Titel Logo
Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 7/2024
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat



1.

Genehmigung der Niederschrift vom 15.05.2024

Beschluss:

Gegen die Niederschrift vom 15.05.2024 (öffentlich) bestehen keine Einwendungen. Sie wird hiermit genehmigt.

Abstimmung:

13

:

0

2.

Feuerwehrbedarfsplan Markt Heiligenstadt i.OFr.

Ab hier mit MGR Pickel

1. Bürgermeister Stefan Reichold begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Dipl. Ing. Thomas Keller vom Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH, Heilsbronn, und bittet ihn den 08. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes des Marktes Heiligenstadt i.OFr. für die Jahre 2024 - 2028 vorzustellen. Bürgermeister Reichold würde sich sehr freuen, wenn dieses Großprojekt heute mit dem Beschluss des Marktgemeinderates abgeschlossen und in die Tat umgesetzt werden könnte.

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfedienst). Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindlichen Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Um dabei das örtliche Gefahrenpotenzial ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Kommunen grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.

Der Auftrag über die Erstellung eines gemeindlichen Feuerwehrbedarfsplan wurde im Jahr 2015 an das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik, Heilsbronn, vergeben. Die Firma IBG ist ein Ingenieurbüro, das interdisziplinär in allen Bereichen des Abwehrenden und Vorbeugenden Brandschutzes beratend tätig ist und großen Wert darauf legt, dass die feuerwehrtechnischen Berater über Qualifikationen als langjährige Führungskräfte im Einsatzleitdienst und als spezialisierte Sachgebietsleiter bei einer Berufsfeuerwehr verfügen. Darüber hinaus haben sie - neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit - Führungserfahrung im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren, so dass sie aus persönlicher Erfahrung mit allen „Blickwinkeln“ des abwehrenden und Vorbeugenden Brandschutzes vertraut sind.

IBG analysiert und bewertet den IST-Zustand gemäß den Definitionen und Vorgaben der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums. Für Bereiche, für die die „Vollzugsbekanntmachung“ keine Vorgaben enthält, wird das IBG-Richtwerteverfahren BY-2015-Feuerwehrbedarfsplanung angewandt.

Die Firma IBG hat für den Markt Heiligenstadt i.OFr. die europaweite Ausschreibung für ein HLF 20 und ein MZF durchgeführt. Bei der Anschaffung des TSF für die Alamierungsgemeinschaft Kalteneggolsfeld-Oberngrub hat sie auch den Auftrag über die Ausschreibung erhalten.

Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist die mittel- und langfristige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bei knapper werdender Ressourcen (personell und finanziell), die Verwaltung weiß dann, wann in welchem Jahr, welche Investitionen im Feuerwehrbereich im Haushalt aufgenommen werden muss.

Inhalt des Feuerwehrbedarfsplanes soll unter anderem sein: Beschreibung des Gefahrenpotenzials, Sicherstellung eines zweiten Rettungswegs, Ausrückzeiten, Zielerreichungsgrad, Gefahrenabwehrkonzept, Fahrzeug- und Feuerwehrhäuserkonzept mit deren Investitionsplanung und die für nötige Mindestpersonalausstattung.

Der vorherige Marktgemeinderat und der jetzige Marktgemeinderat beschäftigten sich in vielen Sitzungen und Besprechungen mit dem Feuerwehrbedarfsplan. Leider konnte in den Jahren 2019 bis einschließlich 2022 infolge der Corona-Pandemie am Feuerwehrbedarfsplan nicht weitergearbeitet werden, da gemeinsame Besprechungen und Sitzungen nicht erlaubt waren.

Der 1. Projektbericht zum Feuerwehrbedarfsplan wurde allen Kommandanten mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 08.07.2022 übermittelt. Alle Kommandanten bezogen zum Projektbericht Stellung und übermittelten ihr Ergebnis an den Markt Heiligenstadt i.OFr.

Der dann überarbeitete Entwurf des Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Heiligenstadt i.OFr. wurde mit allen 13 Feuerwehren, der Kreisbrandinspektion des Landkreises Bamberg, der IBG und dem Marktgemeinderat Heiligenstadt am 12.11.2022, an einem ganzen Tag ausführlich vorgestellt und besprochen.

Im Anschluss fanden sehr viele Einzelgespräche mit dem 1. Bürgermeister Reichold und Geschäftsleiter Schmidt, mit jeder einzelnen Feuerwehr statt. In diesem Jahr fanden weitere Besprechungen mit den Feuerwehren und der Kreisbrandinspektion des Landkreis Bamberg statt, wonach alle Feuerwehren, außer den Feuerwehren Teuchatz, Brunn, Hohenpölz einer Zusammenarbeit in Form von Alamierungsgemeinschaften zugestimmt haben. Das Ergebnis der Feuerwehr Burggrub / Oberleinleiter ist noch offen.

In der Marktgemeinderatssitzung am 11.04.2024 hat der Marktgemeinderat der vorgestellten Alamierungsgemeinschaften zugestimmt. In der nichtöffentlichen Marktgemeinderatssitzung wurde dem Investitionsprogramm für den Feuerwehrbedarfsplan grundsätzlich zugestimmt.

Bürgermeister Reichold bedankt sich bei alles Feuerwehrkommandanten, der Kreisfeuerwehrinspektion Bamberg, bei Kreisbrandinspektor Tobias Schmaus, bei Kreisbrandmeister Siegfried Kormann und vor allem bei der Firma IBG, Herrn Thomas Keller und Felix Schwarzmann für die sehr gute Zusammenarbeit und das gute Ergebnis.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Heiligenstadt i.OFr. stimmt dem von Dipl. Ing. Thomas Keller, von der IBG, Heilsbronn, vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan Markt Heiligenstadt i.OFr. für die Jahre 2024 - 2028 zu. Er wird dem Landratsamt des Landkreises Bamberg als Rechtsaufsicht zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Prüfung zugesandt. Es ist spätestens im Frühjahr 2028 von der Verwaltung eine Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans für den Zeitraum 2029 - 2033 anzustoßen

Abstimmung:

14

:

0

3.

Vorstellung des neuen Büchereileiters

Nach dem Rücktritt der bisherigen Büchereileiterin Frau Ameis, Heiligenstadt, wurde aus dem Team der Bücherei, Herr Dr. Reitz, Kalteneggoslfeld, gewählt.

Herr Dr. Reitz stellt sich und seine Vision vor.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat ernennt Herrn Dr. Reitz, Kalteneggoslfeld, als Leiter der Bücherei Heiligenstadt. Es soll versucht werden einen Stellvertreter für ihn zu finden.

Abstimmung:

14

:

0

4.

Antrag des Marktes Eggolsheim auf Erweiterung einer Windenergieanlage auf der Fl.Nr. 2337, Gemarkung Kauernhofen

Die Marktgemeinde Eggolsheim hat einen Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 2337, der Gemarkung Kauernhofen gestellt.

Mit dem vorliegenden Antrag wird der Bau, die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5, 6 MW, mit einer Gesamthöhe von 249,50 m nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beantragt.

Beschluss:

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. stimmt dem Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG, für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 2337, der Gemarkung Kauernhofen zu.

Abstimmung:

11

:

3

5.

Umbau der Schulturnhalle für öff. Faschingsveranstaltungen - Antrag der "heiligen" Stadtschnecken

Die „heiligen“ Stadtschnecken e.V. beantragen den Umbau der Schulturnhalle der Grundschule Heiligenstadt für öffentliche Faschingsveranstaltungen. Begründet wird der Antrag damit, dass seit 2009 sich der Verein gut entwickelt hat. Die Mitgliederzahl steigt stetig. In den Abteilungen tanzen und arbeiten ca. 90 Aktive. Die Besucherzahlen steigen stetig. Zu den Gästen bei den Veranstaltungen der „heiligen“ Stadtschnecken zählen auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete, sowie Landräte verschiedener Landkreise. Der Veranstaltungsort Oertelscheune ist mittlerweile zu klein. Eine Alternative wäre die Turnhalle der Grundschule Heiligenstadt. Dies bedarf aber Umbaumaßnahmen.

Beschluss:

Die Verwaltung soll mit dem Architekten Schwarzmann, Hollfeld, untersuchen, unter welchen Bedingungen die Schulturnhalle der Grundschule Heiligenstadt, für derartige Veranstaltungen umgebaut werden kann und welche Kosten dadurch auf den Markt Heiligenstadt i.OFr. zukommen.

Abstimmung:

14

:

0

6.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange, Bebauungs- und Grünordnungsplan "Ehemalige Walderholung", Gemeinde Strullendorf

Der Gemeinderat von Strullendorf hat beschlossen, einen Bebauungsplan in Strullendorf aufzustellen und damit Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstraße" in Strullendorf zum 1. Mal zu ändern. Außerdem werden auch Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Hauptsmoorstraße" in Strullendorf zum 3. Mal geändert.

Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Beschluss:

Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstraße“ und der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptsmoorstraße“ der Gemeinde Strullen, besteht aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwendungen.

Abstimmung:

14

:

0

7.

Empfehlungen für die Verteilung der Bayer. Staatsmedaille für soziale Verdienste

Das Landratsamt Bamberg bittet um Empfehlungen für die Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste.

Geehrt werden Personen, die sich zum Wohl in Not geratener, kranker und hilflos gewordener Mitmenschen engagieren oder sich für Verbesserungen auf dem Gebiet der sozialen und gesundheitlichen Versorgung einsetzen. Mit der Auszeichnung werden aber auch Mitbürger bedacht die sich um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz, um die Bewahrung des sozialen Friedens in unserem Lande bemüht oder die sich für die Belange der Flüchtlinge und Vertriebenen eingesetzt haben.

1. Bürgermeister Stefan Reichold bittet entsprechende Vorschläge bei der Verwaltung einzureichen.

z.K.

8.

Umstufung Gemeindeverbindungsstraße Traindorf - Kalteneggolsfeld

Die Gemeindeverbindungsstraße Traindorf-Kalteneggolsfeld hat eine Länge von 3,8 km. Sie beginnt in der Ortschaft Traindorf, anschließend an der Ortsstraße FlNr. 32, Gemarkung Traindorf beim Grundstück der Flurnummer 31, Gemarkung Traindorf und endet an der Einmündung in die Kreisstraße BA 13 Heiligenstadt - Kalteneggolsfeld. Gemäß Art. 3 Bayerisches Straßen und Wegegesetz werden die Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:

1. Staatsstraßen

2. Kreisstraßen

3. Gemeindeverbindungsstraßen

4. Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkte öffentliche Wege, Eigentümerwege.

Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßenklasse (Art. 3 BayStrWG) umzustufen (Aufstufung, Abstufung). Das gleiche gilt, wenn eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet ist. Von einer Abstufung spricht man, wenn eine öffentliche Straße in eine niedrigere Klasse als bisher eingestuft wird.

Eine öffentliche Straße ist (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG) umzustufen, wenn sich ihre Verkehrsbedeutung geändert hat, dass die Straße die Klassifizierungsmerkmale einer anderen als ihrer bisherigen Straßenklasse erfüllt oder (Abs. 1 Satz 1 Alt.) wenn die Straße in eine falsche, ihrer Verkehrsbedeutung nicht entsprechenden Straßenklasse eingeordnet wurde.

Die Änderung i.S.d Absatz 1 Satz 1 geht danach von den Gegebenheiten des sich auf der Straße abwickelnden Verkehrs aus; das tatsächliche Verkehrsaufkommen muss sich gewandelt haben.

Es wird festgestellt, dass die bisherige Gemeindeverbindungsstraße Traindorf - Kalteneggolsfeld nicht die gesetzlichen Erforderlichkeiten einer Gemeindeverbindungsstraße erfüllt, so dass sie in einen öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen ist.

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG). Bei Gemeindeverbindungsstraßen müssen die Verkehrsbeziehungen zwischen Gemeindeteilen überwiegen. Die Pflicht der Gemeinden zur Herstellung und Unterhaltung dieser Gemeindeverbindungsstraßen ist sowohl durch den Begriff des Erforderlichen, als auch den der Leistungsfähigkeit in Art. 9 Abs. 1 BayStrWG begrenzt. Gemäß Art. 54 BayStrWG ist Träger der Straßenbaulast für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege die Gemeinden.

Beschluss:

Die Gemeindeverbindungsstraße Traindorf- Kalteneggolsfeld wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft.

Abstimmung:

10

:

4

9.

Abschlussbericht des Spielgeräteeinbaus

Für nachfolgende Ortschaften wurden nach dem erarbeiteten Spielplatzkonzept des Marktgemeinderates neue Spielgeräte bei der Firma Eibe für die Ortschaften

- Brunn

- Burggrub

- Herzogenreuth

- Kalteneggolsfeld

- Oberleinleiter

- Reckendorf

- Tiefenpölz

- Traindorf

- Veilbronn

- Zoggendorf

in Höhe von 119.000,00 € angeschafft. Für Baggerarbeiten und Material fielen 36.000,00 € an. Der gemeindliche Bauhof hat für die Arbeitsstunden für den Spielplatzaufbau mit Zaunbauarbeiten 865 Stunden benötigt, so dass ca 26.000,00 € hierfür anfallen. Die Gesamtkosten für die Anschaffung, Einbau von Spielgeräten in 10 Ortsteilen beträgt somit rund 181.000,00 €,

Die neuen Spielgeräte müssen jetzt noch vom Spielplatzprüfer Herrn Paulig abgenommen werden.

1. Bürgermeister Stefan Reichold bedankt sich beim Marktgemeinderat für den Beschluss der Anschaffung und beim Bauhof für seine hervorragend gelungene Arbeit.

z.K.

10.

Sonstiges

Bürgermeister Reichold gibt bekannt:

-

Der Energienutzungsplan für den Markt Heiligenstadt i.OFr. ist abgeschlossen und zur Förderung eingereicht.

-

Der Kreiskinderfeuerwehrtag findet am 14.09.2024 in Heiligenstadt statt. Hierzu sind alle Marktgemeinderäte und Ortsprecher sehr herzlich eingeladen.

-

Das Buswartehäuschen Neumühle ist vom Bauhof aufgestellt worden.

-

Am 01.08.2024 findet die BR Radltour 2024 anlässlich des 75. Geburtstages des Bayerischen Rundfunks statt. Um 10:15 Uhr legt die Radltour einen Stopp in Veilbronn ein.

-

Der Ökumenische Gottesdienst findet heut am 03.10.2024 statt.