Titel Logo
Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 17/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrichten aus dem Landratsamt Heppenheim

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 21.04.2023 eingestellt ist:

Auslegung des geprüften Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Schule und Gebäudewirtschaft

Hinweis: Der geprüfte Jahresabschluss 2021 mit Begründung kann beim Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße, Tiergartenstraße 7a, 64646 Heppenheim, während der Dienstzeiten von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr vom 08.05.2023 bis 19.05.2023 eingesehen werden.

Heppenheim, den 18.04.2023

gez. Stefan Lienert

Ausbildung von pädagogischen Fachkräfte für Nachmittagsbetreuung

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zum Jahr 2026 zu erfüllen, läuft der Ausbau der Nachmittagsbetreuung an den Bergsträßer Schulen auf Hochtouren. Für die Betreuungsprogramme sind nicht nur Räume ein notwendiges Gut, auch die personelle Besetzung ist dabei eine Grundvoraussetzung. Der Kreis Bergstraße hat dafür eine erfolgsversprechende Maßnahme ergriffen, um Unterstützungskräfte aus der Betreuung zu pädagogischen Fachkräften weiterzubilden. Gemeinsam mit der Akademie für Ganztagspädagogik ist es dem Kreis Bergstraße gelungen, die Weiterbildung zum Fachpädagogen oder zur Fachpädagogin für Ganztagsbildung erstmalig in Hessen anzubieten.

„Was im ersten Moment noch recht unspektakulär klingt, ist eine echte Sensation“, betont Landrat Christian Engelhardt auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Weiterbildung. „Mit der berufsbegleitenden Weiterbildung von Unterstützungskräften im Betreuungsbereich sichern wir smart und effektiv die personellen Bedarfe an Pädagoginnen und Pädagogen für den Nachmittagsbereich. Der Kreis Bergstraße fördert den Ausbau der Nachmittagsbetreuung an den Bergsträßer Schulen mit insgesamt rund 5,3 Millionen Euro pro Jahr. Die Kosten für die Weiterbildung hingegen werden von den Betreuungsträgern übernommen“, erläutert der Landrat.

„Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben weitestgehend Erfahrungen in der Betreuung gesammelt und üben die Tätigkeit als Unterstützungskräfte aus. Damit bringen sie die besten Voraussetzungen mit, um den Lehrgang erfolgreich zu absolvieren und die Qualität der Betreuungsangebote zu sichern. Die Weiterbildung ist für die Unterstützungskräfte, Betreuungsträger sowie Schulen ein echter Gewinn und wir hoffen auf möglichst viele Nachahmer“, wirbt der Landrat für die von der IHK zertifizierte Weiterbildung.

Nach insgesamt 500 Unterrichtseinheiten, inklusive zwei Präsenzwochen, die jeweils in den Oster- und Herbstferien stattfinden und einer Abschlussarbeit erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Der Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft initiierte und begleitet die Weiterbildung. Laut der Leiterin des Sachgebiets Schulverwaltung und -entwicklung Claudia Blume, wird die Weiterbildung auch im kommenden Jahr wieder angeboten.

Betreuungskosten der Schulkindbetreuung auf dem Prüfstand

Der Kreis Bergstraße befindet sich angesichts einer angekündigten Beitragserhöhung für die Nachmittagsbetreuung an Bergsträßer Schulen aktuell im Austausch mit einem Betreuungsträger. Die angekündigte Beitragserhöhung war im Vorfeld nicht mit dem Kreis als Schulträger abgestimmt worden.

„Die Schulkindbetreuung sollte eine gute Qualität haben, zudem muss sie aber auch bezahlbar sein. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem Jahr 2026 wächst zusätzlich der Bedarf an Betreuungsplätzen enorm. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt nur, wenn die Voraussetzung für eine verlässliche sowie bezahlbare Nachmittagsbetreuung besteht. Gleichwohl haben auch die Betreuungsträger ein Recht auf kostendeckende Auftragserfüllung, die Rahmenbedingungen hierfür sind zum Beispiel durch die Inflation oder durch Tariferhöhungen schwieriger geworden. Deshalb wollen wir mit dem Betreuungsträger sprechen“, sagt Landrat Christian Engelhardt und verweist auf die bisher hervorragende Zusammenarbeit mit allen Betreuungsträgern.

Der Kreis Bergstraße hat als Schulträger die Aufgabe, die Betreuungsangebote mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt abzustimmen. Die Bedarfe der Schule sind dabei ausschlaggebend für die Wahl auf das künftige Betreuungsprogramm. Die Bergsträßer Schulen können insgesamt zwischen vier Betreuungsprogrammen wählen: Familienfreundlicher Kreis, BestKids, Pakt für den Nachmittag/Ganztag oder das Ganztagsangebot. Die Programme unterscheiden sich zusammengefasst bei den Betreuungszeiten und der Einbindung von Lehrinhalten am Nachmittag. Nach der Wahl eines Programmes wird ein Betreuungsträger durch ein Vergabeverfahren vergeben und beauftragt.

Die Organisation des jeweiligen Betreuungsangebots wird danach zwischen den Schulen und dem Träger abgestimmt. Die Räumlichkeiten für die Betreuung werden vom Schulträger kostenfrei bereitgestellt. Die Elternbeiträge sind neben anderen Kriterien (Betreuungszeiten, Betreuungspersonal, additives oder integriertes Bildungs- und Betreuungsangebot, Ferienbetreuung, Gruppengröße) Grundlage des Vergabeverfahrens. Aus diesem Grund müssen nachgelagerte Erhöhungen des Trägers im Vorfeld mit dem Schulträger abgestimmt werden.