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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 16/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Durch den trockenen Winter und das trockene Frühjahr, beschränkt die Stadt Hirschhorn die anstehenden Poolbefüllungen, denn die Quellenmenge der Kernstadt Hirschhorn hat durch die trockene Witterung stetig nachgelassen.

Um die Trinkwasserversorgung nach § 7 Wasserversorgungssatzung der Kernstadt sicherzustellen, ist die Poolbefüllung nur bis Ende April erlaubt.

Je nach Witterung kann es zu weiteren Einschränkungen der Trinkwasserversorgung kommen.

Pools ab 5m³ sind bei der Stadt Hirschhorn unter der Mail-Adresse andreas.flachs@hirschhorn.de anzumelden.