Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar ab dem 07.03.2023 eingestellt ist:
2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“. Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 6 Abs. 3, 4 i.V.m. § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachten Planunterlagen in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Die Planunterlagen können eingesehen werden vom 15. März 2023 bis einschließlich 25. April 2023 beim Kreis Bergstraße, Bürgerbüro, Graben 15, 64646 Heppenheim; während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung, sowie beim Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo - Do 8:30-16:00 Uhr; Fr 8:30-13:00 Uhr. Ergänzend können die Planunterlagen unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn2 eingesehen werden.
Mannheim, den 07.03.2023
gez. Stefan Dallinger
Verbandsvorsitzender
Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 09.03.2023 eingestellt ist:
Sitzung des Kreistages des Kreises Bergstraße am 20.03.2023.
Heppenheim, den 01.03.2023