Welche kommunalen Regeln gelten für mich? Welche Beschlüsse wurden neu erlassen?
Diese Fragen beantwortet das Bürgerinfoportal, das über die Homepage des Kreises Bergstraße (www.kreis-bergstrasse.de) verfügbar ist. Denn nicht nur viele Städte und Gemeinden, sondern auch der Kreis Bergstraße bieten ein umfassendes Informationsangebot, um sich über abgeschlossene, laufende oder demnächst anstehende Beschlüsse zu rechtlichen Regelungen zu informieren.
Unser tägliches Leben wird von Gesetzen und Regeln bestimmt. Während Gesetzesinitiativen auf Bundesebene viel Aufmerksamkeit in den Medien genießen, sind die Regeln, die auf kommunaler Ebene erlassen werden, oftmals wesentlich bestimmender für unseren Alltag. Die meisten kommunalen Regeln werden durch die Stadtverordnetenversammlung oder die erlassen. Für übergeordnete kommunale Aufgaben ist der Landkreis zuständig. Das beschlussfassende Gremium ist hier der Kreistag.
Doch worüber genau beschließt der Kreistag? Zu den Aufgaben des Kreises gehören viele verschiedene Themengebiete, wie zum Beispiel das Gesundheitswesen, der Schulbau, der öffentliche Personennahverkehr, die Kfz-Zulassung, der Umweltschutz oder auch der Katastrophenschutz. Der Kreistag tagt mehrmals im Jahr, um entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Wer sich darüber informieren möchte, welche Themen gerade im Kreistag und den Gremien des Kreises behandelt werden und welche Beschlüsse gefasst werden, kann sich hierüber ganz einfach über die Webseite des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de informieren. Im "Bürgerinfoportal" finden sich die Sitzungstermine, die Beschlussunterlagen und die Ergebnisprotokolle der Gremiensitzungen. Außerdem kann man sich hier über die Mitglieder der einzelnen Gremien und die Fraktionen informieren.
"Durch die Digitalisierung unserer Dienstleistungen und Informationen können wir unsere Verwaltungsprozesse noch effizienter gestalten und den Bergsträßerinnen und Bergsträßern einen besseren sowie schnelleren Zugang hierzu ermöglichen. Ich freue mich daher sehr, wenn sich unsere Bürgerinnen und Bürger digital über die Kreispolitik informieren. Dies fördert nämlich nicht nur die Transparenz, sondern auch die aktive Teilnahme an unserem politischen Geschehen", betont Landrat Christian Engelhardt.
Natürlich ist es auch möglich, an den Sitzungen der Gremien persönlich teilzunehmen, denn die meisten Sitzungen sind öffentlich. Welche Sitzungen oder Tagesordnungspunkte nicht öffentlich sind, weil dort zum Beispiel Beschlüsse zu Personalentscheidungen gefasst werden, kann man dem Sitzungsplan entnehmen.
Das Bürgerinfoportal bietet für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße einen transparenten Überblick über alle Beschlüsse, die auf Kreisebene getroffen werden und die für ihr Leben wichtig sind. Ganz leicht, mit nur einem Klick, über die Homepage des Kreises Bergstraße.
Junge musikbegeisterte Erwachsene von 14 bis 21 Jahren können auch in diesem Jahr wieder am südhessischen Musiccamp teilnehmen. Vom 14. bis 20. Juli verwandeltsich das Kreisjugendheim Ernsthofen im Modautal in ein musikalisch-kreatives Paradies mit Live-Bühne, Musik- und Videowerkstätten, Tanzstudio und vielem mehr. Das Musiccamp ist für junge Menschen mit und ohne musikalische Vorkenntnisse und für jeden Musikgeschmack offen. Die Teilnehmenden werden nicht aufgrund ihrer Interessen, musikalischen Kompetenzen, Fähigkeiten oder anderem bewertet.
Für Bergsträßer Jugendliche steht eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung, die vom Kreis Bergstraße bezuschusst werden. Interessierte können sich ab dem 21. April 2025 für das diesjährige Musiccamp anmelden. Die Teilnahme am Camp kostet 80 Euro.
Weitere Informationen zum Musiccamp 2025 gibt es unter www.dein-musiccamp.de, unter der Mail jbw@ladadi.de oder unter der Telefonnummer 06151 / 881 1464.
Gute Nachbarn, Bekannte sowie Freundinnen und Freunde helfen sich im Idealfall gegenseitig. Wer eine pflegebedürftige Person aus seinem räumlichen oder sozialen Umfeld regelmäßig unterstützt, der kann in Hessen für kleine Entlastungsleistungen im Alltag sogar eine Aufwandsentschädigung von bis zu 131 Euro im Monat durch die Pflegekasse bekommen. Voraussetzung ist, dass die Person, der Hilfe zuteilwird, einen Pflegegrad hat und der Unterstützer oder die Unterstützerin eine Anerkennung nach Landesrecht besitzt. Diese Form der niedrigschwelligen Unterstützung nennt man auch Nachbarschaftshilfe. Sie wurde während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen und wird seither durch das Land Hessen weitergeführt. Im Kreis Bergstraße ist die Fachstelle „Leben im Alter" des Kreisausschusses für die Anerkennung zuständig.
Aber wie kann man Nachbarschaftshilfe anerkennen lassen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie kann eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden? Diese und weitere Fragen werden bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Psychosozialen Fachkraft auf dem Land (PauLa), des Fachdienstes Familien und Sozialwesen der Stadt Lorsch, der der Fachstelle „Leben im Alter“ sowie der Caritas Seniorenberatung am Montag 5. Mai um 16 Uhr im Paul-Schnitzer-Saal des Museumszentrums in Lorsch (Nibelungenstraße 35) beantwortet.
Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Rückfragen stehen die PauLas Christina Adler-Schäfer und Michaela Weber unter Tel. 06206 / 909 487 sowie unter paula-norie@kreis-bergstrasse.de zur Verfügung.
Die Sommer werden heißer und trockener, gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit für Starkregenereignisse. Die Auswirkungen des Klimawandels sind auf der ganzen Welt schon jetzt spürbar – auch im Kreis Bergstraße. Doch bei allen damit verbundenen Herausforderungen sieht Landrat Christian Engelhardt auch einen Lichtblick. „Wir können uns anpassen“, ist er überzeugt. „Menschen leben in den verschiedensten Klimazonen auf der ganzen Welt – nur unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen.“
Der Kreis Bergstraße möchte sich bestmöglich auf diese neuen Rahmenbedingungen durch den Klimawandel vorbereiten. Dabei verfolgt die Kreisverwaltung einen ganzheitlichen Ansatz: Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept, das der Kreis seit 2022 sukzessive umsetzt, werden die Themen Ressourcenschutz und Verringern der Treibhausgasemissionen angegangen. Mit dem Hitzeaktionsplan trug die Kreisverwaltung den direkten Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen Rechnung. Der nächste und finale Baustein des holistischen Ansatzes bildet das Klimaanpassungskonzept für den Kreis Bergstraße, dessen Ziel es ist, die Folgen des Klimawandels abzumildern, langfristige strukturelle und bauliche Maßnahmen zu konzipieren und voranzutreiben sowie Lösungswege zum Schutz vor Extremwetter zu finden. „Wir können es schaffen, uns anzupassen. Wenn wir dem Klimawandel mit einem guten Plan begegnen, brauchen wir auch keine Angst zu haben“, ist Landrat Engelhardt überzeugt.
Mit der Erstellung dieses Plans in Form eines Klimaanpassungskonzepts ist nun der neue Klimaanpassungsmanager des Kreises Bergstraße, Alexander Uhl, beauftragt. Bei der Erstellung wird er Expertinnen und Experten vor Ort mit einbinden. Dabei sind Workshops zur Bestandsaufnahme, Betroffenheitsanalyse, Hotspotanalyse sowie zur Maßnahmenentwicklung geplant. Das Konzept will Alexander Uhl gemeinsam mit einem externen Dienstleister bis Herbst 2026 fertigstellen und dann der Öffentlichkeit präsentieren.