Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
nachdem der Marktgemeinderat den digitalen Energienutzungsplan für unsere Marktgemeinde beschlossen und wir Ihnen die Ergebnisse in einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Oertelscheune vorgestellt haben, möchten wir Sie heute über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Einreichung von Anträgen bzgl. der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen informieren.
Wie Sie sicher alle wissen war ein wesentlicher Baustein des Energienutzungsplans die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für PV-Freiflächenanlagen in unserem Gemeindegebiet. Dieser ist wie der digitale Energienutzungsplan auf unserer Homepage einsehbar. Anhand dieses Kriterienkatalogs kann die Verwaltung nun Anträge auf Ihre Genehmigungsfähigkeit prüfen.
Deshalb wird das weitere Vorgehen wie folgt aussehen:
| - | Bisher gestellte Anträge werden formell zurückgewiesen (bitte beachten Sie, dass das keine generelle Ablehnung bisher eingereichter Anträge darstellt). |
| - | Ab dem 01. November 2024 können Anträge unter dem Gesichtspunkt des Kriterienkatalogs bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. |
| - | Die Verwaltung wird unter den Gesichtspunkten des Kritierienkatalogs Anträge auf ihre grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit prüfen. |
| - | Anträge die alle Kriterien erfüllen, werden zur Beschlussfassung im Marktgemeinderat vorgestellt (bitte beachten Sie, dass auch eine Erfüllung aller Kritierien nicht zwangsläufig ein positiver Beschluss erfolgen muss)! |
| - | Bei positiver Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat muss im Anschluss der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. |
| - | Anträge die nicht alle Kriterien erfüllen werden abgewiesen und an den Einreicher zurückgeschickt. |
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter: rathaus@markt-heiligenstadt.de
Wir freuen darauf, gemeinsam mit Ihnen die Energiewende aktiv zu unterstützen.
Herzliche Grüße,