Aufgrund des Beschlusses der 210, Innenministerkonferenz (Juni 2019) und auf Empfehlung des AKV sowie des AFKzV ist geplant, dass in Deutschland regelmäßig am zweiten Donnerstag im September der bundesweite Warntag stattfindet. Die Durchführung des Warntages im Jahr 2023 soll am 14.09.2023 erfolgen. Es handelt sich um die dritte Auflage des bundesweiten Warntages seit seiner Einführung im Jahr 2020.