In der nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossen am Mittwoch, 25. März 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| Zu TOP 4: | Kassier und Vorstandschaft wurden entlastet. |
| Zu TOP 5: | Der Reinertrag der Jagdnutzung wird für Unterhalt und Sicherung der Wald- und landwirtschaftlichen Wege, Haus der Bäuerin, gemeinschaftl. Maschinen/Geräte und kulturelle Zwecke verwendet. Der Jagdpachterlös wird zwischen Heiligenstadt und und Stücht 50:50 aufgeteilt. Jeder anwesende Jagdgenosse erhält ein Zehrgeld von 15,00 Euro. |