Da wir und unsere Marktgemeinderäte immer wieder angesprochen wurden, möchten wir folgendes klarstellen:
Der Markt Heiligenstadt i.OFr. wurde von der Gesundheitsabteilung im Landratsamt Bamberg mehrfach aufgefordert am Friedhof eine Absturzsicherung anzubringen, da ein Angehöriger einer Grabstätte sich beschwert hat, dass keinerlei Geländer am Friedhof angebracht sind und hier Unfälle passieren können. Die Norm hierfür ist in der Bayerischen Bauordnung verankert. Umwehrungen sind für Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegender Flächen angrenzen, anzubringen, Art. 36 Bayerische Bauordnung. Die Umwehrungen müssen ausreichen hoch und fest sein. Wir wissen alle, dass es sich bei unserem Friedhof um einen „Terrassenfriedhof“ handelt und seit vielen Jahren keine Unfälle passiert sind. Auch haben wir uns gegen die Anbringung des Geländers gewehrt, aber dem Bürgermeister mit seinem Marktgemeinderat blieb leider nichts anderes übrig, als sich dieser Norm und der Aufforderung des Landratsamtes zu beugen. Wir bitten um Ihr Verständnis.