzustellen wäre und nicht mehr prüfungspflichtig wäre.

Der Aufsichtsrat der Breitband Markt Heiligenstadt i.OFr. GmbH hat die Satzungsänderung bereits einstimmig beschlossen.

Beschluss:

Änderung der Satzung der „Breitband Markt Heiligenstadt i.OFr. GmbH“

§ 14 Absatz 1 (Jahresabschluss, Sonderrechte) der Satzung der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig wie folgt:

§ 14

Jahresabschluss, Sonderrechte

Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres sind ein Jahresabschluss und ein Lagebericht nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen und prüfen zu lassen.

Abstimmung:

15

:

0

3. Bestellung Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2026

Bei aller vorausgehenden Wahl war unser Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt der Gemeindewahlleiter. Für die Kommunalwahl am 08. März 2026 muss wieder ein Gemeindewahlleiter und ein Stellvertreter bestellt werden.

Beschluss:

Für die bevorstehenden Kommunalwahlen 2026 wird der Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt als Gemeindewahlleiter und als seine Stellvertreterin die Verwaltungsangestellte Petra Schick bestellt.

Abstimmung:

15

:

0

4. Ehrungsabend 2025

Der gemeindliche Ehrungsabend findet heuer am 04.04.2025 um 18:00 Uhr in der Oertelscheune statt. An diesem Abend werden alle Feuerwehrleute für 25 Jahre bzw. 40. Jahre aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr geehrt. Gleichzeitig werden auch verdiente Mitbürger, die langjährig einen ehrenamtlichen Dienst in Vereinen bzw. Verbänden geleistet haben geehrt. Die Feuerwehrleute werden von den Feuerwehren vorgeschlagen. Alle Vereine, Institutionen oder Verbände werden hiermit aufgefordert, dem Markt Heiligenstadt i.OFr. entsprechende Vorschläge zu unterbreiten und auf einem Formblatt einzureichen. Die Verwaltung wird alle Vereine hierzu anschreiben.

z.Kts.

5. Umwelttag 2025

Der Umwelttag findet in diesem Jahr am 12.04.2025 statt. Bürgermeister Reichold bittet alle Schulklassen und Vereine, wie alle Jahre an diesem Umwelttag daran teilzunehmen.

Am Samstag, 12.04.2025 findet der 23. Umwelttag in Heiligenstadt statt.

Diese Aktion sollte wie jedes Jahr von den Gemeinderäten und Ortssprechern, sowie den Vereinen unterstützt werden.

Der Wertstoffhof hat an diesem Tag eine Stunde länger offen, also bis 13:00 Uhr.

In Heiligenstadt beginnt die Aktion um 9:00 Uhr und endet ca. 13:00 Uhr.

Ein gesondertes Schreiben erhielten die Gemeinderäte, Ortssprecher und die Vorstände der Vereine.

Müllsäcke und Handschuhe können im Bürgerbüro abgeholt werden.

Bürgermeister Stefan Reichold ruft alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen auf, sich am Umwelttag zu beteiligen.

Für die Verpflegung und Organisation ist jede Ortschaft selbst verantwortlich (ausgenommen Heiligenstadt)

Das Landratsamt Bamberg gewährt einen Zuschuss von 1,50 € pro Teilnehmer, zusätzlich soll ein Ausgleich des Verpflegungsaufwands durch die Gemeinde ausgezahlt werden.

Beschluss:

Jeder Teilnehmer des Umwelttages 2025 erhält vom Markt Heiligenstadt i.OFr. eine zusätzliche Verpflegungsaufwandspauschale von 2,50 €.

Abstimmung:

15

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0

6. Landkreis musiziert

Landkreis musiziert in Bewegung 2025: Spaß, Sport, Musik und Emotionen für alle!

Idee: Landkreis in Bewegung! Spaß, Sport, Emotionen für alle!

Das Jahr 25 steht im Zeichen der Musik und des Sports! und unser Landkreis macht aktiv mit und bringt alle und alles in Schwingung. Gerade in Anbetracht der letzten Jahre, in denen Bewegung und Kultur im wirklichen Leben schwierig war und viele Gemeinden, Vereine, Verbände und Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landkreises sich weniger bewegen konnten, ist das Motto „Unser Landkreis in Bewegung und musiziert“ ein klarer Aufruf wieder mit mehr Spaß und Emotionen, Sport und Schwingung in unser Leben zu bringen.

Wann: Sonntag, 11.5.25, ab 13.00 Uhr

Wo: in jeder Kommune unseres Landkreises

Was: Niederschwellige Bewegungsparcours

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Dosenwerfen,

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Barfußparcours

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Torwandschießen

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Dorfolympiade

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Hula-Hooptraining, Danceworkshops,

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Fitnessparcours

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Tanz im Mai

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Jugenddisco, Seniorentanzcafe,

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Jugendblasorchester am Keller,

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Chöre singen im Seniorenzentrum,

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Flashmob am Sportplatz, 3 Gemeinden zusammen mit allen Orchestern spielen das Frankenlied usw.

Wer: In jeder Kommune gibt es eine hauptverantwortliche Person, die vor Ort den Aktionstag koordiniert und plant. Das kann die/der Jugend-, Senioren- oder Familienbeauftragte sein, ein Vereinsmitglied, die

Wie: Nach dem Startschuss um 10.00 Uhr durch den Landrat am Landratsamt Parkplatz und einem kleinen Umtrunk starten alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (mit einer kleinen Delegation oder alleine) mit einem Kind und einer für die Aktion erstellte Flagge in ihre jeweilige Kommune. Ob die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit Fahrrad, Pferd, Traktor, Porsche, Laufrad oder wie auch immer in ihre Gemeinde kommen bleibt jedem selbst überlassen. Es sollte jedoch möglichst kreativ sein! Am Veranstaltungsort in der Gemeinde findet die Übergabe der Flagge und das Hissen dieser statt und die Aktionen können offiziell starten. Von jeder Kommune sollen Bilder und emotionale Berichte folgen. Presse, Online, TV – alles dabei!

Zusätzlich in 2025!!!!

Das Lied für den Landkreis Bamberg

  • Ideenwettbewerb für das schönste Lied/Hymne für den Landkreis Bamberg
  • Vorschläge können ab dem 1.1.25 bis 1.3.25 bei der Ehrenamtsbeauftragten Rike Straub eingereicht werden.
  • Jury ist der Landrat, der Musikrat, die Ehrenamtsbeauftragte, Leiterin des Fachbereichs Kultur und Sport und der Kreisjugendpfleger
  • Das Lied wird am 11.5.25 bei der Eröffnung durch die Gewinner auf dem Parkplatz des Landratsamts vorgetragen und startet den Aktionstag.

z.Kts.

7. Abbruch best. Gebäude und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 WE, Fl.Nr. 120/13, Gmkg. Heiligenstadt (geänderter Bauantrag)

Der Antragsteller hat einen Bauantrag mit dem Bauvorhaben „Abbruch best. Gebäude und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 WE“ auf der Fl.Nr. 120/13, Gmkg. Heiligenstadt beim Landratsamt eingereicht.

Zu dem oben genannten Bauantrag wurden die Unterlagen geändert.

  • Die Parkplätze wurden anders angeordnet
  • Die Grundfläche wurde um 3,63 m² auf 188,48 m² vergrößert
  • Der Bruttorauminhalt wurde um 56,781 m³ auf 2.258,851m³ vergrößert

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum geänderten Bauantrag „Abbruch best. Gebäude und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 WE“ wird hiermit erteilt.

Abstimmung:

15

:

0

8. Neubau eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 1660/1, Gmkg. Siegritz

Der Antragsteller hat eine Bauvoranfrage „Neubau eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses“ auf der Fl.Nr. 1660/1, Gmkg. Siegritz beim Landratsamt eingereicht.

Grundsätzlich bestehen keine Einwendungen, jedoch muss das Wohnhaus an die gemeindliche Wasserversorgung, an den gemeindlichen Schmutz- und Regenwasserkanal und an das Breitbandnetz angeschlossen werden. Der Bau des Anschlusses an die Wasserversorgung, an den Schmutz- und Regenwasserkanal und an das Breitbandnetz wird von der Gemeinde beauftragt, hierzu muss sich der Bauherr verpflichten sämtliche anfallende Kosten zu übernehmen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Neubau eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses“ wird erteilt, wenn der Bauherr eine Erschließungsvereinbarung mit Übernahme der anfallenden Kosten für die Verlegung und den Anschluss der Wasserleitung und Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasserkanal) sowie des Bereitbandnetzes unterschreibt.

Der Bau der Wasserversorgung, den Anschluss an den Schmutz- und Regenwasserkanal und an das Breitbandnetz wird durch die Gemeinde beauftragt.

Abstimmung:

15

:

0

9. Errichtung von zwei Wohneinheiten im bestehenden Dachgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses; Errichtung von Dachgauben und eines Pultdaches, Fl.Nr. 334, Gmkg. Heiligenstadt

Der Antragsteller hat einen Bauantrag „Errichtung von zwei Wohneinheiten im bestehenden Dachgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses; Errichtung von Dachgauben und eines Pultdaches“ auf der Fl.Nr. 334, Gmkg. Heiligenstadt beim Landratsamt eingereicht.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Errichtung von zwei Wohneinheiten im bestehenden Dachgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses; Errichtung von Dachgauben und eines Pultdaches“ wird erteilt.

Durch das Landratsamt sollen die vorzuweisenden Stellplätze überprüft werden.

Abstimmung:

15

:

0

10. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, Fl.Nr. 172/2, Gmkg. Siegritz

Der Antragsteller hat einen Bauantrag „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen“ auf der Fl.Nr. 172/2, Gmkg. Siegritz beim Landratsamt eingereicht.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen“ wird erteilt.

Abstimmung:

15

:

0

11. Sonstiges

1)

Bürgermeister Reichold berichtet vom Seminar am 15.01.2025 in München, wo er und Geschäftsleiter Schmidt waren und gibt ein paar Eckpunkte dazu bekannt.

Seit 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft. Die bayerische Verordnung zur „Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ ist am 02. Januar 2025 in Kraft getreten.

Das Wärmeplanungsgesetz setzt für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung Fristen fest, die sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Kommunen richten.

Mehr als 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026

Weniger als 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2028

Durch die in Kraft getretene Verordnung sind die Gemeinden verpflichtet, einen Wärmeplan nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen.

Allein durch die Kommunalen Wärmeplanungen ergeben sich keine Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die kommunale Wärmeplanung ist lediglich ein Planungsinstrument, mit dem die Hausbesitzer Planungssicherheit im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen erhalten können.

Bei dem Seminar hat man auch, Herrn Prof. Dr. Brautsch, vom Institut für Energietechnik ifE, Amberg, der auch den gemeindlichen Energienutzungsplan erstellt, getroffen.

Prof. Dr. Brautsch hat uns mitgeteilt, dass der Markt Heiligenstadt i.OFr. für die Wärmeplanung beim Institut für Energietechnik eingeplant ist.

2)

Bürgermeister Reichold berichtet über den Ortstermin mit dem Landkreis Bamberg und dem Marktgemeinderäten Götz, Dicker hinsichtlich des Ausbaus der BA 13 mit Weiterführung über Kalteneggolsfeld nach Oberngrub.

In Kalteneggolsfeld soll der Gehweg Ende Kalteneggolsfeld Richtung Friedhof weitergeführt werden. Die Kurve auf Höhe Biogasanlage soll entschärft werden.

In Oberngrub sollen in Ortsmitte 2 Fußwege mit Einrichtung von Bushaltestellen errichtet werden.

Derzeit läuft die Kostenschätzung. Ein Grunderwerb für den Ausbau der Gehwege ist dringend erforderlich.

Der Ausbau soll noch in diesem Jahr 2025 durchgeführt werden.

3)

19.01.2025, 14:00 Uhr, Neujahrsempfang mit Handwerkspräsidenten Großmann und den Gewerbebetrieben.

4)

21.02.2025, 08:30 Uhr, Eröffnung Asylantenwohnheim Heiligenstadt. Erstbezug 24.02.-28.02.2025

5)

Das Grundstück in der Engstelle in Heiligenstadt wurde notariell gekauft. Sobald die Genehmigung des Grundstücksgeschäftes vorgelegt, wird das Haus abgerissen, um die Engstelle für den Verkehr auf zu weiten.