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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt

Bei einem Spaziergang im Wald oder auf einer Wiese bemerkt man sie kaum und selbst, wenn sich einmal eine Zecke festgesetzt hat, wirkt sie eher unscheinbar. Diese Annahme trügt aber, denn die kleinen Tierchen können gefährliche Krankheiten wie Borreliose oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (kurz: FSME) auf den Menschen übertragen. Hierbei kann ein einziger Stich ausreichen. Um auf das Risiko, das von einem Zeckenstich ausgehen kann, sowie die Möglichkeiten einer Schutzimpfung aufzuzeigen, hat die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Angelika Beckenbach kürzlich mit einer Experten-Runde zu einem Pressegespräch eingeladen.

Ein Grund für steigende Krankenzahlen ist etwa die Klimaerwärmung, die die Verbreitung von Zecken sowie Krankheitserregern begünstigt. Durch die milderen Winter, die den Parasiten ideale Überlebensbedingungen bieten, sind die Blutsauger auch schon früher im Jahr aktiv, sodass mittlerweile ein ganzjähriges Risiko besteht. Gleichzeitig wächst damit auch die Zahl der FSME-Risikogebiete in Deutschland, zu denen auch der Kreis Bergstraße gehört.

„Die Folgen eines Zeckenstiches können schwerwiegende Krankheiten auslösen. Deshalb wird Prävention immer wichtiger, denn nur wer über die Biologie, Aufenthaltsorte und Verhaltensweisen der Parasiten informiert ist, kann sich davor schützen. Außerdem ist auch die Aufklärung zur erhältlichen Schutzimpfung essentiell, da sie einen zuverlässigen Schutz bei sehr überschaubaren Nebenwirkungen bietet“, erklärte die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach. „Dabei ist es nicht unser Ziel, jeden Menschen zu einer Impfung zu drängen, sondern lediglich die Möglichkeit dazu aufzuzeigen. Deswegen bedanke ich mich bei unseren Kooperationspartnern, die uns stets bei unserer Präventionsarbeit unterstützen!“

Das FSME-Virus befindet sich im Speichel der Zecke und kann bei einem Stich auf den Menschen übertragen werden, auch wenn sie sofort entfernt wird. Eine Infektion verläuft in den meisten Fällen symptomfrei und von Patientinnen und Patienten unbemerkt. In den Fällen, in denen Krankheitssymptome auftreten, kommt es häufig zu unspezifischen, grippeähnlichen Beschwerden, auf die im weiteren Verlauf teils auch neurologische Auffälligkeiten wie zum Beispiel Lähmungen, Krampfanfälle oder langandauernde (Kopf-)/Schmerzen folgen können. Unter Umständen können diese neurologischen Ausfälle dauerhaft bestehen bleiben und sogar zur Berufsunfähigkeit führen. Da das Virus die Hirnhaut und das zentrale Nervensystem des Menschen angreifen kann, ist in seltenen Fällen eine intensivmedizinische Behandlung notwendig, schlimmstenfalls können lebensbedrohliche Verläufe auftreten. Das FSME-Virus kann bisher nicht kausal mit Medikamenten bekämpft werden, es steht jedoch eine wirksame und sichere Immunisierung zur Verfügung: In Deutschland sind zwei gleichwertige Impfstoffe gegen FSME zugelassen, die bereits ab dem Kleinkinderalter verimpft werden dürfen und bei vollständigem Impfschema einen sehr hohen Schutz bieten.

Zum Aufbau des Impfschutzes sind drei Impfungen erforderlich, von denen die Zweitimpfung nach etwa zwei bis zwölf Wochen und die dritte Impfung fünf bis zwölf Monate danach erfolgen sollte. Da der Impfschutz nach der Grundimmunisierung nicht lebenslang gegeben ist, muss er in sogenannten Auffrischungsimpfungen erneuert werden. Die erste Auffrischungsimpfung wird nach drei Jahren empfohlen. Weitere Auffrischungen erfolgen dann nach jeweils fünf Jahren bei Menschen unter 60 Jahren beziehungsweise nach jeweils drei Jahren bei Menschen unter 60 Jahren.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt einen FSME-Impfschutz allen Menschen, die in Risikogebieten durch Aufenthalt im Freien in Kontakt mit Zecken kommen können sowie Personen, die in der Forst- oder Landwirtschaft oder im Labor arbeiten und so beruflich gefährdet sind. Auch Reisenden in Gebieten, mit einem besonderen FSME-Risiko, wird eine Schutzimpfung empfohlen.

Zudem gibt es auch allgemeine, praktische Schutzmaßnahmen, um Zeckenstiche gänzlich zu vermeiden. Dazu gehört etwa helle, geschlossene Kleidung zu tragen und Hosenbeine in die Socken zu schieben. „Zecken lauern nicht nur im Wald, sondern auch in Parks, im Garten und anderen Orten mit hohem Gras. Daher sollte man den Körper nach einem Aufenthalt im Freien stets gründlich nach den Tierchen absuchen, insbesondere am Haaransatz, hinter den Ohren und in den Körperfalten“, betonte der Facharzt für Allgemein- und Notfallmedizin, Heiko Mikkat. Besonders Hunde- oder Katzenbesitzer sollten zudem wachsam sein: Denn auch Vierbeiner sind ein gefundenes Fressen für die Blutsauger. So können die Haustiere Zecken unbemerkt mit in die eigenen vier Wände schleppen.

Für einen kurzfristigen Schutz eignen sich zudem insektenabweichende Mittel, sogenannte Repellents. Diese können dazu beitragen, Zeckenstiche zu verhindern. Sollte trotz allen Bemühungen ein Zeckenstich vorliegen, ist es wichtig, das Tierchen ganz vorsichtig mit einer Pinzette oder einer Zeckenkarte (in Apotheken erhältlich) aus der Haut zu entfernen. Dazu setzt man das Utensil dicht über der Haut an und zieht oder hebelt die Zecke vorsichtig heraus.

Sollte sich in Folge eines Zeckenstichs eine ringförmige Hautrötung um die Einstichstelle bilden (auch „Wanderröte“ genannt) und/oder grippeähnliche Symptome wie Müdigkeit, Fieber oder Kopfschmerzen auftreten, sollte dringend ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin aufgesucht werden. Die Symptome könnten ein Anzeichen für eine Borreliose- oder FSME-Infektion sein.

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 04.04.2025 eingestellt ist:

Einladung zur Mitgliederversammlung des Kreis-Senioren-Beirats Bergstraße, am Freitag, den 11. April 2025, Beginn 10.00 Uhr.

Heppenheim, den 27.03.2025

gez. Susanne Hagen

Vorsitzende

Jobcenter verbessert Bürgerkommunikation

Das Jobcenter Neue Wege Kreis Bergstraße beteiligt sich an einem bundesweiten Projekt zur Optimierung der Bürgerkommunikation. Es bietet bereits verschiedene Kontaktmöglichkeiten – persönlich, per E-Mail, Telefon oder Online-Terminbuchung. Künftig soll auch ein Chatbot rund um die Uhr Anfragen beantworten. Dennoch gibt es oft Unklarheiten darüber, welcher Kanal für welches Anliegen am besten geeignet ist. Dies führt zu mehrfachen Anfragen, Wartezeiten und zusätzlicher Belastung für Mitarbeitende.

Da dies ein generelles Problem ist, wird nun gemeinsam mit der internen Beratungsagentur der Bundesagentur für Arbeit (BA), initiiert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) untersucht, wie bestehende Kontaktwege effizienter genutzt und verständlicher gestaltet werden können. Hierfür werden in den kommenden Wochen Mitarbeitende in insgesamt fünf Jobcentern bundesweit befragt und Workshops durchgeführt, bei denen auch Kunden direkt eingebunden werden.

Ziel des Projekts ist es, die vorhandenen Kommunikationswege klarer zu strukturieren und besser aufeinander abzustimmen. Bürgerinnen und Bürger sollen schneller die passenden Informationen erhalten, Missverständnisse vermieden und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Auch die Nutzung digitaler Angebote soll vereinfacht und gezielter in den Beratungsprozess integriert werden. „Wir sind überzeugt, dass es möglich ist, durch dieses Projekt für alle Beteiligten eine Verbesserung zu erreichen. Das gemeinsame Ziel ist eine zügige und passgenaue Beantwortung der Anfragen. Und wir sind sicher, dass eine professionelle Begleitung durch die externe Beratung hilft, einen neuen Blick auf unsere Kommunikation zu bekommen.“ So Dr. Marysko, Betriebsleitung des kommunalen Jobcenters.

Die Beratungsleistung wird dem Jobcenter kostenfrei zur Verfügung gestellt, nachdem sich Neue Wege für das Programm beworben hatte und vom BMAS zur Teilnahme daran ausgewählt wurde. Die gewonnenen Erkenntnisse werden im September 2025 vorgestellt und nicht nur vom Jobcenter Neue Wege genutzt, sondern auch anderen Jobcentern als Grundlage für eigene Projekte im Bereich optimierter Kommunikation zur Verfügung gestellt.

Die Arbeitslosigkeit ist im Kreis Bergstraße im März 2025 insgesamt gesunken. 7.135 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 59 Personen weniger als im Februar. Die Arbeitslosenquote betrug damit 4,7 Prozent. (Vorjahr: 4,6 Prozent). Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 5,8 Prozent, deutschlandweit bei 6,4 Prozent.

Im Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit) lag die Arbeitslosigkeit bei 2.610 Personen (98 Personen weniger als im Vormonat). Im Rechtskreis SGB II (Jobcenter Neue Wege Kreis Bergstraße) waren 4.525 Arbeitslose registriert. Durch die Träger der Grundsicherung (Jobcenter) wurden 63 Prozent aller Arbeitslosen betreut. Im vergangenen Monat meldeten sich insgesamt 1.566 Personen arbeitslos. Davon kamen 510 Personen direkt aus Erwerbstätigkeit. 1.621 Menschen beendeten ihre Arbeitslosigkeit, davon nahmen 441 eine Erwerbstätigkeit auf.

Landesgelder für Integration an Kommunen weiter

In seiner Sitzung am 17. März hat der Kreisausschuss beschlossen, insgesamt sieben Millionen Euro für die Integration bleibeberechtigter Personen an die 22 zum Kreis gehörenden Kommunen auszuschütten. Die Summe wird von Zuweisungen des Landes Hessen gedeckt, die in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Aufnahme Geflüchteter an den Kreis gezahlt wurden. Durch effiziente Planung und die intensive Umsetzung von Einspar-Maßnahmen (u.a. durch die Schließung der Sammelunterkünfte) konnte die Kreisverwaltung in diesem Bereich ein Finanzpolster aufbauen, das nun den Kommunen zu Gute kommt.

„Mit dieser Ausschüttung wollen wir die soziale Betreuung vor Ort und insbesondere Integrationsmaßnahmen für die Geflüchteten, die bei uns bleiben, fördern. Dies ist nur möglich, da der Kreis Bergstraße in den vergangenen Jahren insgesamt sehr gut gewirtschaftet hat und mit einem sehr soliden Haushalt dasteht“, betont der Bergsträßer Landrat Christian Engelhardt.

„Die aktuelle Ausschüttung an die Kommunen setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf, der unter anderem für die Themen Kreishaushalt und Flüchtlinge zuständig ist. „Zum einen erhalten die Kommunen jeweils einen Sockelbetrag von 40.000 Euro, zum anderen einen Betrag, der sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl bemisst – ähnlich dem Königsberger Schlüssel, nach dem die Verteilung von Geflüchteten erfolgt.“

Seit Mai 2023 werden verstärkt Direktzuweisungen von Geflüchteten durch den Kreis an die Städte und Gemeinden realisiert. Bereits bisher hatten die Kommunen einen Teil der Integrationspauschale, die vom Land an den Kreis für bleibeberechtigte Personen (im Sinne 37 Abs. 1 Ziff. 2 Landesaufnahmegesetz) gezahlt wird, für die Durchführung von lokalen Integrationsmaßnahmen erhalten.

Werden Sie Kindertagespflegeperson!

Seit vielen Jahren begleiten Kindertagespflegepersonen im Kreis Bergstraße Kleinstkinder und junge Familien durch ihren Alltag und bieten Eltern eine Möglichkeit, Familie und Beruf passgenau zu vereinbaren. Besonders für Familien mit Kindern unter drei Jahren stellt die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter eine wichtige familiennahe Alternative zu Krippen und Kindertageseinrichtungen dar. Kinder erleben in der Kindertagespflege eine liebevolle und kompetente Begleitung und Förderung durch ihre ersten Lebensjahre. Der Alltag und die Betreuung richten sich nach dem pädagogischen Konzept der Tagesmütter und Tagesväter und orientieren sich dabei am Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan und vor allem auch an den kindlichen Bedürfnissen. Die Räume, in denen die Betreuung stattfindet, bieten dabei die Möglichkeit zum Forschen, Entdecken, Ausprobieren, Experimentieren, aber auch zum Wohlfühlen und Entspannen.

Aber nicht nur für Kinder und Eltern bietet die Kindertagespflege eine Vielzahl von Möglichkeiten, sondern auch Kindertagespflegepersonen profitieren von ihrer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer professionellen Kinderbetreuung. Auch sie haben die Chance, im familiären Umfeld Familie und Berufstätigkeit miteinander verknüpfen zu können. Grundlage hierfür ist die Pflegeerlaubnis, welche beim Fachdienst Kindertagespflege des Jugendamtes des Kreises Bergstraße beantragt werden kann. Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson.

Diese Qualifizierung bietet das Jugendamt in Kooperation mit dem Familienzentrum jedes Jahr kostenlos in Bensheim an. Der nächste Kurs findet in der Zeit vom 25.08. bis 21.11.2025 im Familienzentrum Bensheim statt.

Interessierte können sich für weitere Informationen zu den Teilnahme-Voraussetzungen, der Anmeldung, der Qualifizierung selbst und sonstigen Rahmenbedingungen (gesetzliche Vorgaben, Verdienstmöglichkeiten, Ablauf der Bewerbung) an den Fachdienst Kindertagespflege des Jugendamtes wenden: per Mail an jugendhilfe-kindertagespflege@kreis-bergstrasse.de und telefonisch unter den Telefonnummern 06252 / 15-5717 (Frau Matzeit), 06252 / 15-5417 (Frau Hue), 062525 / 15-5790 (Frau Romann) oder 06252 / 15-5171 (Frau Eisele).

Zudem bietet das Jugendamt zwei Online-Infoveranstaltungen zum Thema „Kindertagespflegeperson werden“ am 24.04.2025 und 12.06.2025, jeweils um 18 Uhr an. Dort werden Fragen rund um die Kindertagespflege im Kreis Bergstraße (zum Beispiel: Wie genau funktioniert Kindertagespflege? Wie kann ich mich zur Qualifizierung anmelden? Wie läuft die Qualifizierung ab?) beantwortet. Interessierte können sich per Mail unter jugendhilfe-kindertagespflege@kreis-bergstrasse.de zu einem Termin anmelden. Den Zugangslink für die Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden jeweils kurz vor der Veranstaltung.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/familie-jugend-senioren/familien-mit-kindern-von-0-bis-6-jahre/kindertagespflege/