1. Genehmigung der Niederschrift vom 27.06.2024 (öffentlicher Teil)
Beschluss:
Gegen die vorliegende Niederschrift vom 27.06.2024 (öffentlich) bestehen keine Einwendungen; sie wird hiermit genehmigt.
Abstimmung: 10 : 0
2. Haushaltsplan 2024
Ab hier MGR Eva-Katharina Schmidt und MGR Kießkalt anwesend.
Kämmerin Beate Nüßlein trägt den Haushaltsplanentwurf 2024 vor.
Der Haushaltsplanentwurf 2024 schließt mit einem Gesamtergebnis in Höhe von 18.264.537 € ab. Davon im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.947.872 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.316.665 €. Kämmerin, Beate Nüßlein, erläutert die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplan-Entwurfes. Für Investitionen ist eine Darlehensaufnahme im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.600.000 € vorgesehen.
Bei den Haushaltsvorberatungen am 29.07.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf mit 5:0 und der Haupt- und Finanzausschuss mit 6:0 zugestimmt und dem Marktgemeinderat empfohlen den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2024 zuzustimmen.
Beschluss:
Dem Haushaltplan 2024 wird zugestimmt.
Abstimmung: 12 : 0
3. Finanzplanung 2023 - 2027
Kämmerin Beate Nüßlein trägt die Finanzplanung 2023 - 2027 vor.
Bei den Haushaltsvorberatungen am 29.07.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf mit 5:0 und der Haupt- und Finanzausschuss mit 6:0 zugestimmt und den Marktgemeinderat empfohlen der vorliegenden Finanzplanung 2023 - 2027 zuzustimmen.
Beschluss:
Der vorgetragenen Finanzplanung 2023 - 2027 mit Investitionsplan wird zugestimmt.
Abstimmung: 12 : 0
4. Haushaltssatzung 2024
Die Haushaltssatzung 2024 wird von der Kämmerin Beate Nüßlein vorgetragen. Bestandteil der Haushaltssatzung ist die im Haushaltsplan enthaltene Kreditaufnahme in Höhe von 1.600.000 €.
Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Haushaltssatzung.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.947.872 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.316.665 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf — 1.600.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 490 v. H. |
|
| b) für die Grundstücke (B) — 490 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf — 1.657.978 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmung: 12 : 0
5. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Frankendorf - Ost" mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
Der Marktgemeinderat Buttenheim hat in seiner Sitzung den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Frankendorf Ost" mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Buttenheim, Landkreis Bamberg gefasst.
Es wird beabsichtigt, einen Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet mit ca. 5.255 m² im Osten des Ortsteils Frankendorf aufzustellen.
Der Landkreis Bamberg führt Arbeiten an der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße BA 12 (Ortsstraße) durch. Im Zuge des 1. Bauabschnittes ist es erforderlich, eine Umfahrung einzurichten. Diese Umfahrung wird auf Fl.-Nr. 1031 der Gemarkung Frankendorf verlaufen. Im Zuge des Ausbaus werden auch Trinkwasserleitungen und Entwässerungseinrichtungen hergestellt. Die Flächen östlich der Erschließungsstraße sind gegenwärtig als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen, durch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB soll eine künftige Bebauung ermöglicht werden.
Es werden im Rahmen dieser Änderung des Flächennutzungsplanes landwirtschaftliche
Flächen umgewidmet.
Beschluss:
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Frankendorf Ost“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwendungen.
Abstimmung: 12 : 0
6. 2. Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Litzendorf
Der Gemeinderat von Litzendorf hat den Berichtsentwurf zur 2. Fortschreibung des SEK Litzendorf (Ortsteile Pödeldorf - Naisa - Litzendorf) in der Fassung vom 06.05.2024 gebilligt und das Beteiligungsverfahren beschlossen.
Ziel der zweiten Fortschreibung ist es, die drei großen Ortsteile nachhaltig und zukunftsweisend miteinander zu verknüpfen. Dabei ist der Fokus auf eine klimagerechte und nachhaltige Umsetzung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung der Bevölkerung zu legen.
Beschluss:
Gegen die 2. Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes/ Ortsteile Pödeldorf - Naisa - Litzendorf bestehen aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwendungen.
Abstimmung: 12 : 0
7. Bestellung Dana Fleischmann zur Standesbeamtin
Frau Fleischmann hat im Jahr 2023 ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten der Kommunalverwaltung erfolgreich abgeschlossen. Im September 2023 wurde mit der Höherqualifizierung durch Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang II an der BVS begonnen - diese wird voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein. Somit ist eine Ausnahmegenehmigung zur Bestellung notwendig.
Die übrigen Voraussetzungen zur Bestellung erfüllt Frau Fleischmann. Sie ist in einem Beschäftigungsverhältnis beim Markt Heiligenstadt i.OFr. angestellt und dem Standesamt seit mehr als drei Monaten (März 2024) als Sachbearbeiterin zugewiesen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 AVPStG). Den Digitalen Einführungslehrgang für das Standesamtswesen -Grundseminar-‘ für neu zu bestellende Standesbeamte hat Sie vom 03.06.2024 bis 26.07.2024 bei der BVS erfolgreich abgeschlossen.
Aufgrund dieser Tatsachen hat das LRA Bamberg die beantragte Ausnahmegenehmigung mit Schreiben vom 31.07.2024 erteilt, somit steht einer Bestellung nichts mehr im Wege.
Im Markt Heiligenstadt i.OFr. ist für die langjährige und erfahrene Standesbeamtin Frau Schick als derzeitig einzige Standesbeamtin bereits eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, weshalb bezüglich Frau Fleischmann die Ausnahmegenehmigung befristet wird bis 31.01.2026.
Mit Bestehen der BL-II-Prüfung im Herbst nächsten Jahres, bzw. bis erfahrungsgemäß
die Prüfungsergebnisse vorliegen zum Jahresende (+ Sicherheitsaufschlag Januar)
fällt die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung für Frau Fleischmann weg,
da dann ja mit dem BL-II die Regelvoraussetzung erfüllt ist.
Beschluss:
Der Markt Heiligenstadt i.OFr. bestellt Frau Dana Fleischmann zur Standesbeamtin des Marktes Heiligenstadt i.OFr..
Abstimmung: 12 : 0
8. Bestellung zum Kommandanten
8.1. Bestellung zum Kommandanten der FFW Herzogenreuth
Die Gemeindefeuerwehr wird von einem Feuerwehrkommandanten geleitet. Der ehrenamtliche tätige Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Gesamtwehr für die Dauer von 6 Jahren gewählt (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG). Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedarf die Wahl der Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der Zustimmung des Marktgemeinderates. Am 12.04.2024 fand eine Feuerwehrdienstversammlung der Aktiven aus Herzogenreuth in Herzogenreuth statt. Es wurde Sebastian Arnold, Herzogenreuth, als Kommandant gewählt. Mit Schreiben vom 15.05.2024 bestehen aus Sicht des Kreisbrandrates mit der Bestätigung des Kommandanten Sebastian Arnold, gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG, Einverständnis, wenn der Kommandant gem. §7 Abs. 1 der AVBayFWG innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.
Beschluss:
Der neugewählte 1. Kommandant Sebastian Arnold wird unter dem Widerrufsvorbehalt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt. Er hat gemäß § 7 Abs. 1 der AVBayFwG innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg abzuleisten.
Abstimmung: 12 : 0
8.2. Bestellung zur Stv. Kommandantin der FFW Herzogenreuth
Die Gemeindefeuerwehr wird von einem Feuerwehrkommandanten geleitet. Der ehrenamtliche tätige Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Gesamtwehr für die Dauer von 6 Jahren gewählt (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG). Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedarf die Wahl der Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der Zustimmung des Marktgemeinderates. Am 12.04.2024 fand eine Feuerwehrdienstversammlung der Aktiven aus Herzogenreuth in Herzogenreuth statt.
Es wurde Lisa Schmitt, Herzogenreuth, als stellvertretende Kommandantin gewählt. Mit Schreiben vom 15.05.2024 bestehen aus Sicht des Kreisbrandrates mit der Bestätigung der stellv. Kommandantin Lisa Schmitt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG, Einverständnis, wenn die stellv. Kommandantin gemäß § 7 Abs. 1 der AVBayFwG innerhalb eines Jahres die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.
Beschluss:
Die neugewählte stellv. Kommandantin Lisa Schmitt wird unter dem Widerrufsvorbehalt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt. Sie hat gemäß § 7 Abs. 1 der AVBayFwG innerhalb eines Jahres die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg abzuleisten.
Abstimmung: 12 : 0
9. Änderung des Regionalplans Oberfranken - Ost, Vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2. Windenergie zur Neuauswertung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen
Die vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie des Regionalplans Oberfranken-Ost befasst sich mit der geplanten Neuausweisung bzw. Erweiterung folgender Vorranggebiete für Windenergieanlagen:
Beschluss:
Gegen die Änderung des Regionalplans Oberfranken Ost, vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen besteht aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i. OFr. keine Einwendungen.
Abstimmung: 10 : 2
10. Auflösung FFW Burggrub - Oberleinleiter, Bestellung der Notkommandanten
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinleiter-Burggrub am 30.07.2024, wurde durch Beschluss die Freiwillige Feuerwehr Oberleinleiter-Burggrub mit 27 : 0 aufgelöst. Es waren 27 aktive Feuerwehrleute anwesend (15 aktive Feuerwehrleute der FFW Oberleinleiter und 12 aktive Feuerwehrleute der FFW Burggrub). Die Feuerwehr Oberleinleiter/Burggrub soll somit aufgelöst werden. Es soll dann wieder eine eigenständige FFW Oberleinleiter und eine eigenständige FFW Burggrub geben.
In der FFW Oberleinleiter sollen 5 Gruppenführer ausgebildet werden, wonach 2 Gruppenführer sich dann zur Wahl zum Feuerwehrkommandanten und Stv. Feuerwehrkommandanten wählen lassen und dann diese Ämter übernehmen werden. Es wurde mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dass der aktive Feuerwehrmann Horst Scheuring, Oberleinleiter 14, 91332 Heiligenstadt, als Notkommandant der FFW Oberleinleiter und der aktive Feuerwehrmann Elmar Bogensperger, Oberleinleiter 8, 91332 Heiligenstadt, als Stv. Kommandant, notbestellt werden. Beide Feuerwehrleute nahmen die Wahl an.
In der FFW Burggrub hat sich der aktive Feuerwehrmann Matthias Potzel, Burggrub 26, 91332 Heiligenstadt, zum Notkommandanten der FFW Burggrub und der aktive Feuerwehrmann Roland Baier, Burggrub 36, 91332 Heiligenstadt, zum Stv. Kommandanten der FFW Burggrub,1q mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung von den aktiven Feuerwehrleuten der FFW Burggrub wählen lassen. Beide nahmen die Wahl an.
Mit Beschluss vom 28.05.2024 wurde Herr Matthias Potzel zum Notkommandanten und Herr Roland Baier zum Stv. Kommandanten der FFW Oberleinleiter-Burggrub not bestellt wurden. Diese Notbestellung endet mit der Auflösung der FFW Oberleinleiter-Burggrub.
Beschluss:
1. Die FFW Oberleinleiter-Burggrub wird zum 31.08.2024 aufgelöst, so dass es die eigenständige FFW Oberleinleiter und die eigenständige FFW Burggrub gibt.
2. Der aktive Feuerwehrmann Matthias Potzel, Burggrub 26, 91332 Heiligenstadt, wird zum 01.09.2024 als Notkommandant der FFW Burggrub bestellt. Der aktive Feuerwehrmann Roland Baier, Burggrub 36, 91332 Heiligenstadt, wird zum Stv. Kommandant der FFW Burggrub not bestellt. Die Bestellung endet mit der Neuwahl des 1. und 2. Kommandanten der FFW Burggrub.
3. Der aktive Feuerwehrmann Horst Scheuring, Oberleinleiter 14, 91332 Heiligenstadt, wird zum 01.09.2024 als Notkommandant der FFW Oberleinleiter bestellt. Der aktive Feuerwehrmann Elmar Bogensperger, Oberleinleiter 8, 91332 Heiligenstadt, wird zum STv. Kommandant der FFW Oberleinleiter not bestellt. Die Bestellungen endet mit der Neuwahl des 1. und 2 Kommandanten der FFW Oberleinleiter.
Abstimmung: 12 : 0
11. Sonstiges