Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 7/2024
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Die Gemeindeverwaltung informiert
Vollzug des Baugesetzbuches sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV); Richtwertfestsetzung nach dem Stand vom 01.01.2024
Der Gutachterausschuss des Landkreises Bamberg hat am 15. Mai 2024 die Bodenrichtwertliste nach dem Stand vom 01.01.2024 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang (ab Montag, 22.07.2024 bis Freitag 23.08.2024) im Vorzimmer (Zimmer 5; Rathaus I) des Marktes Heiligenstadt i.OFr. und auf der Homepage einsehbar.
Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hingewiesen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Auskünfte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzuholen.