Die Bundesregierung hat durch Verordnung vom 12.7.2001 (BGBl. I Nr. 35 S. 1591) bestimmt, dass ab dem Jahre 2002 die mitteleuropäische Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt wird.
Der Beginn wird jährlich auf den letzten Sonntag im März und das Ende auf den letzten Sonntag im Oktober festgelegt.
Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt im Jahre 2023 somit am Sonntag 26. März um 2.00 Uhr.
Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!