Hirschhorn
Markterkundungsverfahren zu einer etwaigen kommunalen Beteiligung in Bezug auf Strom- und/oder Gasnetze
Der Magistrat der Stadt Hirschhorn (Neckar) hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 beschlossen, eine unverbindliche Markterkundung im Sinne des § 121 Abs. 6 HGO durchzuführen. Die Stadt Hirschhorn (Neckar) zieht vorbehaltlich eines noch zu bestätigenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung in Erwägung, sich an einer privatrechtlichen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen, die Netze für Strom und/oder Gas im Stadtgebiet von Hirschhorn (Neckar) hält und/oder betreibt. Die …