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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 16/2026
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt

Die Arbeitslosigkeit ist im Kreis Bergstraße im März 2026 gesunken. So waren 7.212 Menschen arbeitslos gemeldet, 0,52 Prozent weniger als im Februar. Allerdings 77 Personen beziehungsweise 1,08 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug unverändert zum Vormonatsniveau 4,8 Prozent. Vor einem Jahr lag sie bei 4,7 Prozent. Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 6 Prozent, deutschlandweit bei 6,4 Prozent.

Die Reform des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung bringt Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik: Mit der geplanten Neuausrichtung des bisherigen Systems sollen Unterstützung und Vermittlung künftig enger verzahnt werden. Ziel ist es, Menschen schneller in Arbeit zu bringen, gleichzeitig aber auch klare Erwartungen an Mitwirkung und Eigenverantwortung zu formulieren. Für den Kreis Bergstraße und den Eigenbetrieb Neue Wege ergeben sich daraus spürbare Veränderungen. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Kern der Reform ist die Rückkehr zu einem klareren Vermittlungsvorrang. Künftig soll noch deutlicher gelten, dass die schnelle Integration in Erwerbsarbeit Vorrang hat, ohne Weiterbildung und Qualifizierung grundsätzlich auszuschließen. Zudem werden Mitwirkungspflichten verschärft: Bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung zumutbarer Arbeit oder fehlenden Eigenbemühungen soll der Regelbedarf künftig direkt um 30 Prozent für drei Monate gemindert werden. Bei wiederholten Meldeversäumnissen steigen ebenfalls die Konsequenzen; wer drei Termine hintereinander ohne wichtigen Grund versäumt, kann als nicht erreichbar gelten und damit seinen Leistungsanspruch verlieren. Auch das bisherige Schlichtungsverfahren entfällt, damit Jobcenter schneller und verbindlicher handeln können.

Für den Kreis und den Eigenbetrieb Neue Wege bedeutet dies vor allem zwei Dinge: mehr Handlungsmöglichkeiten in der Vermittlung und zugleich höhere Anforderungen an Beratung, Steuerung und Einzelfallprüfung. So soll das erste Beratungsgespräch künftig persönlich im Jobcenter stattfinden; Schritte aus dem Kooperationsplan können verbindlicher eingefordert werden. Hinzu kommen neue Regeln bei Vermögen und Wohnkosten: Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt, Schonvermögen wird altersabhängig gestaffelt, und die Angemessenheit der Unterkunftskosten wird künftig von Beginn an geprüft, wobei die Wohnkosten in der Karenzzeit auf das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze gedeckelt werden. Gerade für Kommunen ist dieser Punkt relevant, weil laut Gesetzentwurf sinkende Fallzahlen auch zu Entlastungen bei den kommunalen Haushalten führen könnten. 

„Die Reform setzt an einem zentralen Punkt an: Sozialstaatliche Unterstützung soll verlässlich bleiben, zugleich aber wieder stärker an Eigenverantwortung, Arbeitsaufnahme und Mitwirkung gekoppelt werden. Dabei ist besonders wichtig, dass sich Leistung wieder lohnen muss, Missbrauch konsequenter bekämpft und Schwarzarbeit härter sanktioniert wird. Klar ist: Wer Unterstützung braucht, soll sie weiterhin erhalten. Wer arbeiten kann, muss aber auch alles Zumutbare dafür tun, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Für unseren Kreis und den Eigenbetrieb Neue Wege bedeutet das mehr Verantwortung, aber auch mehr Möglichkeiten, Menschen gezielt in Beschäftigung zu bringen und Steuermittel noch treffsicherer einzusetzen," betont Landrat Christian Engelhardt.

Digitale Spuren: Unterstützung bei Nachlassabwicklung

Social-Media-Konten, Onlinekäufe und Abonnements: Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt zahlreiche digitale Spuren. Nach einem Sterbefall bleiben diese jedoch bestehen und müssen von den Erben geregelt werden. Der digitale Nachlass stellt Angehörige daher zunehmend vor neue Herausforderungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen, denn Konten und Abonnements verlängern sich teilweise automatisch. Dies kann zu Extrakosten führen, die dann auf die Erben übertragen werden.

Wie ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Konten und Daten aussehen kann, zeigte die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach kürzlich gemeinsam mit Nadesha Garms von der Regionalen Diakonie Südhessen, Harald Gerhard vom Projekt Digitale Kompetenz Lindenfels und dem Präventionsteam des Kreises auf.

„Unser Leben und unsere Gesellschaft werden immer digitaler. Das bedeutet aber auch, dass wir Spuren im Internet hinterlassen. Um diese muss sich nach dem Ableben gekümmert werden, was neue Herausforderungen mit sich bringt. Deshalb ist es uns ein Anliegen, darüber zu informieren und zu sensibilisieren", so die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach.

Rechtlich ist der digitale Nachlass anderen Erbgegenständen gleichgestellt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Damit stellt sich für Erben die Frage, wie mit Zugangsdaten, Verträgen und persönlichen Dateien umzugehen ist. Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten: Konten können gelöscht, archiviert oder an Angehörige übertragen werden. Nadesha Garms empfiehlt hier ein strukturiertes Vorgehen: „Am besten man kümmert sich schon frühzeitig darum. Machen Sie sich eine Liste mit allen Anbietern, bei denen Sie ein Konto haben. Schreiben Sie zusätzlich Ihren jeweiligen Benutzernamen und Passwort auf. Wichtig ist, dass Sie diese Liste auf Papier anfertigen und sicher ablegen. So sind Sie vor eventuellen Hacker-Angriffen geschützt, die dann Zugriff auf all Ihre Daten hätten." Danach könne man festlegen, was mit den jeweiligen Konten passieren soll. Zu beachten ist, dass diese Listen sogar mit ins Testament aufgenommen werden können.

Nachdem die Liste angelegt ist, empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson zu wählen, die sich im digitalen Bereich auskennt. Das könnte beispielsweise eine Familienangehörige oder -angehöriger sein oder eine nahestehende Person. Dieser erteilen Sie eine schriftliche Vollmacht. Alternativ kann man spezialisierte Nachlassdienste in Anspruch nehmen.

Auch wenn keine Regeln festgelegt wurden, können Erben handeln: Es besteht die Möglichkeit, mit den jeweiligen Unternehmen in Kontakt zu treten und eine Löschung des Kontos zu beantragen. Dazu benötigt man eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Erbscheins sowie eine Kopie des Personalausweises. Einige Konten kann man bereits zu Lebzeiten so einstellen, dass sie nach dem Tod gelöscht werden, zum Beispiel bei längerer Inaktivität.

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße – Hinweisbekanntmachung der Kreiswahlleiterin

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachungen ab dem 10.04.2026 eingestellt sind:

Kreistagswahl am 15. März 2026 – Nachrücken eines Bewerbers (CDU)

Kreistagswahl am 15. März 2026 – Nachrücken eines Bewerbers (CDU)

Kreistagswahl am 15. März 2026 – Nachrücken eines Bewerbers (GRÜNE)

Kreistagswahl am 15. März 2026 – Nachrücken eines Bewerbers (GRÜNE)

Hinweis: Die Bekanntmachungen können während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung bei der Kreiswahlleitung (Gräffstraße 5) eingesehen werden.

Heppenheim, den 02.04.2026

Behrendt

Kreiswahlleiterin

Bergsträßer Kinder- und Jugendmusiktage 2026

Junge Talente, große Bühne: Die 3. Bergsträßer Kinder- und Jugendmusiktage laden zu zwei besonderen Konzertnachmittagen ein. Am 19. April im Museumszentrum Lorsch (Paul-Schnitzer-Saal) sowie am 26. April im Bürgerhaus „Bunter Löwe" in Zwingenberg (Diefenbachsaal) präsentieren Nachwuchstalente aus der Region ihr Können – jeweils ab 16:00 Uhr bei freiem Eintritt.

Ziel ist es, jungen Musikerinnen und Musikern eine Plattform zu bieten, auf der sie Bühnenerfahrung sammeln und ihre Leidenschaft für Musik mit einem breiten Publikum teilen können. Die Konzerte zeigen eindrucksvoll die hohe Qualität der musikalischen Ausbildung im Kreis Bergstraße.

Das abwechslungsreiche Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit mehreren öffentlichen Musikschulen aus der Region sowie einer privaten Musikschule zusammengestellt.

Neben den musikalischen Darbietungen erwartet die Besucherinnen und Besucher auch ein Rahmenangebot: In den Konzertpausen werden Getränke und Kuchen angeboten, deren Erlös gemeinnützigen Zwecken zugutekommt. Darüber hinaus bietet ein begleitender Workshop „Malen zur Musik" kreative Einblicke in die Verbindung von Klang und Kunst.