Der Markt Heiligenstadt i. OFr. muss im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht einmal jährlich alle Grabsteine auf dem Friedhof in Heiligenstadt auf ihre Standsicherheit hin überprüfen. Diese Überprüfung soll evtl. Unfallgefahren durch nicht mehr sicher stehende Grabsteine für die Friedhofsbesucher und -nutzer wirksam begegnen und tragischen Unfällen vorbeugen.
Gem. den einschlägigen Vorschriften sind Grabmale, da sie der Witterung und anderen Einwirkungen das ganze Jahr über ausgesetzt sind, mindestens einmal im Jahr - nach der Frostperiode - vom Friedhofsträger auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Bei der Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale muss der Grabstein einem vorgegebenen Prüfdruck standhalten.
Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale erfolgt durch den Markt Heiligenstadt i. OFr. nunmehr mit dem sog. "Kipptester". Der "Kipptester" bzw. die eingesetzte Technik garantiert eine genaue, wie auch nachvollziehbare Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Sofern Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein durch die Mitarbeiter des Bauhofes mit einem gelben Hinweisaufkleber versehen. Zusätzlich wird der Grabnutzungsberechtigte von der Friedhofsverwaltung schriftlich in Kenntnis gesetzt und um eine umgehende Instand-setzung des Grabsteines - innerhalb einer Frist von vier Wochen - gebeten.
Die Grabnutzungsberechtigten sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Grabsteine, die der vorher beschriebenen Überprüfung nicht standgehalten haben, wieder ordnungsgemäß befestigt und verbolzt werden. Grundsätzlich sollten die Arbeiten von Steinmetzbetrieben ausgeführt werden.
Der Markt Heiligenstadt i. OFr. weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verfügungs-berechtigten nach entsprechender Information durch die Friedhofverwaltung des Markt Heiligenstadt i. OFr., dass ihr Grabmal nicht mehr als standsicher einzustufen ist, für alle evtl. Schäden, die durch ihren Grabstein ausgehen, alleine haften.
Bei akuter Umsturzgefahr ist der Markt Heiligenstadt i. OFr. gezwungen, den Grabstein sofort umzulegen. Der Nutzungsberechtigte wird dann selbstverständlich sofort, wenn möglich fernmündlich, aber auch schriftlich, von der Umlegung des Grabmales benachrichtigt und hat dann den Grabstein wieder standsicher aufstellen zu lassen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die oben genannte Überprüfung im Zeitraum vom 19. Juni bis 30. Juni 2023 durchgeführt wird.
Zuständig für Auskünfte und Durchführung der Prüfung ist Frau Schick, Bürgerbüro, Hauptstr. 21 (Tel. 09198/929934)