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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 7/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics

Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics

Marktgemeinderatssitzung 15.06.2023

1.

Markt Eggolsheim: 1. Änderung Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Sport- und Freizeitanlage"

Der Marktgemeinderat Eggolsheim hat in seiner Sitzung vom 29.11.2022 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sport- und Freizeitanlagen“ zum 2. Mal zu ändern.

Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.

Im Bereich der Änderung sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA), sowie Flächen für Gemeinbedarf (Sport- und Spielanlagen), öffentliche Verkehrsflächen, private Grünflächen sowie landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen werden.

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. stimmt der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sport- und Freizeitanlagen“ zu.

Abstimmung:

13

:

0

2.

Markt Eggolsheim: 1. Änderung Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Schottwiesen Ost"

Der Marktgemeinderat Eggolsheim hat in seiner Sitzung vom 25.04.2023 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schottwiesen Ost“ zum 1. Mal zu ändern und zu erweitern.

Es sollen Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt am westlichen Rand von Eggolsheim südwestlich Bahnhofssiedlung Eggolsheim und gliedert sich in 2 Bereiche.

Bereich Nord:

Norden - durch den bestehenden Parkplatz „Buswendeschleife“

Osten - durch die bestehende Mischgebietsbebauung

Süden - durch die bestehende Gewerbegebietsbebauung („Schottwiesen Ost“)

Westen - durch die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg

Bereich Süd:

Norden und Osten - durch die bestehende Gewerbegebietsbebauung („Schottwiesen Ost“)

Süden - durch die freie Flur sowie den Eggerbach

Westen - durch die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg

Gleichzeitig hat der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 25.04.2023 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan vom 18.07.2001 zu ändern.

Entsprechend den geplanten Ausweisungen der o. a. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Schottweisen Ost werden im Flächennutzungsplan Gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt.

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. stimmt der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Schottwiesen Ost, sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes zu.

Abstimmung:

13

:

0

3.

Gemeinde Aufseß: Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Hochstahl-Kobelsberg"

Die Gemeinde Aufseß hat am 09.08.2022 beschlossen den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“ aufzustellen und parallel den Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern.

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. hat gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Hochstahl-Kobelsberg " und die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände.

Abstimmung:

13

:

0

4.

Gemeinde Aufseß: Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaikanlage Neuhaus"

Die Gemeinde Aufseß hat am 14.12.2021 beschlossen den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Neuhaus“ aufzustellen und parallel den Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern.

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. hat gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Neuhaus" und die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände.

Abstimmung:

13

:

0

5.

Markt Buttenheim: Frühzeitige Behördenbeteiligung "Bebauungsplan der Innenentwicklung Südliche Marktstraße"

Der Marktgemeinderat Buttenheim hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan in Buttenheim aufzustellen.

Es handelt sich bei der Aufstellung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Es sollen Flächen für ein „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW) ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist komplett von bebauter Ortslage umgeben und grenzt zusätzlich im Süden an den Deichselbach an.

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. hat gegen die Aufstellung des "Bebauungsplan der Innenentwicklung Südliche Marktstraße" keine Einwände.

Abstimmung:

13

:

0

6.

Regionale Planungsverband Oberfranken-West (4) Änderung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 302a "Tiefenellern-Süd" und 501 "Tiefenhöchstadt-Nord"

Der Regionale Planungsverband Oberfranken - West (4) hat am 15.07.2020 sowie am 28.04.2022 jeweils die Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“ betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 302a „Tiefenellern-Süd“ und 501 „Tiefenhöchstadt-Nord“ beschlossen.

Die Gemeinde Litzendorf beabsichtig die Ausweisung eines neuen Vorranggebietes für Windkraftanlagen östlich des Ortsteils Tiefenellern. Es hat eine Größe von ca. 10 ha und dient der Erweiterung des Bürgerwindparks Litzendorf-Hohenellern, der bislang drei Windenergieanlagen betreibt. Es wird beabsichtig eine weitere Windenergieanlage zu errichten.

Die Marktgemeinde Buttenheim beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Vorranggebietes für Windkraftanlagen nördlich des Ortsteils Tiefenhöchstadt. Es hat eine Größe von ca. 50 ha und betreibt bislang fünf Windkraftanalgen, diese schließen an den Windpark Oberngrub an. Es wird beabsichtigt zwei bis drei weitere Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 m zu errichten.

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. stimmt der Änderung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 302a "Tiefenellern-Süd" und 501 "Tiefenhöchstadt-Nord" zu.

Abstimmung:

12

:

1

7.

Leader Projekt Heiligenstadter See

Mit Zuwendungsbescheid des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürth-Uffenheim hat der Markt Heiligenstadt i.OFr. eine LEADER-Förderung für die Aufwertung seines Heiligenstadter Sees erhalten. Es wird eine Zuwendung von vorläufig bis zu maximal 254.719,82 € bewilligt. Die Gesamtausgaben für das Projekt betragen 608.661,80 €, 99.222,16 € sind nicht zuwendungsfähige Ausgaben, sodass die maximal zuwendungsfähigen Ausgaben 509.439,64 € betragen.

Der Heiligenstadter See ist eine ca. 4000 m² große künstlich angelegte Wasserfläche. Im Sommer wird im See am Badestrand gebadet. Der attraktive Naherholungsbereich wird nicht nur von Bürgerinnen und Bürger aus der Ortschaft, sondern auch von Ausflüglern und Touristen gerne genutzt. Der Markt Heiligenstadt i.OFr. hat im Rahmen eines LEADER-Projektes verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Sees geplant.

So ist zwischen dem See und dem öffentlichen PKW-Stellplatz an der vorhandenen Zufahrt zum Parkplatz die Erschaffung von insgesamt 6 Wohnmobilstellplätzen geplant. Hierdurch soll das Wildcamping von Wohnmobilen auf dem vorhandenen PKW-Stellplatz sowie die Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner reduziert werden. Die Stellplätze werden als Schotterrasen angelegt um Flächenversiegelung zu verhindern. Eine umfangreiche Bepflanzung mit hochstämmigen Bäumen wird die angrenzende Grünfläche aufwerten und mittelfristig den Besucherinnen und Besucher und Stellplätzen auf natürliche Weise Schatten spenden.

Ein weiterer zentraler Projektbaustein ist die sogenannte barrierefreie Sani-Station. Diese soll jeweils eine Damen- Herren- und Behinderten-WC sowie 2 Duschen und einen Putz- und Abstellraum umfassen. Weiterhin wird die Station eine Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile beinhalten. Diese soll die Umweltverschmutzung welche insbesondere durch das unkontrollierte Entleeren von Chemie-Toiletten in die freie Natur entsteht reduzieren. Die Sani-Station wird sowohl den Besucherinnen und Besucher des Sees als auch den Nutzerinnen und Nutzern der Wohnmobilstellplätze von Frühling bis Herbst offenstehen. Weiterhin sollen je vier E-Bike- und Elektroauto-Ladestationen errichtet werden.

Ein zentrales Projektziel ist es, die Anzahl an familienfreundlichen Freizeit-, Entspannungs- und Sportangeboten in Heiligenstadt zu erhöhen. Dies soll unter anderem durch die Errichtung von mehreren Erlebnisrutschen am Hang des westlichen Seeufers erreicht werden. So können die ortsansässigen Kinder den Hang nicht nur im Winter als Rodelbahn, sondern ganzjährig als Freizeiteinrichtung nutzen. Da in den letzten Jahren die Outdoor Sportart „Klettern“ in der Fränkischen Schweiz und in der unmittelbaren Nähe von Heiligenstadt sehr populär geworden ist, möchte der Markt Heiligenstadt i.OFr. diese Sportart Kindern, Jugendlichen und Anfängern mittels Boulderfelsen nahebringen. Um die Besonderheit des Kletterns am Kalkfelsen herauszustellen sollen daher westlich des Seeufers Kalksteinfindlinge von Steinbrüchen aus der unmittelbaren Umgebung als Boulderfelsen aufgestellt werden. Die Errichtung von mehreren Sitzgelegenheiten runden das Projekt ab und erhöhen die Attraktivität und Verweildauer am See.

LEADER ist ein seit 1991 bestehendes Förderprogramm der Europäischen Union, angesiedelt im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Kernelement des Programms ist ein bürgerorientierter Ansatz unter dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“. Dieser Ansatz soll vor Ort durch die jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) - in diesem Fall durch die LAG Region Bamberg e.V. - umgesetzt werden. DIE LAG Region Bamberg e.V. unterstützt den Entwicklungsprozess, bringt die verschiedenen Akteure in der Region Bamberg zusammen und ist Anlaufstelle für Projektideen.

Bürgermeister Reichold freut sich über den Förderanteil von 50 % und über den LEADER-Zuwendungsbescheid für das Projekt „Aufwertung des Heiligenstadter Sees) und bedankt sich bei Landrat Johann Kalb, Ekkehard Eisenhut (LEADER-Koordinator, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim), Kathrin Salm und Bettina Fritzler (LAG-Managerinnen, LAG Region Bamberg e.V.), sowie beim Architekten Stephan Schwarzmann, Wonsees, für die großartige Unterstützung. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2024, so dass mit dem Bau im nächsten Jahr zu beginnen ist. Die Investition wird im Haushalt 2023 und 2024 eingestellt.

z.Kts.

8.

Neubau Kinderhort und Kinderkrippe

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. beabsichtigt den Bau eines Kinderhortes mit Kinderkrippe mit Gesamtkosten von 4.253.994,15 € durchzuführen und hat Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG und eine Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztätiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beantragt.

Die Regierung von Oberfranken hat vor Erteilung der beantragten Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn das Ergebnis der Antragsprüfung mitgeteilt bekommen. Mit dem Neubau sind 600,52 m² Nutzflächen geplant. Diese werden der Berechnung der zuweisungfähigen Kosten zugrunde gelegt.

Die zuweisungsfähigen Kosten betragen bei einer Nutzfläche von 600,52 m² x 6.639 €/m² (aktueller Kostenrichtwert) = 3.986.852,28 €.

Die Zuweisung wird als Anteilfinanzierung im Wege der Projektförderung gewährt. Unter maßgeblicher Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage sowie der Größe und Bedeutung der Baumaßnahme wird für die o.g. Maßnahme ein Fördersatz von 80,01 % (entspricht einer Zuweisung in Höhe von 3.190.000 €) in Aussicht gestellt.

Der voraussichtliche Finanzierungsplan:

1. Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG 3.190.000,00 €

Eigenanteil Kommune an den zuweisungsfähigen Kosten 398.685,23 €

Eigenanteil Kommune an den nicht zuweisungsfähigen Kosten 665.308,92 €

Gesamtkosten 4.253.994,15 €

Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztätiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Es ist geplant, für den Hort Bundesmittel zusätzlich zur Förderung nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichgesetzes (BayFAG) bzw. nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzt (BaySchFG) als Pauschale pro zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz- sowohl in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, als auch in schulischen Angeboten - für Kinder im Grundschulalter zur Verfügung zu stellen. Das konkrete Förderprogramm wird derzeit noch abgestimmt. Mit dem Vorhaben werden insgesamt 85 Betreuungsplätze im Bereich des Horts geschaffen. Davon entfallen 56 auf neue Betreuungsplätze.

Bürgermeister Reichold freut sich über die hohe Förderung, mit dem Bau wird 2024 begonnen und im Jahr 2025 abgeschlossen. Auch diese Mittel sind im Haushalt 2023, 2024 und 2025 einzustellen.

z.Kts.

9.

Einbeziehungssatzung Lindach

Mit MGR Kramer

Veranlassung

In Lindach, einem Ortsteil der Markt Heiligenstadt i. OFr. stehen keine bebaubaren Flächen für ortsansässige Bauwillige zur Verfügung.

Aus diesem Grund planen die Eigentümer der Grundstücke die Ausweisung der Flurnummern 291 und 292, Gem. Lindach, zum Zweck einer Wohnbebauung.

Der Aufstellungsbeschluss für die nach §34 Abs. 4 Satz 3 BauGB erforderliche Einbeziehungssatzung wurde in der Sitzung vom 31.03. 2021 der Markt Heiligenstadt in OFr. gefasst.

Ausgangslage

Die Ortschaft ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst. Ein geringer Teil des Geltungsbereiches befindet nord-östlich sich in diesem Landschaftsschutzgebiet

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Es grenzt unmittelbar an die bestehende Bebauung aus Wohnen und landwirtschaftlicher Mischnutzung an. Die Planfläche befindet sich an einer ausgebauten Ortsstraße, die weitere (Wohn-) Grundstücke erschließt. Die unbeplante Fläche ist weitestgehend unbebaut. Auf Fl. Nr. 292 befindet sich lediglich ein landwirtschaftlich genutzter Schuppen, dessen Abbruch jedoch beabsichtigt ist.

Infrastruktur

Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die vorhandene Ortsstraße.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die gemeindliche Trinkwasserversorgungsanlage des Markt Heiligenstadt i.OFr.

Die Stromversorgung ist durch das Energieversorgungsunternehmen Bayernwerk gesichert.

Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Müllabfuhr des Landkreises Bamberg.

Die Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser erfolgt über eine Kleinkläranlage in den Oberflächenwasserkanal. Das Niederschlagswasser soll ebenso wie der Ablauf aus der Kleinkläranlage in den Oberflächenwasserkanal des Marktes eingeleitet werden. Es wird empfohlen das anfallende Niederschlagswasser in Zisternen für die Gartenbewässerung oder als Brauchwasser aufzufangen. Für das Überschusswasser, welches nicht mehr gespeichert werden kann, muss jedoch trotzdem eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt sein. Zisternen können somit in der Regel nur unterstützend eingesetzt werden.

Die Erschließung gilt als gesichert.

Planungsinhalt

Der Geltungsbereich beträgt ca. 4.095 qm

Die Art der baulichen Nutzung wird nicht festgesetzt, da sich diese aus der angrenzenden Bebauung ergibt. Die GRZ wird auf Grund der erforderlichen Ausgleichsflächen mit max. 0,35 festgesetzt.

Es werden folgende Grünordnungspunkte festgelegt.

GOP 1:

Entlang der Straße sind mindestens vier hochstämmige Bäume zu pflanzen. Grün- und Gartenflächen sind mit standortgerechten heimischen Laubbäumen und Sträuchern zu bepflanzen.

GOP 2:

Nicht zu bebauende Grundstücksflächen, bepflanzbar mit Hecken, Laubbäume und Sträucher aus standortgerechten heimischen Pflanzen.

GOP 3:

Die vorhandene Eingrünung um Fl.-Nr. 292 ist zu erhalten. Falls erforderlich sind standortgerechte Sträucher und Bäume nachzupflanzen

GOP 4:

Ausgleichsmaßnahme durch Pflanzung von Feldgehölzen. Dieser erfolgt für Fl.-Nr. 291 auf einer Teilfläche des Grundstücks.

GOP 5:

Für die Flurnummer 292 erfolgt der Ausgleich, in Abstimmung mit der zuständigen UNB auf einem zu sichernden Teil der Flurnummer 183, Gemarkung Lindach.

Prüfung der Planung

Die Planung entspricht den Zielen einer nachhaltigen Dorfentwicklung. Im Ort sind keine Gebäudeleerstände, Brachen, Baulücken oder Nachverdichtungsmöglichkeiten gegeben bzw. verfügbar. Der Ortsrand wird durch eine Satzung abgerundet. Die Fläche schließt sich nord-östlich an Wohnbauflächen an und schließt mit der festgesetzten Grünordnung den Ortsrand nach Osten und Süden.

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Gemäß §18 Abs. 1 BNatSchG ist für Verfahren zu Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorgeschrieben, sofern aufgrund dieser Verfahren Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.

Die Eingriffsregelung wurde gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Eingriffsregelung in der Bau- Leitplanung” des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (2003) erstellt.

Bewertung, Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Der Ort Lindach liegt im Naturpark „Fränkische Schweiz“ und tangiert am nord-östlichen Ortsrand das Landschaftsschutzgebiet „Veldensteiner Forst”.

Die Eingriffsfläche auf den Fl.-Nrn. 291 und 292 Gem. Lindach, beträgt insgesamt 1.000 qm.

Die Fläche des Geltungsbereiches ist im Bestand als Landwirtschaftliche Fläche eingetragen. Die Flurstücke sind landwirtschaftlich intensiv genutzte Wiesen. Fl.-Nr. 292 wird zudem dreiseitig mit Gehölzen aus heimischen Sträuchern und Bäumen umschlossen. Diese werden erhalten.

Biotope gem. §30 BNatSchG oder Lebensstätten nach Art. 16 Abs. 1 BNatSchG sind nicht bekannt.

Es wird von einem Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaft, was gem. einschlägigem Leitfaden einer Kategorie II entspricht, ausgegangen.

Nach umliegender Bebauung und üblichem Maß der Nutzung wird von einer GRZ von Daraus ergibt sich gemäß Leitfaden Eingriffsregelung in der Bauleitplanung folgende Beeinträchtigungsintensität: Kategorie II, Typ B = Faktor 0,5-0,8

Aufgrund der vorhandenen Strukturen und der festgesetzten Grünordnungspunkte als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wird der Faktor 0,6 angesetzt.

Daraus wird für die Eingriffsfläche von 1.000 qm ein Kompensationsbedarf von 600 qm ermittelt (1.000 qm x 0,6 = 600 qm).

Der Ausgleich wird für die beiden Grundstücke wie folgt nachgewiesen:

-

Auf Flurnummer 291 erfolgt der Ausgleich auf einer Fläche von 300 qm im östlichen Teil durch Anpflanzung von Feldgehölzen gemäß angefügter Pflanzliste.

-

Für Flurnummer 292 erfolgt der Ausgleich extern, auf der mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Flurnummer 183, Gemarkung Lindach durch Anpflanzung von Feldgehölzen, gemäß angefügter Pflanzliste.

Die Gehölze sind vor Wildverbiss zu schützen. Die Flächen sind im Grundbuch dinglich zu sichern und an das Bayerische Landesamt für Umweltschutz zur Erfassung im Ökoflächenkataster zu melden.

Die übrigen Grundstücksteile, die nicht der Bebauung und dem Ausgleich dienen, werden als artenreiches Grünland mit naturnaher landwirtschaftlicher Bewirtschaftung dem jetzigen Bestand entsprechend, genutzt.

Beschluss:

Satzung des Marktes Heiligenstadt i.OFr.

Über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Lindach“, Gemarkung Lindach.

Vom

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sowie § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) m.W.v. 01.02.2023, erlässt der Markt Heiligenstadt i.OFr. nach Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat folgende

Einbeziehungssatzung:

§ 1

Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1 : 1000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Sie umfassen die folgenden Grundstücke der Gemarkung Lindach, FlNr. 291 und 292

Der Lageplan mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärungen vom Mai 2023, ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet, des gemäß § 1 dieser Satzung festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher qualifizierter Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekanntgemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3

Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Satzung haben sich nach den getroffenen Festsetzungen zu halten.

§ 4

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Reichold

1. Bürgermeister

Heiligenstadt i.OFr., den ………………….

Abstimmung:

14

:

0

10.

Rücktritt 1. Kommandant FFW Siegritz

Der 1. Kommandant der FFW Siegritz ist aus gesundheitlichen Gründen vom Amt des 1. Kommandanten zurückgetreten. Es ist eine Neuwahl herbeizuführen.

Um auszuschließen, dass eine Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne Kommandant ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes die Bestellung eines Notkommandanten oder Notvertreters durch die Gemeinde vor. Die Gemeinde besitzt dabei keinen Ermessensspielraum (Rechtspflicht zur Bestellung). Mit dem 2. Feuerwehrkommandanten Herrn Markus Pennig aus Siegritz wurde gesprochen und nachgefragt, ob er sich bis zur Neuwahl als Notkommandant der FFW Siegritz zur Verfügung stellt. Er hat dies bejaht, sodass die Bestellung durchgeführt werden kann.

Beschluss:

Markus Pennig, Siegritz 20, 91332 Heiligenstadt wird als Notkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Siegritz bestellt.

Abstimmung:

14

:

0

11.

Informationen der Verwaltung

Geländer Raiffeisenstraße

KW 26 (26. - 30.06.2023) Montage durch Fa. Hertling

Aktueller Stand Friedhof

KW 25 (19.-23.06.2023) Montage durch Fa. Hertling

Beginn der Bauarbeiten Urnengräber und Wasserentnahmestelle durch Fa. Fischer im Juli 23

Aktueller Stand Friedhofsgebührenkalkulation

Friedhofsgebührenkalkulation weitestgehend abgeschlossen. Es fehlen noch die Baukosten der jetzt stattfindenden Maßnahmen, sodass die neuen Gebühren dieses Jahr noch beschlossen werden können. Es ist mit einem erheblichen Anstieg zu rechnen.

Wassergebühren kirchliche Friedhöfe

Bei der Friedhofsgebührenkalkulation ist aufgefallen, dass für die kirchlichen Friedhöfe keine Wassergebühren erhoben werden. Dieser Zustand wurde deshalb geändert. D.h. in Zukunft müssen auch die kirchlichen Friedhöfe eine Wassergebühr bezahlen. Den Kirchenpflegern wurde dies schriftlich mitgeteilt.

Aktueller Stand Aufzug Grundschule

- Provisorischer Aufgang (barrierefrei) für Kinderwägen; 5.973,- € vergeben

Energienutzungsplan

IST - Analyse ist abgeschlossen; Vorstellung im Marktgemeinderat im Juli

Spielgeräte bei Fa. Eibe im Wert von 119.000 EUR bestellt

Parkplatzmarkierung FW Haus Heiligenstadt am 06.06.2023

Einbau Enthärtungsanlage in der Grundschule durch Wasserwarte abgeschlossen.

Landschaftsbauarbeiten Baugebiet Oberngrub werden im Herbst ausgeführt, da auf deinem Pflanzstreifen Aushub zwischengelagert wurde; der Grundstückseigentümer wurde angeschrieben und aufgefordert bis Anfang September den Humus zu entfernen.

Blumenschmuck - es werden nur die Blumen von der Gemeinde bezahlt und keine Blumenerde bzw. Blumenkästen.

Unterstellhäuschen Neumühle durch Verkehrsunfall komplett zerstört.

Pumpenweihe FW Lindach am 16. Juli 2023

Einweihung Feuerwehrhaus am 04. August 2023

Vandalismus Schule

60 - Plus Veranstaltung wird für die Zukunft in Burggrub in der Gaststätte Hösch fortgesetzt. Entsprechendes Programm wird derzeit erarbeitet.

Ausstehende Zuwendungen für Abwasseranlage Heiligenstadt

Bauabschnitt 27 Ortsteil Oberleinleiter und BA13 Ortsteil Tiefenpölz

-

Für die o.g. Maßnahme warten wir auf die Auszahlung von bereits bewilligten Zuwendungen

Oberleinleiter:

986.879,80 EUR

Tiefenpölz:

346.229,40 EUR

Gesamt:

1.333.109,20 EUR

Nach Mitteilung von Staatsminister Glauber vom 24.05.2023 erhält der Markt Heiligenstadt für die zwei Abwasservorhaben im Frühjahr 2025 seine Fördermittel.

Personalthemen:

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Marco Sendelbeck hat die Prüfung „Wassermeister“ abgelegt

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Florian Männlein hat die Prüfung „Abwassermeister“ abgelegt

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Kündigung Frau Zeilmann - neue Ausbildung als Altenpflegerhelferin

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Bestellung Behinderten Beauftrage Petra Schick

-

Bestellung Jugendbeauftragte Lisa Sponsel

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Einstellung Auszubildende (Laila Hörnig, Heiligenstadt | Philip Scheuring, Zeegendorf) - Ausbildungsbeginn 01.09.2023

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Auszubildende Dana Fleischmann hat ihre schriftliche Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten abgelegt

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Karina Steinbrecher, Abschlussprüfung/Fachprüfung I, Ende Juni 2023, Lehrgang Baurecht (4 Module)

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Niclas Schmitt, Fachprüfung II, Oktober 2023

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Christina Haas Lehrgangsbeginn AL I im Juni 2023, Abschlussprüfung Juli 2024

-

Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt Abschluss Kommunaler Energiewirt

Anschaffung Unterstellhäuschen Volkmannsreuth

Die Verwaltung hat bei der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, und beim Landratsamt Bamberg Antrag auf Bezuschussung gestellt.

Der Antrag wurde abgelehnt, da nur Zuwendungen erteilt werden können, wenn der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) die Ortschaft anfährt und eine Haltestelle angeordnet ist. Das liegt für die Ortschaft Volkmannsreuth nicht vor.

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.06.2023 damit beschäftigt und beschlossen das Unterstellhäuschen zu bestellen und die Erdarbeiten zu beauftragen. Die Kosten in Höhe von ca. 19.000 € werden vom Markt Heiligenstadt i.OFr. alleine getragen und sind im Haushalt 2023 einzustellen.

Errichtung einer Aufzugsanlage an der Grundschule Heiligenstadt - Bescheid der Regierung von Oberfranken, Bayreuth

Die Regierung von Oberfranken hat nachfolgenden Zuweisungsbescheid erlassen und dem Markt Heiligenstadt i.OFr. für das Haushaltsjahr 2023 einen Betrag in Höhe von 150.000 € als erste Teilrate für den Bau der Aufzugsanlage an der Grundschule zugewiesen.

Ermittlung der zuweisungsfähigen Ausgaben

Der Förderung liegen folgende Ausgaben zugrunde:

Gesamtausgaben:

523.003 €

Zuweisungsfähige Ausgaben

507.406 €

Zuweisung nach Art. 10 BayFAG

390.000 €

Eigenanteil Markt Heiligenstadt i.OFr.

133.003 €

Unter Zugrundelegung des nach Maßgabe der Nr. 5.3 FAZR den Markt anzuwendenden Fördersatz von 77 % ergibt sich damit eine voraussichtliche Gesamtzuweisung nach Art. 10 BayFAG von höchstens 390.000 €.

z.Kts.

12.

Sonstiges

Bürgermeister Reichold bittet den Punkt „Wasserversorgung Heiligenstadt“ mit auf die heutige Tagesordnung zu setzen.

Abstimmung:

14

:

0

12.1.

Bürgerentscheid zur Wasserversorgung Markt Heiligenstadt i.OFr.

Wie Sie alle wissen und wie bereits in diesem Gremium mehrfach berichtet wurde ist das Themas „Zukünftige Ausrichtung der Wasserversorgung“ extrem wichtig und zugleich extrem komplex.

Wir haben neue Studien erstellen lassen, sind mit der Poxdorfer Gruppe bzgl. einer interkommunalen Zusammenarbeit in Kontakt getreten, haben Gespräche in alle Richtungen geführt um für unsere Marktgemeinde die bestmögliche Lösung zu finden.

Es kristallisieren sich Lösungen heraus, die detailliert aufbereitet und gegenübergestellt werden müssen, um die Auswirkungen für die Wasserversorgung, aber insbesondere auch für unsere Bürgerinnen und Bürger konkret darstellen, benennen und bewerten zu können.

Dennoch ist diese zu treffende Entscheidung von so großer Bedeutung, dass ich als 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Heiligenstadt i.OFr. heute dem Marktgemeinderat von Vorschlag unterbreite, dass wir nach den Bürgerversammlungen einen Bürgerentscheid durchführen und die Bürgerinnen und Bürger unserer Marktgemeinde befragen, wie die Wasserversorgung in unserer Marktgemeinde aufgebaut sein soll.

Die Bürgerversammlungen finden dieses Jahr statt, sobald die Ergebnisse für die Wasserversorgung vorliegen.

Beschluss:

Da die zukünftige Ausrichtung der Wasserversorgung von so einer außerordentlich großen Bedeutung für den Markt Heiligenstadt i.OFr. ist, sollen die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde per Bürgerentscheid in die Entscheidung mit einbezogen werden.

Abstimmung:

13

:

1