Titel Logo
Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 14/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus - Wichtige Information für Vereine und Veranstalter

Änderung bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen

Durch eine Änderung des Hessischen Gaststättengesetzes ist die bisherige Anzeigepflicht nach § 6 HGastG für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes durch nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen entfallen. Das bedeutet: Wenn ein Verein oder eine sonstige nicht-gewinnorientierte Organisation im Rahmen eines Festes oder einer Veranstaltung vorübergehend Speisen oder Getränke anbietet, muss hierfür grundsätzlich keine Anzeige nach § 6 HGastG mehr erstattet werden.

Wichtig ist jedoch: Nicht entfallen sind die übrigen gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere sind weiterhin die Regelungen zur Sperrzeit, zum Jugendschutz, zur Lebensmittelhygiene und gegebenenfalls zum Infektionsschutz zu beachten. Auch erforderliche Erlaubnisse für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze bleiben von der Gesetzesänderung unberührt.

Veranstalter werden daher gebeten, sich frühzeitig mit der Stadt in Verbindung zu setzen, sofern für eine Veranstaltung zusätzlich eine Sperrzeitverkürzung, eine Sondernutzung öffentlicher Flächen oder sonstige Abstimmungen erforderlich sind.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Hirschhorn gerne zur Verfügung, Tel. 06272 / 923 113, Email ordnungsamt@hirschhorn.de