Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 08.03.2025 eingestellt ist:
Auslegung des geprüften Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Schule und Gebäudewirtschaft
Hinweis: Der geprüfte Jahresabschluss 2023 mit Begründung kann beim Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße, Tiergartenstraße 7a, 64646 Heppenheim, während der Dienstzeiten von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr vom 10. bis 21.03.2025 eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Diese ist unter Tel. 06252 / 154210 oder finanzen-lsg@kreis-bergstrasse.de möglich.
Heppenheim, den 19.02.2025
gez. Landrat Christian Engelhardt
Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte 4. Zusammenfassende Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen.
Diese wurde am 12.03.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet unter anderem die aktuelle Gebietsfestlegung der Sperrzone I (Pufferzone), der Sperrzone II (infizierten Zone) und des erweiterten Kerngebietes sowie die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen. Das Kerngebiet betrifft jetzt ganz oder teilweise die Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg. Die Außengrenzen der Sperrzone II und die Sperrzone I bleiben unverändert bestehen, die Sperrzone III entfällt.
„Die aktuelle Entwicklung mit Funden von weiteren ASP positiven Wildschweinen in den Gemarkungen Bensheim und Heppenheim haben die Erweiterung des Kerngebietes in Richtung Odenwald erforderlich gemacht“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „Da keine weiteren Ausbrüche in Schweinehaltungen aufgetreten sind, hat die EU-Kommission einem entsprechenden Antrag Hessens zugestimmt, die so genannte Schutz- und Überwachungszone, also die Sperrzone III und die mit verbundenen Restriktionen, aufzuheben. Hiermit sind zahlreiche Lockerungen für die ehemals in dieser Zone befindlichen Schweinehaltungsbetriebe verbunden. Zusätzlich ermöglicht die Entwicklung der Gesamtlage und die Tatsache, dass mittlerweile bestimmte Gebiete durch Bebauung, Verkehrswege und die nun fertiggestellten Zäune deutlich vom restlichen Gebiet abgegrenzt sind, weitere umfangreiche Lockerungen.“
Folgende wesentliche Änderungen treten durch die neue Allgemeinverfügung in Kraft: Die Anleinpflicht sowie das Wege-Gebot werden in weiten Teilen aufgehoben. Ebenso entfallen in der Sperrzone II bestimmte Einschränkungen zu Veranstaltungen, der Nutzung von Grillhütten, Feuerwerk sowie forstwirtschaftlichen Tätigkeiten.
In der Sperrzone II wird die Einzeljagd östlich der B38 sowie westlich der A5 vollständig freigegeben. Die Verwurfprämie für Schwarzwild wird auf 200 Euro festgesetzt. Daneben gibt es zusätzliche Regelungen zu Verbringung, Aufbewahrung und Entsorgung von Schwarzwild. Die Ausnahme für die restliche Sperrzone II umfasst nun neben Schalenwild (außer Schwarzwild) und Raubwild auch Niederwild. Als zusätzliche Erleichterungen wurde der vollständige Wegfall der Abstandregelung unter III 2.1 e aa) aufgenommen. Das Verbot der Vergrämung von Schwarzwild wurde ersatzlos gestrichen.
In der Sperrzone I wird die Verwurfprämie ebenfalls auf 200 Euro erhöht.
Weitere Informationen rund um die Afrikanisch Schweinepest finden Sie hier: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/afrikanische-schweinepest/
Bei einer Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung des KUSS e.V. wurden die Weichen für ein weiteres Jahr voller kultureller Highlights gestellt. Auch 2025 setzt der Kultursommer Südhessen auf eine spannende Mischung aus neuen und bewährten Formaten. Der KUSS läuft vom 1. Juni bis zum 28. September 2025, den Abschluss bildet das Wochenende der Tage der offenen Ateliers am 27. und 28. September 2025, bei dem Kunstschaffende aus ganz Südhessen ihre Türen öffnen und Einblicke in ihr kreatives Schaffen gewähren.
An der Bergstraße erwartet die Besucherinnen und Besucher das Opern Air im Fürstenlager (28.06.), die Heppenheimer Festspiele (verschiedene Termine ab 15.07.) und viele weitere Veranstaltungen, die am 9. Mai 2025 offiziell bei der Pressekonferenz im Regierungspräsidium Darmstadt vorgestellt werden.
Zudem wird am 8. Mai 2025 das nächste TheaterNetzwerkSüd-Treffen im Bannoser Theater in Brensbach stattfinden. Hier kommen Theaterschaffende aus der Region zusammen, um sich über gemeinsame Projekte und Perspektiven im ländlichen Raum auszutauschen. Die Nachlese des Kultursommers 2025, die eine Auswertung des vergangenen Jahres und eine Reflexion mit den Veranstaltenden ermöglicht, ist für den Herbst (Oktober/November) geplant.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt 2025 auf der digitalen Sichtbarkeit der Veranstaltungen. Die Förderung der kulturellen Vielfalt bleibt weiterhin ein zentrales Anliegen, ebenso wie die Zusammenarbeit mit den anderen hessischen Kultursommern, die in Zukunft intensiviert werden soll, um Synergien zu nutzen. Darüber hinaus wurde in der Mitgliederversammlung die Verteilung der Fördermittel für 2025 beschlossen, sodass alle Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Kunstschaffende in den kommenden Tagen ihre Bescheide erhalten. Mit diesen Planungen ist der Grundstein für ein abwechslungsreiches und inspirierendes Kulturjahr gelegt, das erneut ein breites Publikum begeistern wird.
Weitere Informationen zum Kultursommer Südhessen (KUSS) gibt es unter https://www.kultursommer-suedhessen.de/.