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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt

Die Freiherr-vom-Stein-Schule in Neckarsteinach ist seit diesem Schuljahr Teil des hessischen Ganztagsprogramms „Pakt für den Ganztag“ (PfG). Damit wird die Betreuung von Grundschulkindern noch verlässlicher und familienfreundlicher. Gemeinsam mit dem Kreis Bergstraße und dem Land Hessen setzt die Schule ein starkes Zeichen für Bildungsgerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bei einer feierlichen Unterzeichnung der Dreiecksvereinbarung zwischen Schulträger, Schule und Ganztagsträger wurde die Kooperation offiziell besiegelt. Die Vereinbarung steht für Vertrauen und Zusammenarbeit – drei Partner, ein Ziel: Kindern einen guten Start und Eltern Sicherheit geben. Landrat Christian Engelhardt erklärt: „Mit dem Pakt für den Ganztag schaffen wir ein flexibles und verlässliches Angebot für Familien. Die steigende Nachfrage zeigt, wie wichtig diese Angebote sind: Von 1.600 Kindern im Jahr 2019 sind wir inzwischen bei über 3.200, die am Pakt für den Ganztag teilnehmen. Das ist ein großer Erfolg für unseren Kreis.“

Die Freiherr-vom-Stein-Schule bietet nun Betreuung bis 15 Uhr oder 17 Uhr an – ein Angebot, das von den Familien stark genutzt wird. Träger ist die Purzel gGmbH, die bereits seit Jahren eng mit der Schule zusammenarbeitet. Neu ist, dass Purzel nun auch die Mittagsversorgung für Grundschule und Sekundarstufe I gemeinsam organisiert – das sorgt für Qualität und Kontinuität.

Mit dem Start der Schule im PfG wächst das Ganztagsangebot im Kreis Bergstraße weiter: 29 Grundschulen sind bereits dabei, weitere werden folgen. Für Kinder bedeutet das mehr Zeit für Lernen und Spielen, für Eltern mehr Planungssicherheit. Ein Gewinn für alle.

Mehr Kultur für junge Menschen

Kulturelle Teilhabe ist für viele Kinder und Jugendliche nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Insbesondere dann, wenn sie aus herausfordernden sozialen Verhältnissen stammen. Umso wichtiger sind Förderprogramme, die Zugänge schaffen und neue kreative Erfahrungen ermöglichen. Vor diesem Hintergrund lud der Kreis Bergstraße gemeinsam mit der Kreisvolkshochschule und der Servicestelle „Kultur macht stark“ kürzlich zu einer Informations- und Vernetzungsveranstaltung ins Haus InFoReGen nach Heppenheim ein. Rund 30 Teilnehmende aus Bildung, Kultur und Betreuung sowie Kunstschaffende nahmen vor Ort und online teil.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Rahmenbedingungen des Förderprogramms, das Kindern und Jugendlichen aus schwierigen sozialen Lagen kulturelle Teilhabe ermöglicht. Saloua Maskoué von der Servicestelle stellte Ziele, Zielgruppen, Antragsmodalitäten und Finanzierungsoptionen vor und betonte die breite Vielfalt möglicher Projekte. Best-Practice-Einblicke lieferten zwei Projekte vom Förderverein AWO Kita Stubenwald in Bensheim, begleitet durch die Künstlerin Maike Kreichgauer und vorgestellt von der Kulturmanagerin des Kreises Bergstraße, Raza Bujupaj. Die Beispiele zeigten, wie künstlerische Arbeit und naturwissenschaftliche Erfahrungen erfolgreich verknüpft werden können.

Zudem erhielten die Teilnehmenden vertiefende Einblicke in die Programmpartner JEP („jung, engagiert, phantasiebegabt“) und Open Air Culture. Beide Ansätze bieten Kindern und Jugendlichen kreative Zugänge – im künstlerischen Bereich ebenso wie in der Natur. Ein anschließendes Speed-Dating schuf Raum für persönlichen Austausch und die Entwicklung möglicher Projektideen. „Ich bin froh, dass wir so viele Menschen erreichen konnten, und gespannt, welche Projekte daraus entstehen“, resümierte Darja Janus, Bildungskoordinatorin beim Kreis Bergstraße.

Als Nachbereitung wird am 22. Januar um 16 Uhr ein digitales Treffen angeboten, bei dem offene Fragen geklärt und Projektideen weiterentwickelt werden können. Interessierte können sich per E-Mail unter kulturmachtstark@lkb-hessen.de an die Servicestelle wenden. Sie bekommen den Online-Link anschließend zugeschickt.

„Kultur macht stark“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das sich der Förderung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Verhältnissen widmet. Ziel ist es, durch kulturelle Bildung die soziale und persönliche Entwicklung zu fördern und gleichzeitig neue Perspektiven für die Jugendlichen zu schaffen.

Bessere Rahmenbedingungen für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend pflegen schätzungsweise vier bis fünf Millionen Menschen in Deutschland privat einen pflegebedürftigen Angehörigen. Etwa zwei Drittel (ca. 65 Prozent) dieser pflegenden Angehörigen sind erwerbstätig. Gründe für die hohe Anzahl an pflegenden, berufstätigen Angehörigen sind die vom demografischen Wandel geprägte Beschäftigungssituation in Deutschland sowie Entwicklungen wie eine höhere Frauenerwerbsbeteiligung, eine längere Lebensarbeitszeit und die Alterung der Belegschaften. Der Kreis Bergstraße hat sich der Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aktiv angenommen und will die Arbeitsbedingungen für ihre pflegenden Mitarbeitenden verbessern und diese Menschen gesondert unterstützen. Die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach unterzeichnete deshalb kürzlich die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen.

„Wir möchten unsere Beschäftigten, die neben ihrem Beruf eine nahestehende Person pflegen, mit der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen. Sie leisten unverzichtbare Arbeit, nicht nur im beruflichen Kontext, sondern auch im privaten. Hier sollten wir nicht wegschauen, sondern aktiv Hilfestellung leisten“, so die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach.

Die Maßnahmen sollen dazu dienen, Beschäftigte zu unterstützen, Fachkräfte zu binden und Arbeitnehmende zu stärken. Ziel sei es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der Arbeitgebenden als auch den Belangen der Pflegenden und nicht zuletzt der pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung tragen.

Die Charta sieht vor, dass ein Arbeitsumfeld geschaffen wird, in dem die Pflege der Angehörigen kein Tabu ist und anerkannt wird, dass Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder betreuen, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Es soll eine Organisationskultur gefördert werden, die von Respekt und Wertschätzung für die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige geprägt ist. Es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Führungsaufgaben, diese Werte erkennen, teilen und leben. Maßgeblich ist auch die Etablierung eines lösungsorientierten Umgangs mit den Situationen der pflegenden Beschäftigten. Zusätzlich soll der innerbetriebliche Informationsstand über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die im Betrieb und in der Kommune vorhandenen Unterstützungsleistungen bei allen Beschäftigten verbessert werden. Wichtig ist zudem, den innerbetrieblichen Dialog über die Aktivitäten des Kreises bei der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aufzubauen und regelmäßig innerbetrieblich Auskunft über die erfolgten Fortschritte zu geben. Letztlich soll dieses Engagement Bestandteil des externen Dialogs werden.

KI-basierte Straßenüberwachung: Erste Erfolge in Rimbach

Ein innovatives System zur Straßenüberwachung macht die Infrastruktur im Kreis Bergstraße zukunftsfähig: Bereits seit vergangenem Jahr können im Kreis Bergstraße mit einem KI-basierten Straßenzustandsmonitoring Schäden schneller erkannt und gezielt saniert werden. Der Vorteil davon zeigt sich nun unter anderem besonders bei der Gemeinde Rimbach, die durch diese digitale Lösung ihre Straßenplanung auf ein neues Niveau hebt.

Im Rahmen des Projekts „Smarter Kreis Bergstraße“ wurde ab 2023/2024 ein System eingeführt, bei dem Müllfahrzeuge des ZAKB mit Smartphones ausgestattet sind. Diese nehmen während ihrer regulären Fahrten Videomaterial der Straßen auf, das von einer Künstlichen Intelligenz analysiert und auf einer sicheren Plattform datenschutzkonform den jeweiligen Kommunen zur Verfügung gestellt wird. „Dank dieser Technologie erhalten unsere Kommunen nun flächendeckende und objektive Informationen über den Zustand ihrer Straßen“, erklärt Landrat Christian Engelhardt.

Die Gemeinde Rimbach, die das System bereits erfolgreich nutzt, ist ein glänzendes Beispiel für die Anwendung der analysierten Daten. Die Verwaltung hat die Erkenntnisse aus dem Monitoring verwendet, um ein ganzheitliches Konzept zur Instandhaltung der Straßen und Wege zu entwickeln. Statt einer herkömmlichen Prioritätenliste werden die Straßen nun in vier Schadenskategorien unterteilt, was eine parallele Bearbeitung ermöglicht. So können nicht nur marode Abschnitte effizient saniert werden, sondern auch intakte Straßen langfristig erhalten bleiben. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und macht die Infrastruktur insgesamt zukunftssicher.

„Mit dem KI-gestützten Straßenzustandsmonitoring setzen wir einen neuen Standard für Transparenz und Effizienz in der kommunalen Infrastruktur. Dies ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie uns die Digitalisierung hilft, Prozesse effektiver und schneller zu gestalten. Das ist ein Gewinn für die gesamte Region“, betont Landrat Engelhardt.

Im Rahmen des Programms „Starke Heimat Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation, konnte die Abteilung Grundsatz und Kreisentwicklung des Kreises Bergstraße die Idee des KI-basierten Straßenzustandsmonitorings bereits im April 2023 in Kooperation mit dem ZAKB in die Realität umsetzen. Die Erfassung des Straßenzustands ist ein Teil des Projekts „Smarter Kreis Bergstraße“, das vom Digitalministerium mit rund 900.000 Euro gefördert wird.

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 08.01.2026 eingestellt ist:

Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpa-thogenen aviären Influenza (HPAI) vom 30.10.2025 wird aufgehoben

Hinweis: Die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung mit Begründung kann bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Jeder hat das Recht sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Heppenheim, den 07.01.2026

Matthias Schimpf
Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter