1. Bürgermeister Reichold bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Schotteraktion 2026.
Abstimmung: 12 : 0
Der Tagesordnungspunkt wird somit in die Tagesordnung unter TOP 11 aufgenommen.
| 1. | Genehmigung der Niederschrift vom 27.01.2026 |
Beschluss:
Die Genehmigung der Niederschrift vom 27.01.2026 wird vertagt.
Abstimmung: 12 : 0
| 2. | Bestellung Dana Fleischmann zur Leiterin des Standesamtes Heiligenstadt i.OFr. |
Mit großer Freude und berechtigtem Stolz gratuliert Bürgermeister Stefan Reichold und der Ausbildungsleiter des Marktes Heiligenstadt i.OFr., Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt der 21-jährigen Mitarbeiterin Dana Fleischmann des Marktes Heiligenstadt i.OFr. zum erfolgreichen Bestehen des Beschäftigungslehrganges II der Bayerischen Verwaltungsschule. In der Zeit von 2023 bis 2025 hat sie den Ortslehrgang in Bayreuth besucht und die Fachprüfung II – 2025, der Bayerischen Verwaltungsschule, (schriftlicher Teil: 22 bis 30. September 2025 – fachpraktischer Teil: 06. bis 31. Oktober 2025) mit sehr gutem Erfolg abgelegt.
Darüber hinaus hat sie auch den Einführungslehrgang für das Standesamtswesen für neu zu bestellende Standesbeamtinnen und Standesbeamte in der Zeit vom 03.06.2024 bis 26.07.2025 mit Erfolg absolviert.
Die dreijährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten hat Dana Fleischmann vorher in der Zeit von 2020 bis 2023 beim Markt Heiligenstadt i.OFr. mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen.
Dana Fleischmann hat nunmehr 5 Jahre ununterbrochen sich aus- und weitergebildet.
Diese beeindruckenden Leistungen verdienen höchste Anerkennung. In so jungen Jahren bereits ein derartiges Engagement, Zielstrebigkeit und fachliche Kompetenz zu zeigen, ist alles andere als selbstverständlich. Mit Fleiß, Ausdauer und großem Verantwortungsbewusstsein hat sie die anspruchsvollen Ausbildungsabschnitte gemeistert und damit einen wichtigen Grundstein für ihre berufliche Zukunft im öffentlichen Dienst gelegt.
Der Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter freuen sich außerordentlich über diesen Erfolg und sind sehr stolz auf diese engagierte Nachwuchskraft. Ihr Einsatz ist ein Gewinn für unsere Verwaltung und ein starkes Zeichen für die Qualität unserer Ausbildung.
Für den weiteren beruflichen und persönlichen Weg wünschen wir weiterhin viel Erfolg, Freude an den Aufgaben und stets das nötige Maß an Motivation und Tatkraft.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser hervorragenden Leistung!
Bürgermeister Stefan Reichold weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass der Markt Heiligenstadt i.OFr. seit 15 Jahren, also von 2011 bis heute, 12 Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich ausgebildet hat.
Zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen den Beschäftigungslehrfang II (Fachprüfung II) und drei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen den Beschäftigungslehrgang I erfolgreich abgelegt haben.
Der Markt Heiligenstadt i.OFr. legt somit großen Wert auf die Aus- und Fortbildung seines Verwaltungspersonals.
Frau Dana Fleischmann hatte bis zum 31.01.2026 eine Ausnahmegenehmigung zur Bestellung als Standesbeamtin erhalten. Die übrigen Voraussetzungen zur Bestellung erfüllt Frau Fleischmann. Sie ist in einem Beschäftigungsverhältnis beim Markt Heiligenstadt i.OFr. angestellt und dem Standesamt seit mehr als drei Monaten (März 2024) als Sachbearbeiterin zugewiesen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 AVPStG). Den Einführungslehrgang für das Standesamtswesen für neu zu bestellende Standesbeamte hat Sie vom 03.06.2024 bis 26.07.2024 bei der Bayerischen Verwaltungsschule erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund dieser Tatsachen konnte die beantragte Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Durch den Abschluss der Fachprüfung II von Dana Fleischmann sind nunmehr alle Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtes Heiligenstadt i.OFr. voll erfüllt.
Beschluss:
Frau Dana Fleischmann, wird auf jederzeitigem Widerruf mit Wirkung vom 31.01.2026 zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtes Heiligenstadt i.OFr. bestellt.
Abstimmung: 12 : 0
| 3. | Bestellung Silvia Krämer zur Kassenverwalterin |
Nachdem die bisherige Kassenverwalterin zum 30.09.2025 den Markt Heiligenstadt i.OFr. verlassen hat, muss eine neue Kassenverwalterin bestellt werden.
Beschluss:
Als Kassenverwalterin des Marktes Heiligenstadt i.OFr. wird Frau Silvia Krämer zum 01.01.2026 bestellt.
Abstimmung: 12 : 0
| 4. | Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2021 - 2024 |
Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Marktgemeinderat Christian Ott, gibt den Bericht über die Rechnungsprüfung 2021 bekannt. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht.
Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsfeststellungen.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht ohne Feststellungen zu Kenntnis.
Abstimmung: 12 : 0
Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Marktgemeinderat Christian Ott, gibt den Bericht über die Rechnungsprüfung 2022 bekannt. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht.
Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsfeststellungen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht ohne Feststellungen zur Kenntnis.
Abstimmung: 12 : 0
Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2023
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Marktgemeinderat Christian Ott, gibt den Bericht über die Rechnungsprüfung 2023 bekannt. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht.
Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsfeststellungen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht ohne Feststellungen zur Kenntnis.
Abstimmung: 12 : 0
Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2024
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Marktgemeinderat Christian Ott, gibt den Bericht über die Rechnungsprüfung 2024 bekannt. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht.
Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsfeststellungen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht ohne Feststellungen zur Kenntnis.
Abstimmung: 12 : 0
| 5. | Feststellung der Jahresrechnungen 2021 - 2024 |
Feststellung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 04.04.2025 wurde am 24.02.2026 bekannt gegeben. Mängel wurden nicht festgestellt.
Einwendungen wurden keine erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
| 1.Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV) | Verwaltungs- haushalt € | Vermöges- haushalt € | Gesamt- haushalt € |
| 1.1 Soll-Einnahmen | 8.858.337,60 | 5.787.694,20 | 14.646.031,80 |
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| 1.2 + Neue Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| - Abgang alte Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.4 – Abgang alter Kasseneinnahmereste | 1.574,50 | 0,00 | 1.574,50 |
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| 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen | 8.856.763,10 | 5.787.694,20 | 14.644.457,30 |
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| 1.6 Soll-Ausgaben | 8.856.763,10 | 5.787.694,20 | 14.644.457,30 |
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| 1.7 + Neue Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.8 – Abgang alter Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.9 - Abgang alter Kassenausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.10 Summe bereinigter Soll-Ausgaben | 8.856.763,10 | 5.787.694,20 | 14.644.457,30 |
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| 1.11 Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen abzgl. Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.1 Unerledigte Vorschüsse | 350,97 € |
| 2.2 Unerledigte Verwahrgelder | 51.289,93 € |
| Stand zu Beginn des Haushalts- jahres € | Zugang € | Abgang € | Stand am Ende des Haushalts- jahres € |
| 3. Stand des Vermögens und der Schulden |
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| 3.1 Vermögen | 52.973.549,80 | 2.625.976,97 | 2.735.760,65 | 52.863.766,12 |
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| 3.2 Schulden | 9.900.000,00 | 0,00 | 762.500,00 | 9.137,500,00 |
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102, Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmung: 12 : 0
Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 11.04.2025 wurde am 24.02.2026 bekannt gegeben. Mängel wurden nicht festgestellt.
Einwendungen wurden keine erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
| 1.Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV) | Verwaltungs- haushalt € | Vermögens- haushalt € | Gesamt- haushalt € |
| 1.1 Soll-Einnahmen | 9.153.075,38 | 3.855.728,80 | 13.008.804,18 |
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| 1.2 + Neue Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| - Abgang alte Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.4 – Abgang alter Kasseneinnahmereste | 367,00 | 5.328,65 | 5.695,65 |
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| 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen | 9.152.708,38 | 3.850.400,15 | 13.003.108,53 |
|
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|
|
| 1.6 Soll-Ausgaben | 9.152.708,38 | 3.850.400,15 | 13.003.108,53 |
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| 1.7 + Neue Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.8 – Abgang alter Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.9 - Abgang alter Kassenausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
|
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| 1.10 Summe bereinigter Soll-Ausgaben | 9.152.708,38 | 3.850.400,15 | 13.003.108,53 |
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| 1.11 Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen abzgl. Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.1 Unerledigte Vorschüsse | 134,68 € |
| 2.2 Unerledigte Verwahrgelder | 47.272,05 € |
| Stand zu Beginn des Haushalts- jahres € | Zugang € | Abgang € | Stand am Ende des Haushalts- jahres € |
| 3. Stand des Vermögens und der Schulden |
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| 3.1 Vermögen | 52.863.766,12 | 1.421.398,39 | 1.604.538,42 | 52.680.626,09 |
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| 3.2 Schulden | 9.137.500,00 | 0,00 | 764.000,00 | 8.373.500,00 |
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102, Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmung: 12 : 0
Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 23.01.2026 wurde am 24.02.2026 bekannt gegeben. Mängel wurden nicht festgestellt.
Einwendungen wurden keine erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
| 1.Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV) | Verwaltungs- haushalt € | Vermögens- haushalt € | Gesamt- haushalt € |
| 1.1 Soll-Einnahmen | 9.495.640,53 | 4.689.450,63 | 14.185.091,16 |
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| 1.2 + Neue Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| - Abgang alte Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.4 – Abgang alter Kasseneinnahmereste | 644,00 | 0,00 | 644,00 |
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| 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen | 9.494.996,53 | 4.689.450,63 | 14.184.447,16 |
|
|
|
|
| 1.6 Soll-Ausgaben | 9.494.996,53 | 4.689.450,63 | 14.184.447,16 |
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|
|
|
| 1.7 + Neue Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
|
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| 1.8 – Abgang alter Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
|
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| 1.9 - Abgang alter Kassenausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
|
|
|
|
| 1.10 Summe bereinigter Soll-Ausgaben | 9.494.996,53 | 4.689.450,63 | 14.184.447,16 |
|
|
|
|
| 1.11 Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen abzgl. Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.1 Unerledigte Vorschüsse | 134,68 € |
| 2.2 Unerledigte Verwahrgelder | 45.638,58 € |
| Stand zu Beginn des Haushalts- jahres € | Zugang € | Abgang € | Stand am Ende des Haushalts- jahres € |
| 3. Stand des Vermögens und der Schulden |
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| 3.1 Vermögen | 52.860.626,09 | 1.934.684,38 | 1.389.150,51 | 53.226.159,96 |
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| 3.2 Schulden | 8.373.500,00 | 0,00 | 842.000,00 | 7.531.500,00 |
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102, Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmung: 12 : 0
Feststellung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vom 24.02.2026 wurde am 24.02.2026 bekannt gegeben. Mängel wurden nicht festgestellt.
Einwendungen wurden keine erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
| 1.Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV) | Verwaltungs- haushalt € | Vermögens- haushalt € | Gesamt- haushalt € |
| 1.1 Soll-Einnahmen | 9.934.337,72 | 5.950.323,75 | 15.884.661,47 |
|
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| 1.2 + Neue Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| - Abgang alte Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.4 – Abgang alter Kasseneinnahmereste | 78,00 | 0,00 | 78,00 |
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| 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen | 9.934.259,72 | 5.950.323,75 | 15.884.583,47 |
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|
|
|
| 1.6 Soll-Ausgaben | 9.934.259,72 | 5.950.323,75 | 15.884.583,47 |
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|
| 1.7 + Neue Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.8 – Abgang alter Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.9 - Abgang alter Kassenausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| 1.10 Summe bereinigter Soll-Ausgaben | 9.934.259,72 | 5.950.323,75 | 15.884.583,47 |
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|
| 1.11 Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen abzgl. Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.1 Unerledigte Vorschüsse | 100,00 € |
| 2.2 Unerledigte Verwahrgelder | 40.034,62 € |
| Stand zu Beginn des Haushalts- jahres € | Zugang € | Abgang € | Stand am Ende des Haushalts- jahres € |
| 3. Stand des Vermögens und der Schulden |
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| 3.1 Vermögen | 53.226.159,96 | 3.980.851,76 | 1.597.850,94 | 55.609.160,78 |
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| 3.2 Schulden | 7.531.500,00 | 0,00 | 842.000,00 | 6.689.500,00 |
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2024 wird gemäß Art. 102, Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmung: 12 : 0
| 6. | Entlastung der Jahresrechnungen 2021 - 2024 |
Entlastung der Jahresrechnung 2021
1.Bürgermeister Stefan Reichold ist persönlich beteiligt und kann somit an der Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Die Sitzung leitet 2. Bürgermeisterin Gräfin v. Stauffenberg.
Abstimmung: 11 : 0
(ohne 1. Bürgermeister Reichold, da persönlich beteiligt)
Beschluss:
Zur Jahresrechnung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für das Haushaltsjahr 2021 wird mit den im Beschluss vom 24.02.2026, TOP 5, festgestellten Ergebnissen, gemäß Art. 102, Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmung: 11 : 0
(ohne 1. Bürgermeister Reichold, da persönlich beteiligt)
Entlastung der Jahresrechnung 2022
1.Bürgermeister Stefan Reichold ist persönlich beteiligt und kann somit an er Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Die Sitzung leitet 2. Bürgermeisterin Gräfin v. Stauffenberg.
Abstimmung: 11 : 0
(ohne 1. Bürgermeister Reichold, da persönlich beteiligt)
Beschluss:
Zur Jahresrechnung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den im Beschluss vom 24.02.2026, TOP 5, festgestellten Ergebnissen, gemäß Art. 102, Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmung: 11 : 0
(ohne 1. Bürgermeister Reichold, da persönlich beteiligt)
Entlastung der Jahresrechnung 2023
1.Bürgermeister Stefan Reichold ist persönlich beteiligt und kann somit an der Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Die Sitzung leitet 2. Bürgermeisterin Gräfin v. Stauffenberg.
Abstimmung: 11 : 0
(ohne 1. Bürgermeister Reichold, da persönlich beteiligt)
Beschluss:
Zur Jahresrechnung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für das Haushaltjahr 2023 wird mit den im Beschluss vom 24.02.2026, TOP 5, festgestellten Ergebnissen, gemäß Art. 102, Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmung: 11 : 0
(ohne 1. Bürgermeister Reichold, da persönlich beteiligt)
Entlastung der Jahresrechnung 2024
1.Bürgermeister Stefan Reichold ist persönlich beteiligt und kann somit an der Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Die Sitzung leitet 2. Bürgermeisterin Gräfin v. Stauffenberg.
Abstimmung: 11 : 0
(ohne 1. Bürgermeister Reichold, da persönlich beteiligt)
Beschluss:
Zur Jahresrechnung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für das Haushaltsjahr 2024 wird mit den im Beschluss vom 24.02.2026, TOP 5, festgestellten Ergebnissen, gemäß Art. 102, Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmung: 11 : 0
(ohne 1. Bürgermeister Reichold, da persönlich beteiligt)
| 7. | Haus der Bäuerin Stücht - Schäden wegen Insektenbefall |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Stefan Reichold Herrn Schwarzmann vom Architekturbüro Schwarzmann, Wonsees, und bittet ihn den Sachverhalt zu erläutern.
Herr Schwarzmann zeigt anhand einer Powerpointpräsentation den Zustand des Schulungsraumes und das Dachgeschoss des Hauses der Bäuerin in Stücht auf. Es ist im Dachgeschoss des Hauses ein deutlicher Schädlingsbefall zu sehen und es ist wahrscheinlich das der Schaden durch das Hausbockinsektizid angerichtet wurde. Es ist ein frischer Bohrmehlbefall mit ovalen Bohrlöchern 3 x 5 mm zu erkennen. Der Dachstuhl ist in unterschiedlicher Qualität ausgeführt und es kommt Feuchtigkeit und Insekten in den Dachboden. Der Dachstuhl ist in einem schlechten Zustand. Entweder der Dachstuhl kann repariert, die befallenen Stellen mit einer Injektion getränkt und die zerstörten Bauteile des Dachstuhles ausgetauscht werden, oder es wird nach der Reparatur des Dachstuhles eine Begasung durchgeführt. Die zweite Möglichkeit wäre den kompletten Dachstuhl zu entfernen und durch einen neuen Dachstuhl zu ersetzen. Bevor eine eindeutige Aussage getroffen werden kann, muss der Dachstuhl bzw. Dachboden mit einem Zimmerer näher untersucht werden. Danach kann eine Kostengegenüberstellung dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Beschluss:
Architekt Schwarzmann wird beauftragt die Untersuchung des Dachstuhls, mit einem Zimmerer, die Planung und Kostenermittlung mit Kostengegenüberstellung notwendiger Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die dann dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Abstimmung: 12 : 0
| 8. | Scheune Pfarrberg Heiligenstadt - weitere Vorgehensweise |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt 1. Bürgermeister Stefan Reichold Herrn Schwarzmann das Wort.
Der Marktgemeinderat hat bereits beschlossen die Scheune zu erhalten, der Bauhof hat die Scheune leergeräumt.
Architekt Schwarzmann zeigt einen kurzen Überblick auf. Von der letzten Marktgemeinderatssitzung wurde er beauftragt das Fachwerk zu erhalten, also zu sanieren. Jetzt muss ein örtliches Aufmaß und die Erstellung von Bestandsplänen durch das Architekturbüro erfolgen. Gleichzeitig muss ein Statiker für Maßnahmen am Tragwerk (Wand im EG, Aussteifung) beauftragt werden. Im Anschluss erfolgt die Ausschreibung von Abbruchmaßnahmen, Rohbau-, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten (Nebengebäude). Die Arbeiten können dann nach der Vergabe im Zeitraum September bis Dezember ausgeführt werden. Der jetzige Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 75.000,00 € (incl. Architektenkosten) incl. Instandsetzung des Fachwerkes. Nach den erfolgten Untersuchungen mit genauer Kostenermittlung kann der Architekt dann genau feststellen, ob die Annahme haltbar ist.
Beschluss:
Das Architekturbüro Schwarzmann ist beauftragt die Planung und Kostenermittlung notwendiger Sanierungsmaßnahmen zu erstellen. Auch soll eine Kostenermittlung hinsichtlich eines möglichen Abbruches erfolgen. Die Kostenermittlungen werden dann dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmung: 12 : 0
| 9. | Brandschutzkonzept Oertelscheune |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt 1. Bürgermeister Stefan Reichold Herrn Schwarzmann das Wort.
Im Vorfeld der Prunksitzungen des Faschingsvereins wurde eine Begutachtung mit dem Landratsamt Bamberg (Bauamt), Kreisbrandrat Renner, Kreisbrandmeister Bächmann hinsichtlich der vorbeugenden Brandschutzes durchgeführt. Aufgrund der Begehung mussten Feuerlöscher, Feuermelder und eine bei Stromausfall wegzeigende Notfallbeleuchtung eingebaut werden, sonst wäre die Durchführung der Prunksitzungen nicht möglich gewesen. Das Bauamt hat aber der Gemeinde angeraten, dass nach den Sitzungen das bestehende Brandschutzkonzept überarbeitet und eine neues Brandschutzkonzept, mit der aktuellen Nutzung, dann vorgelegt werden soll. Architekt Schwarzmann zeigt auf, dass das Erdgeschoss und das Obergeschoss unbedingt durch eine eine feuerhemmende T 30 Tür mit Feststellanlage, getrennt werden muss. Kosten hierfür ca. 20.000,00 €.
Die Rettungswege im Obergeschoss führen über die Teeküche, Theke und dann über einen steilen Treppenabgang ins Erdgeschoss. Die Überlegung ist, dass man den Rettungsweg über das Podest des Treppenaufganges der Oertelscheune und dann über eine Ausgangstüre zum evang. Gemeindezentrum führt. Das wäre dann ein ebenerdiger Ausgang. Wichtig ist, dass ein neues Brandschutzkonzept für die künftige Nutzung dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden kann.
Gemeinderat Christian Ott zeigt auf, dass das große zweiflüglige Tor sehr schwergängig und kaputt ist. Das Tor ist schief und dadurch pfeift der Wind ins Erdgeschoss der Oertelscheune. Hier sollte auch das Tor energetisch mit ausgewechselt werden.
Beschluss:
Architekturbüro Schwarzmann wird beauftragt die Planung mit Kostenermittlung notwendiger Maßnahmen im Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz mit Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes durchzuführen.
Abstimmung: 12 : 0
(ab hier ohne MGR Kießkalt)
| 10. | Nutzung Sporthalle Grundschule Heiligenstadt für Veranstaltungen |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt 1. Bürgermeister Stefan Reichold Herrn Schwarzmann vom Architekturbüro Schwarzmann das Wort.
Die heiligen Stadtschnecken haben angefragt, ob sie ihre Prunksitzungen im Jahr 2027 in der gemeindlichen Schulturnhalle am 16. und 17. Januar durchführen können. Hierzu hat dann der Architekt Schwarzmann mit dem Landratsamt Bamberg gesprochen. Von dort wurde mitgeteilt, dass ein Bestuhlungsplan der Turnhalle mit Einzeichnung der Rettungswege und eine Anzeige nach § 47 VStättV vom Veranstalter vorgelegt werden muss.
Der Antrag nach § 47 VStättV wurde durch den 1. Vorsitzenden des Faschingsvereins (die heiligen Stadtschnecken) mit dem Bestuhlungsplan dem Landratsamt Bamberg vorgelegt.
Mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 15.01.2026 wurde mitgeteilt, dass nachfolgende Anforderungen hinsichtlich der Durchführung der Faschingsveranstaltung für 365 Besucher zu beachten und umzusetzen sind:
| - | Der Bestuhlungsplan vom 05.11.2025 zur Anzeige nach § 47 Versammlungsstättenverordnung wird Bestandteil dieser Anzeige und ist zu beachten. |
| - | Alle Flucht- und Rettungswege müssen durchgehende freigehalten werden. Türen/Tore im Verlauf der Rettungswege dürfen nicht verschlossen sein und müssen sich jederzeit leicht öffnen lassen. |
| - | Das Personal ist vor der Veranstaltung dahingehend einzuweisen. |
| - | Es ist sicherzustellen, dass der gesamte Bereich, durch den die Rettungswege bis zum Ausgang ins Freie führen (z.B. durch die Umkleiden), auch frei von losen Gegenständen und Brandlasten ist. |
| - | Die Anordnung von Tischen und Stühlen in Rettungswegen ist unzulässig. |
| - | Die Ausgänge/Rettungswege sind mit mind. Akkuversorgten Einzelleuchten zu kennzeichnen, eine durchgehende Sicherheitsbeleuchtung muss gewährleistet sein. |
| - | In der Halle sind mindestens zwei betriebsbereite Feuerlösche diagonal verteilt gut sichtbar anzubringen. Diese sollten in einer Griffhöhe von ca. 1,20 m angebracht werden. |
| - | Gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen keine Bedenken, wenn § 7 der Versammlungsstättenverordnung eingehalten wird; dies bezieht sich u.a. auf die durchgehende Breite der Rettungswege von 1,20 m |
| - | Es muss für jede einzelne Veranstaltung ein neuer Antrag eingereicht werden. |
| - | 1 Rettungsweg nur über die Tür in Fojer ins Freie ist für 365 Besucher nicht erlaubt; es muss ein zweiter Rettungswege über die eine Umkleidekabine ins Freie geführt werden. Diese Umkleidekabine muss komplett leergeräumt sein, um keine Brandlasten entstehen zu lassen. |
| - | Sämtliche Vorgaben müssen durch den jeweiligen Veranstalter umgesetzt werden; Verantwortlicher ist der Veranstalter. |
| - | Es wird eine Brandschutzwache bei jeder Veranstaltung mit der örtlichen Feuerwehr angeordnet; d.h. die Feuerwehrfahrzeuge stehen vor der Turnhalle und die Feuerwehrleute kontrollieren den ganzen Abend, dass die Rettungswegen, Fluchtwege freibleiben, die Türen nicht verschlossen sind, |
Außerdem ist die Anschaffung eines Hallenboden-Schutzbelages notwendig!
Marktgemeinderat Bittel schlägt vor in die Turnhalle eine Türe in die Wand der Turnhalle Richtung Außenspielfläche einzubauen, damit bei einem möglichen Brandfall, die Menschen direkt von der Turnhalle ins Freie gelangen können.
Beschluss:
Das Architekturbüro Schwarzmann wird beauftragt die Planung und Kostenermittlung notwendiger Maßnahmen und den Einbau einer Tür in die Turnhalle ins Freie, gemäß den Anforderungen des Landratsamtes zu ermitteln und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Vor der Planung soll eine Absprache mit den heiligen Stadtschnecken, der Kindergartenleiterin und der Schulleitung durchgeführt werden.
Abstimmung: 11 : 0
| 11. | Schotteraktion 2026 |
1. Bürgermeister Stefan Reichold schlägt vor, dass heuer wieder eine Schotteraktion durchgeführt wird (Kostenbeteiligung nur beim Schotter mit 40 % Gemeinde, 60 % Jagdgenossenschaft).
Beschluss:
2026 wird wieder eine Schotteraktion mit den Jagdgenossenschaften (Kostenbeteiligung nur beim Schotter mit 40 % Gemeinde, 60 % Jagdgenossenschaft) durchgeführt.
Abstimmung: 11 : 0
| 12. | Sonstiges |
1. Bürgermeister Stefan Reichold gibt bekannt und freut sich, dass hinsichtlich der Nahversorgung wieder ein kleiner Erfolg zu verzeichnen ist. Der Obst- und Gemüsehändler Peterhänsel kommt ab März jeden Donnerstag auf den Heiligenstadter Marktplatz. Die Metzgerei Pfändner und der Obst- und Gemüsehändler Hensel stehen dann von März bis Ende November (außer August), jede Woche, neben dem Rathaus vor dem ehemaligen Feuerwehrhaus.