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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Bericht Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2024

Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgte und die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig sei. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

Es lagen keine Mitteilungen vor.

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Mitteilungen des Magistrats

Vorstellung neue Mitarbeiterin in der Tourist-Info

Zum 01.03.2024 hat Katrin Meidinger ihre Stelle als Leiterin der Tourist-Info angetreten. Im Anschluss stellte sich Frau Meidinger der Stadtverordnetenversammlung vor und berichtete kurz über ihren Werdegang und ihre zukünftigen Aufgabengebiete.

Sachstand Alte Schule Hirschhorn

Die Anfrage vom 29.01.2024 an den Kreis Bergstraße zum aktuellen Stand der Planungen, wurde am 04.03.2024 erneut gestellt. Diese wurde am 14.03.2024 seitens Landrat Engelhardt mit dem Verweis auf die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft beantwortet.

Sachstand Glasfaserausbau Hirschhorn

Eine Online-Meeting dazu fand am 12.03.2024 statt. Ein Partner wurde gefunden, der sich dann aber als nicht adäquat herausgestellt hatte. Aktuell laufe die erneute Ausschreibung und als vager Beginn für den Ausbau wurde das Ende Q3/2024 genannt. Die Telekom wird diese Arbeiten übernehmen. Gleichwohl findet Ende April 2024 eine Vorbesprechung der Planung mit dem Bau- und Ordnungsamt statt sowie im Anschluss ein Vor-Ort Termin.

Sperrung Wehrbrücke am 18.03.2024

Die Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung der Wehrbrücke Hirschhorn im Zuge der Kreisstraße K 38 gehen in eine weitere Bauphase. Ab Montag, den 18. März wird die Wehrbrücke Hirschhorn bis voraussichtlich Dezember 2024 nochmals vollgesperrt. Die beschilderte Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr zwischen Hirschhorn und Ersheim erfolgt wie gehabt über Schönbrunn/ Moosbrunn und Eberbach. Der Fuß- und Radverkehr kann die Brücke während der gesamten Bauzeit nutzen. Für den Anliegerverkehr wurde eine beschränkte Behelfszufahrt über die Brentanostraße und die Rettungszufahrt am Tunnel Hirschhorn zur B 37 eingerichtet. Die Verkehrsführung an der Einmündung der Behelfszufahrt auf die B 37 erfolgt mittels dreiphasiger Ampelregelung.

Auf die Probleme, die im Rahmen der Tunnelwartung und -sperrung auftreten (Überfahren von Rotsignalen auf dem Weg nach Ersheim), wurde seitens der Stadt mehrmals bei Hessen Mobil hingewiesen und aufmerksam gemacht.

Auf der Umleitungsstrecke Krautlache/Brentanostraße sind schützenswert und mit hoher Priorität vornehmlich die Anwohner und Fußgänger. Es ist angedacht, einen Schutzstreifen für die Anwohner/Fußgänger zu schaffen, analog im Bereich Krautlache. Hierzu werden Warnbaken auf der Straße aufgestellt.

In Absprache mit Hessen Mobil wurden diese im Rahmen der verkehrsbehördlichen Anordnung durch Hessen Mobil im Bereich Brentanostraße 26-36 angeordnet. Die beauftrage Firma für die Verkehrssicherung (Fa. Signeos) wird diese zeitnah zu Beginn der Maßnahme aufstellen. Sie ist auch für die Kontrolle und die Funktionalität verantwortlich. Im gegenüberliegenden Bereich werden keine weiteren Baken aufgestellt, da die Fahrbahn sonst zu eng wird.

Aus rechtlichen Gründen ist es nicht zulässig, Warnbaken auf Gehwege zu stellen. Hier gibt es rechtliche Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Fußgänger, die dort laufen. Der Gesetzgeber hat dieses rechtliche Verbot verfasst, dass z.B. Augenlicht beeinträchtigte Menschen das Hindernis nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen, Stürze/Unfälle werden damit minimiert. Obgleich kann es dann vorkommen, dass Pkws widerrechtlich den Gehweg dort befahren. Leider können nicht alle Eventualitäten Beachtung geschenkt werden.

Die Stadt Hirschhorn wird innerhalb dieser verkehrsbehördlichen Anordnung keine gesonderten Maßnahmen (Beschilderungen pp.) anordnen. Verantwortlich für die Verkehrssicherungsmaßnahmen während der Bauphase ist Hessen Mobil.

Felsabgang Radweg

Zum Schutz der Radfahrer, Wanderer und anderer Verkehrsteilnehmer, wurde der Radweg zwischen Hirschhorn und Eberbach ab Ersheimer Straße 99 gesperrt. Weitere Felsabgänge sind dort jederzeit möglich. Die Hauptschadensstelle liegt in badischer Gemarkung und ForstBw ist die zuständige Behörde. Auf der städtischen Gemarkung wurde der Radweg von Mitarbeitern des Bauhofes mit entsprechenden Sperrschildern und Absperrschranken gesperrt.

Lärmdisplay

Durch die Stadt Hirschhorn wurden in der Hainbrunner Straße nach technischen Vorgaben des Landes Hessen, der Polizei und dem Hersteller der Displays, zwei Betonfundamente gegossen und die beiden Bodenhülsen einbetoniert. Nun fehlen noch das Lärmdisplay und die technischen Komponenten zur Messung der Geräuschpegel. Dies wird im Auftrag des Landes Hessen von der beauftragten Firma geliefert, montiert und in Betrieb genommen. Hierzu erfolgten bereits zwei Anfragen durch das Ordnungsamt direkt an den Ansprechpartner der Firma und die Polizei. Bislang gibt es von der Firma keinerlei Rückmeldung hierzu.

Bahnstrecke Eberbach-Mosbach wird gesperrt

Die Bahnstrecke zwischen Eberbach und Mosbach wird gesperrt, da dort von der Deutschen Bahn Bautätigkeiten durchgeführt werden. Als Zeitraum ist 30.03. bis 26.04.2024 vorgesehen und es wird auf dieser Strecke ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Hirschhorn ist dabei von Planung der Bahn betroffen. Zwei Verbindungen am Morgen (7 Uhr und 8 Uhr) werden mit Schienenersatzverkehr per Bus zwischen Hirschhorn und Mosbach eingerichtet. Abfahrt der Busse ist am Bahnhof Hirschhorn, nähere Informationen und Fahrplan folgen.

Gewerbezuwachs „Dieters Gelateria“

Am 16.03. eröffnet in der Hauptstraße 14 das Geschäft „Dieters Gelateria“ mit Eisverkauf. Es ist ein Ladengeschäft ohne Sitzmöglichkeiten im Innern, im Außenbereich teilen sich das benachbarte Kebap-Geschäft und die Gelateria in gemeinsamer Absprache die Aufstellflächen.

Zecken-Ausstellung

Mit einer Ausstellung zum Thema Zecken und FSME, informiert der Kreis Bergstraße vom 21.03. bis zum 10.4. im Rathaus Hirschhorn in der Mark-Twain-Stube über mögliche Folgen eines Zeckenbisses, über die Symptome, der von den Parasiten übertragenen Krankheiten, sowie über Behandlungs- und Vorbeugemaßnahmen.

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Neubau Feuerwehrgerätehaus Langenthal; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Im Kreuzfeld" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Stadtv. Schilling reichte im Vorfeld der Sitzung einen Änderungsantrag am 12.03.2024 per Mail ein, der den Mitgliedern der Stavo ausgedruckt vorlag und begründete diesen. Hauptdiskussionspunkt war die generelle Standortfrage des neuen Feuerwehrgerätehauses.

Danach präsentierte Herr Richter vom Kubus Planung, Wetzlar, in einer ausführlichen Präsentation den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Im Kreuzfeld“ mit dazugehöriger Änderung des Flächennutzungsplans. Die Fragen im Anschluss wurden von Herrn Richter beantwortet.

Bürgermeister Hölz zeigte sodann eine chronologische Auflistung von der Vorstellung der Machbarkeitsstudie bis hin zum heutigen Sachstand auf.

Anschließend fand eine umfassende Diskussion statt, bei der folgende Punkte festzuhalten sind:

Die Standortfrage wird in einem interfraktionellen Gespräch mit Beteiligung des Stadtbrandinspektors und Mitgliedern der Feuerwehr Langenthal vor Beschlussfassung geklärt. Ziel dabei ist nicht den Bau zu verhindern, sondern die Kosten für einen Neubau zu minimieren.

Vorschläge sind z.B.: Ankauf von zwei privaten Grundstücken im unteren Bereich des Bebauungsplans „Im Kreuzfeld“, damit die Erdbewegungen gesenkt werden, Prüfung anderer Standorte, IKZ mit Heddesbach (FFW befürchtet rechtliche Schwierigkeiten, da länderübergreifend).

Die zurzeit laufenden naturschutzrechtlichen Prüfungen werden fortgeführt, da sie bereits beauftragt sind und im März stattfinden müssen.

Stadtplaner Richter teilte mit, dass eine Beschlussfassung in der nächsten Stavo im April unschädlich für das Bauleitverfahren ist und hierdurch nur die zeitliche Verzögerung als Konsequenz erfolgt. Der Alternativvorschlag Richtung Heddesbach ist weitaus schwieriger umzusetzen, da planerisch viel höhere Anforderungen zum jetzigen Standort entgegenstehen. Die Idee mit dem Ankauf der beiden privaten Grundstücke erachtet er als guten Vorschlag.

Zum Schluss waren sich die Mitglieder einig, zuerst die Gespräche zu führen und eine Beschlussfassung in der Aprilrunde herbeizuführen. Über den Antrag der CUU-Fraktion wurde somit nicht abgestimmt.

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Vorstellung aktuelles Sanierungsgutachten Ulfenbachstraße 6

Frau Thomson vom Ingenieurbüro Thomson, Eberbach, stellte in einem ausführlichen Vortrag den Energieberatungsbericht inkl. möglichem Sanierungsfahrplan für das städtische Gebäude Ulfenbachstraße 6 in Langenthal vor und beantwortete alle Fragen aus den Reihen des Gremiums.

Im Anschluss wurde die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen, um anschließend über den in der Sitzung erstellten Beschlussvorschlag wie folgt abzustimmen:

Für die energetische Sanierung des städtischen Gebäudes Ulfenbachstraße 6, wird eine Investition in Höhe von 250.000 € in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen und mit einem Sperrvermerk versehen. Die voraussichtliche Förderung in Höhe von 50.000 € wird ebenfalls mit eingeplant.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

200
Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr Langenthal; Mittelbereitstellung im Jahr 2024 aufgrund der voraussichtlichen Lieferung im Jahr 2024

FBL Jung teilte mit, dass es bezüglich der Ansätze bei der Sonderausstattung und Beladung des neuen Fahrzeuges zu Mittelverschiebungen kommen wird, ohne die Gesamtsumme dadurch zu erhöhen.

1. Für die Beschaffung des Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr Langenthal werden folgende Mittel im Haushaltsplan 2024 veranschlagt:

1.1 Investition Nr. 2023/01 „FFW Lgt, Beschaffung Mittleres Löschfahrzeug (MLF) neue Mittel in Höhe von 283.000,00 € und Streichung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 225.000,00 € für das Jahr 2025

1.2 Verminderung des Ansatzes bei der Investition Nr. 2013/04 „FFW Lgt.; techn. Geräte und Ausstattungen“ von 20.000,00 € auf 12.510,00 € sowie Streichung des Ansatzes für die hydraulischen Rettungsgeräte im Jahr 2025 in Höhe von 18.000,00 €

1.3 Einplanung eines Zuschusses in Höhe von 31.300,00 € durch das Land Hessen für die Beschaffung des MLF

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel für das MLF (Investition Nr. 2023/01 283.000,00 €) bereits vor Genehmigung des Haushaltsplanes zu bewirtschaften. Die Voraussetzungen des § 99 der Hessischen Gemeindeordnung sind erfüllt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

201
Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2024;
a) Haushaltssicherungskonzept
b) Haushaltssatzung der Stadt Hirschhorn für das Haushaltsjahr 2024
c) Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2029
d) Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum bis 2029
e) Finanzstatusbericht

Den Stadtverordneten lag die tagesaktuelle Änderungsliste zur späteren Abstimmung vor. Des Weiteren reichte Stadtv. Schilling im Vorfeld der Sitzung einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion am 12.03.2024 per Mail ein, der den Mitgliedern der Stavo ebenfalls ausgedruckt vorlag.

Als erster trug Stadtv. Schilling für die CDU-Fraktion seine Haushaltsrede vor, der sich die Stellungnahmen von Profil Hirschhorn, Stadtv. Münch, und der SPD-Fraktion, Stadtv. Weber, anschlossen.

Danach wurde über die vier Änderungsanträge der CDU-Fraktion diskutiert und abgestimmt:

Punkt 1: Setzen eines Sperrvermerks bei der Investition 2021/08 „Feuerwehrgerätehaus Langenthal“: Der Punkt wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen, da nach Mitteilung der Verwaltung Stand heute nur noch 1.000 € zu bewirtschaften sind, da die Aufträge schon vergeben wurden.

Punkt 2: Bei Kostenstelle 13 01 01 01 „Gewässer und Gewässerschutz“ wird der Ansatz bei Haushaltsstelle 673 0000 „Gebühren“ in Höhe von 2.250 € gestrichen: Nach Info der Verwaltung fallen darunter nicht nur die Gebühren an das Wasser- und Schifffahrtsamt für den Steiger, sondern für weitere Bootsanlegestellen am Neckar. Der Punkt wurde seitens der CDU-Fraktion ebenfalls zurückgezogen.

Punkt 3: Kürzung des Ansatzes bei der Kostenstelle 15 01 01 01 „Bürgersaal“, Sachkonto „Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten“ auf 2.100 € für die Entsorgung des vorhandenen Öls.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Punkt 4: Im Stellenplan „Teil B: Arbeitnehmer außerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes“ wird bei TH 1 die TVöD 10-Stelle für die/den Digitalisierungsbeauftragte/n gestrichen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Die Schlussrechnung der Sanierung der Michelberg-Brücke liegt noch nicht vor, dazu findet demnächst ein Gespräch mit der Firma Bonk & Herrmann statt. Erst dann werden wir erfahren, ob der finanzielle Rahmen eingehalten werden konnte.

Bezüglich der Gehwege in der Hainbrunner und Langenthaler Straße erreichte die Verwaltung heute ein Angebot der ausführenden Firma Beck Bau GmbH, Eschwege, in Höhe von knapp über 240.000 €.

Nach einer Berechnung des FBL Köklü, könnte der Angebotspreis auf knapp 106.000 € verringert werden, so dass der Ansatz der Änderungsliste vom 14.03.2024 (S. 480) von 130.000 € auf 150.000 € erhöht werden muss.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

a) Das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2024 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

b) Die Haushaltssatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar) für das Haushaltsjahr 2024 nebst Anlagen, Stellenplan, Änderungen und der tagesaktuellen Änderungsliste wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

c) Das Investitionsprogramm der Stadt Hirschhorn (Neckar) für den Planungszeitraum bis 2029 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Von der geplanten Nettoneuverschuldung in den Jahren 2024 bis 2028 verursacht durch die unabweisbaren Sanierungsmaßnahmen in der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Beschaffung von neuen Feuerwehrfahrzeugen und der Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehaues in Langenthal, wird Kenntnis genommen.

d) Die Finanz- und Ergebnisplanung für den Planungszeitraum bis 2029 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

e) Der Finanzstatusbericht für den Haushaltsplan 2024 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

202
Anfragen

Stadtv. Weber: Die Stadt Neckarsteinach hat nach einer Pressemitteilung ein neues mobiles Blitzgerät angeschafft. War dies bekannt und haben wir Einfluss auf eine solche Entscheidung?

BM Hölz: In einer gemeinsamen Sitzung des Ordnungsbehördenbezirks wurde die Anschaffung und eine Umsetzung im Jahr 2024 besprochen.

Stadtv. Mühlbauer: Gibt es Informationen zu dem tätlichen Angriff in der Hauptstraße?

BM Hölz: Der Stadt liegen nur geringe Mitteilungen vor. Die Polizei darf aufgrund der hoheitlichen und datenschutzrelevanten Maßnahme keine Einzelheiten mitteilen.

Stadtv. Weber: Demnächst beginnt die Brutzeit der Nilgänse. Gibt es hier einen neuen Sachstand?

BM Hölz: Ist noch in Arbeit, wird überprüft.

Stadtv. Weber schlug des Weiteren vor, Neubürgerinnen und Neubürger als Wahlhelfer anzuschreiben und somit einen kleinen Beitrag zum Kennenlernen zu leisten.