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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 6/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Marktgemeinderat

Tagesordnungspunkt 2 wird vorgezogen.

Abstimmung: 12 : 0

2. Ausweisung einer Erweiterungsfläche (Windvorranggebiet 4221) um das bestehende Windvorranggebiet Brunn 139 Brunn-Nord

1. Bürgermeister Stefan Reichold gibt seine persönliche Erklärung und ein Plädoyer für den Ausbau der Windkraft im Markt Heiligenstadt i.OFr. und der möglichen Erweiterung des Windvorranggebietes Brunn ab. Er gibt hierzu einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2020 mit seiner Aussage, dass der Bürgerentscheid aus 2014 Bestand hat, so lange sich gesetzlich nichts ändert.

Während seiner vier jährigen Amtszeit hat sich die gesetzliche Grundlage und vor allem die globalpolitische Situation mit dem russischen Überfall auf die Ukraine und dem damit ver- bundenen Ende der Gaslieferungen massiv geändert. Daraufhin hat die Bundesregierung das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Dieses neue EEG 2023 ist Teil des Osterpaketes in dem auch das Wind-an-Land-Gesetz enthalten ist und ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzenten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutsch- land klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energie am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen.

Das novellierte EEG trat am 01.01.2023 in Kraft.

Gemäß § 2 des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Be- lang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. ist ein Teil von dieser größten energiepolitischen Gesetzesnovelle und trägt Verantwortung diese Gesetze entsprechend umzusetzen. Wir wollen uns unabhängig machen von Kohle, Öl und Gas. Die erneuerbaren Energien, allen voran Wind und Solar, sind mit Abstand die günstigsten Energiequellen mit dem größten Potenzial und dem geringsten Flächenverbrauch. Klar ist, dass sowohl Wind, als auch Sonne nicht 24/7 verfügbar sind, aber weitere Lösungen mit der Erzeugung von grünem Wasserstoff, um damit Gaskraftwerke zu betreiben, die flexibel auf die Schwankungen reagieren, gibt es bereits.

In erster Linie geht es aber um den Klimaschutz und um die große Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkeln, dass wir alles uns Mögliche tun, um unseren Planeten in einem guten Zustand zu erhalten und weiterzugeben.

2. Bürgermeisterin Gräfin Monika von Stauffenberg und die Ortssprecherin Andrea Igel sind persönlich beteiligt und können somit gemäß Art. 49 GO bei der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.

Abstimmung: 13 : 0

1. Bürgermeister Stefan Reichold gibt den Marktgemeinderatsbeschluss der Sitzung vom 25.04.2024 bekannt.

Heiligenstadt, den 12.06.2024

Tagesordnungspunkt 1: Erweiterung Windvorranggebiet Brunn, aus der Marktgemeinderatssitzung vom 25.04.2024.

2. Bürgermeisterin Gräfin von Stauffenberg, MGR Dorsch, Ortssprecherin Igel, Ortssprecherin Adelhardt, sind persönlich beteiligt und werden gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

Abstimmung: 13 : 0

Die Grundstückseigentümer der Grundstücke (Orange, Grün, Blau – siehe beiligender Lageplan)

sind mit der Bitte an den Marktgemeinderat herangetreten, diese Flächen als weiteres Windvorranggebiet auszuweisen. Weiterhin hat der Regionale Planungsverband Oberfranken-West um eine weitere Ausweisung eines Windvorrangebietes und Unterstützung beim Erreichen des Flächenzieles (1,8 % der Landesfläche) gebeten. Der Regionale Planungsverband hat um eine zeitnahe Entscheidung gebeten.

Der letzte Vorschlag des Regionalen Planungsverbandes umfasst ein Gebiet von 691 ha und betrifft die Gemeinden Königsfeld und Aufseß, sowie den Markt Heiligenstadt i.OFr. Dieses Ausmaß ist aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i. OFr. zu groß.

Bürgermeister Reichold zeigt auf, dass der Energienutzungsplan bis 30.04.2024 abgeschlossen sein muss. Darin enthalten muss auch die Aussage über eine weitere Ausweisung von WVG sein, da es sonst eine unvollständige Planung darstellt.

Weiterhin wurde der Bürgermeister in der letzten Sitzung beauftragt die Grundstückssicherungsverträge abzuschließen. Aber ohne Plangebiet (Anlage des Grundstückssicherungsvertrages) wäre der Vertrag nichtig.

MGR Bittel stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung; dieser Antrag wurde mit 13 : 0 angenommen.

Beschluss aus der MGR Sitzung am 25.04.2024

Die Grundstücke (orange, grün, blaue Flächen – siehe beiligender Lageplan) werden als weiteres Windvorranggebiet im Energienutzungsplan des Marktes Heiligenstadt i.OFr. ausgewiesen und dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West mit der Bitte um Ausweisung eines weiteren Windvorrangebietes im Regionalplan übermittelt. Zusätzlich zu den 3 Windrädern im bereits rechtskräftigen Windvorrangebietes Brunn Nord (Nr. 139) soll ein Zubau von weiteren 7 Windrädern erfolgen. Insgesamt ist dann der Betrieb von ca. 10 Windräder in der Gemarkung Brunn und der Gemarkung Stücht möglich.

Ausweisungen hinsichtlich weiterer Windvorrangebiete im Markt Heiligenstadt i.OFr. werden abgelehnt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt die Grundstückssicherungsverträge mit den

Grundstückseigentümern und den Projektpartnern (Stadtwerke Ebermannstadt und Energieallianz Bayern) für dieses Gebiet abzuschließen.

Namentliche Abstimmung:

MGR Bittel

Ja

MGR Dicker

Nein

MGR Götz

Nein

MGR Hänchen

Nein

MGR Hösch

Ja

MGR Hümpfner

Ja

MGR Kießkalt

Ja

MGR Kramer

Ja

MGR Lottes

Nein

MGR Pickel

Ja

MGR Potzel

Ja

Bürgermeister Reichold

Ja

MGR Schmidt

Ja

Abstimmung: 9 : 4

Somit werden die Flächen im Energienutzungsplan des Marktes Heiligenstadt i.OFr. als weiteres Windvorranggebiet mit aufgenommen und an den Planungsverband Oberfranken West mit der Bitte um weitere Ausweisung eines Windvorranggebietes im Regionalplan geschickt.

z.Kts.

1. Vorstellung des Energienutzungsplanes für den Markt Heiligenstadt i.OFr. durch Prof. Dr. Brautsch, IfE an der Technischenhochschule Amberg-Weiden

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Stefan Reichold Herrn Prof. Dr. – Ing. Brautsch vom Institut für Energietechnik an der Technischen Hochschule Amberg-Weiden und bittet ihn, den erarbeiteten Digitalen Energienutzungsplan für den Markt Heiligenstadt i.OFr. vorzustellen.

Der Energienutzungsplan wurde über das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Der Projektstart war im Oktober 2022 und der Durchführungszeitraum ist bis April 2024 festgelegt. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2024. Prof. Dr. Brautsch stellt die Energiebilanz Ist-Zustand mit Wärmekataster, die Potenzialanalyse, das Energieszenario 2040 und den Maßnahmenkatalog mit Detailprojekte vor.

Vorstellung der Ergebnisse

Der Markt Heiligenstadt i. OFr. hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energietechnik an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg- Weiden einen digitalen Energienutzungsplan erstellt. Der Energienutzungsplan (ENP) dient als Entscheidungs- und Planungsgrundlage für zukünftige Projekte auf dem Weg zur Energiewende und wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit 70 % gefördert.

Er umfasst dabei folgende Schritte:

  • Eine umfassende Bestandsaufnahme der derzeitigen Energieinfrastruktur mit einer detaillierten Energie- und CO -Bilanz in den Bereichen Strom und Wärme 2
  • Ein digitales Energiemodell mit gebäudescharfem Wärmekataster in den Verbrauchergruppen private Haushalte, kommunale Liegenschaften und Wirtschaft
  • Eine gebäudespezifische Analyse des Sanierungspotenzials
  • Eine standortspezifische Potenzialanalyse zum Ausbau erneuerbarer Energieträger
  • Einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Projektvorschlägen zur weiteren Umsetzung
  • Ein Energieszenario zur Erreichung einer bilanziellen Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2040
  • Eine Detailanalyse ausgewählter Pilotprojekte

Im Bilanzjahr 2020 belief sich der Strombedarf im Markt Heiligenstadt i.OFr. auf insgesamt rund 9,6 Mio. kWh. Dieser wird zu 37 % in privaten Haushalten, zu 56 % in Gewerbe und Industrie und zu 7 % in kommunalen Liegenschaften verbraucht. Dem Strombedarf gegenüber steht eine Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet von rund 23,9 Mio. kWh. Den Hauptanteil des eingespeisten Stroms liefern dabei die vier Windkraftanlagen mit rund 10,8 Mio. kWh, gefolgt von den Biomasseanlagen (zumeist Biogasanlagen) mit rund 10,2 Mio. kWh. Photovoltaikanlagen speisten im Jahr 2020 rund 2,9 Mio. kWh in das Stromnetz ein. Bilanziell wird damit bereits im Ist-Zustand rund 2,5 mal so viel Strom im Gemeindegebiet produziert wie verbraucht wird.

Der jährliche Endenergiebedarf für die Wärmeversorgung aller Verbrauchergruppen beläuft sich auf rund 51 Mio. kWh. Davon benötigen die privaten Haushalte rund 59 %, Gewerbe und Industrie rund 39 % und kommunale Liegenschaften rund 2 % der Wärme. Rund 23 % des Wärmebedarfs wird aus erneuerbaren Energien bereitgestellt, insbesondere durch Biomasse. Der Hauptteil der Wärmebereitstellung erfolgt über Heizöl (60 %), durch Erdgas werden 14 % der Wärme bereitgestellt.

Zusammen mit dem Endenergiebedarf für den Verkehr in Heiligenstadt i. OFr. ergibt sich ein Gesamt-Endenergiebedarf von rund 87,2 Mio. kWh.

Aufbauend auf der Analyse des energetischen Ist-Zustands wurde im nächsten Schritt eine Potenzialanalyse erstellt, um die technischen Potenziale im Bereich der Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und dem Ausbau erneuerbarer Energien zu ermitteln. Hierbei wurden alle verfügbaren erneuerbaren Energiequellen einer Analyse unterzogen. Es zeigte sich, dass vor Allem die Windkraft, sowie die Freiflächen-Photovoltaik ein enormes Potenzial aufweisen. Um ein Bild des möglichen Energieszenarios in 2030 und 2040 aufzustellen, ist es zudem wichtig anstehende Transformationsprozesse (Wärmepumpen, E-Mobilität) zu beleuchten.

Ausgehend vom identifizierten Ist-Zustand kann mittels der Potenzialanalysen und der sinnvoll abgegrenzten Teilmengen der technischen Potenziale ein Ausbaupfad vorskizziert werden, der bis zum Zieljahr 2040 zu einer vollständigen, bilanziellen Abdeckung des erforderlichen Energiebedarfs aus regionalen Energiequellen führt. Es zeigte sich, dass die Voraussetzungen dafür in Heiligenstadt hervorragend sind. Bei konsequenter Umsetzung Potenziale zur Energieeinsparung und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien kann im Gemeindegebiet etwa vier Mal so viel Energie zur Verfügung gestellt werden wie benötigt.

Ein weiteres wesentliches Ziel des Energienutzungsplans ist die Erstellung eines umsetzungsorientierten und praxisbezogenen Maßnahmenkatalogs, der konkrete Handlungsempfehlungen im Gemeindegebiet aufzeigt. Hier konnten viele Maßnahmen identifiziert werde.

Um im Rahmen des Energienutzungsplans bereits erste Maßnahmen anzustoßen, wurden ausgewählte Maßnahmen bereits untersucht:

  • Ausbau der Erneuerbaren Energien: Erstellung eines Kriterienkatalogs zur Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
  • Energiecheck Kläranlage
  • Prüfung eines Wärmeverbundes unter Einbeziehung kommunaler Liegenschaften

Mit dem Abschluss des Energienutzungsplans steht nun ein Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und Energieversorgungsstruktur im Markt Heiligenstadt i. OFr. zur Verfügung. Durch die hohe Detailschärfe ist der digitale Energienutzungsplan nicht nur ein Instrument für die kommunale Energieplanung, sondern auch eine Unterstützung für Wirtschaftsbetriebe und alle Bürgerinnen und Bürger bei der künftigen Identifizierung von Energieeinsparmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien.

Beschluss:

Der von Prof. Dr. - Ing. Brautsch, vom Institut für Energietechnik an der Technischen Hochschule Amberg-Weiden, vorgestellte digitale Energienutzungsplan des Marktes Heiligenstadt i.OFr. wird zur Kenntnis genommen. Die Vorstellung des Energienutzungsplanes findet bei einer Informationsveranstaltung am 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr in der Oertelscheune statt.

z.Kts.

3. Markt Buttenheim: Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und Betrieb dreier Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet 501Tiefenhöchstadt-Nord des Regionalplans Oberfranken West im Be-

reich des Marktes Buttenheim, Gemarkung Tiefenhöchstadt

Die Marktgemeinde Buttenheim hat einen Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet 501 Tiefenhöchstadt-Nord des Regionalplans Oberfranken-West gestellt.

Die Anlagen befinden sich im Gebiet der Marktgemeinde Buttenheim, Gemarkung Tiefenhöchstadt. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Bau, die Errichtung und der Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 7,2 MW mit einer Nabenhöhe von 175 m nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beantragt. Der gesamte Windpark hat eine Gesamtleistung von 21,6 MW. Durch die Errichtung und den Betrieb werden jährlich ca. 37.500.000 MWh/a produziert.

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. stimmt dem Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet 501 Tiefenhöchstadt-Nord des Regionalplans Oberfranken-West zu.

Abstimmung: 11 : 3

4. Gemeinde Aufseß: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet am Bauhof" östlich der Hauptstraße St. 2189, nördlich Hutäcker in Sachsendorf, Fl.Nr. 154, Gmkg. Sachsendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat in seiner Sitzung den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der östlich der Hauptstraße ST 2189, nördlich Hutäcker in Sachsendorf, Fl.Nr. 154, Gemarkung Sachsendorf, Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth ein Gewerbegebiet für ansiedlungswillige, kleinteilige Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Außerdem wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 6.960 m² und ist eine Teilfläche des Flurstücks 154 mit 10.535 m², Gemarkung Sachsendorf. Der Bereich schließt östlich an offene landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fläche, südlich an eine auf dem Flurstück 154 liegende Waldfläche, an welche das Neubaugebiet Hutäcker, Neuhaus, angegliedert ist. Im westlichen Bereich grenzt die Staatsstraße 2189 mit dahinterliegender Aufseß und nordwärts der gemeindliche Bauhof, darauffolgend eine Waldfläche bis zum Wohngebiet Geiersleite, Sachsendorf.

Beschluss:

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Bauhof“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwendungen.

Abstimmung: 14 : 0

5. Sonstiges

1. Bürgermeister Stefan Reichold gibt nachfolgende Termine bekannt:

  • 21. Mai 2024 geplante Fahrt in den Tiergarten Nürnberg durch die Jugendbeauftragte Lisa Sponsel musste wegen der geringen Teilnehmerzahl abgesagt werden. Die nächste Fahrt soll im Herbst 2024 stattfinden.
  • 22. Mai 2024 - 60 Plus Veranstaltung im Gasthaus Hösch Burggrub mit dem Thema „19 Quellen in der Großgemeinde Heiligenstadt“ Vortrag von Herrn Harro Preiss.
  • 25. und 26. Mai 2024 - Schützenfest mit Umzug in Siegritz.
  • 30. Mai 2024 - Fronleichnamsprozession Schloss Greifenstein mit Pfarrfest in Heiligenstadt
  • 27.06.2024 - Marktgemeinderatssitzung mit Vorstellung Feuerwehrbedarfsplan Markt Heiligenstadt i.OFr.
  • 16.07.2024, 18:00 Uhr - Vorstellung des Energienutzungsplanes Markt Heiligenstadt i.OFr. durch Prof. Dr. – Ing. Brautsch von der Technischen Hochschule Amberg-Weiden in der Oertelscheune.
  • 22.06.2024/06.07.2024/ 21.09.2024/ 28.09.2024 Ortsteilspaziergänge.
  • Bezahlkarte für Asylbewerber wird zum 01.06.2024 im Landkreis Bamberg eingeführt.
  • 23.06.2024 Burgserenade & Festakt im Schlosshof auf Burg Greifenstein anlässlich des 160-jährigen Vereinsjubiläums des Männergesangvereins Heiligenstadt i.OFr.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 27.06.2024 statt.