Am Samstag, den 29. März 2025 findet um 19:30 Uhr im Bürgerhaus in Hohenpölz die ordentliche Versammlung der Jagdgenossen von der Jagdgenossenschaft Hohenpölz statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossen sehr herzlich eingeladen.
Die Versammlung ist nicht öffentlich.
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Bericht des Kassenführers |
| 3. | Bericht der Rechnungsprüfer |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2024/2025 |
| 6. | Wünsche und Anträge |
Hinweise:
a) Vertretung von Jagdgenossen:
Bei der Versammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder), durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, der Jagdgenossenschaft Hohenpölz angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
b) Veränderungen im Grundstückseigentum:
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum - unter Vorlage von geeigneten Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, usw.) - der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.