Titel Logo
Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 5/2026
Die Gemeindeverwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anzeige von Festen und Veranstaltungen

Änderung seit 01.06.2025

Wenn ein öffentliches Vereinsfest, Kirchweih, Feuerwehrfest oder dergleichen als öffentliches Vereinsfest veranstaltet werden soll, muss dieses „öffentliche Vergnügen“, immer rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn im Bürgerbüro angezeigt werden.

Folgendes gilt seit 01.06.2025:

  • Ist Ihre Veranstaltung öffentlich, muss sie spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Bürgerbüro schriftlich angezeigt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 LStVG).
  • Wenn Sie auf Ihrer Veranstaltung zudem alkoholhaltige Getränke anbieten, muss ein Antrag auf Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs gestellt werden (§ 12 Abs. 1 GastG).

Da häufig beides miteinander einhergeht, haben wir ein neues Formular für beide Anträge erstellt, womit Sie Ihre Veranstaltung rechtssicher anmelden können.

Diese erhalten Sie auf Nachfrage im Bürgerbüro bzw. können Sie von unserer Homepage herunterladen.

Den vollständig ausgefüllten Antrag übermitteln Sie bitte per E-Mail an bianca.bittel@markt-heiligenstadt.de.

Sollte der Antrag vollständig und mit allen Unterlagen zwei Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung bei uns eingehen, besteht die Möglichkeit, dass die Genehmigung Kostenfrei ergeht.

Wird der Antrag später eingereicht, werden Kosten zwischen 30 € und 2.000 € fällig. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von Bewirtungsfläche, Anzahl der zugleich anwesenden Besucher, Dauer und Verwaltungsaufwand.

Sollten Sie die Anzeige Ihrer Veranstaltung versäumen und diese zudem ohne Erlaubnis eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb abhalten, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet und Bußgelder bis zu 5.000 € fällig.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Bianca Bittel unter der Telefon-Nr. 09198/929935 gerne zur Verfügung.