Zu der jährlichen Genossenschaftsversammlung der Jagdangliederungsgenossenschaft „Weidenau“ lade ich hiermit alle Grundstückseigentümer für Freitag 17. Mai 2024 um 18:20 bzw. 18:30 Uhr ins FC-Heim „Restaurant Nikola’s“ in der Jahnstraße 2, 69434 Hirschhorn, herzlich ein.
Sollte die Versammlung um 18:20 Uhr nicht beschlussfähig sein, lade ich gleichzeitig zu einer zweiten Versammlung am gleichen Tag und am gleichen Ort für 18:30 Uhr ein, wobei dann diese Versammlung ungeachtet der Zahl der anwesenden Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Betroffen sind alle Grundstückseigentümer von der Staatswaldgrenze Abt. 610 bis Ortslage Hirschhorn zwischen Finkenbach und Staatswald,
alle nicht befriedeten Grundstücke zwischen Staatswaldgrenze und Ortslage Hirschhorn westlich und südlich des Schlosses, alle nicht befriedeten Grundstücke von der Schleuse neckaraufwärts zwischen Neckarmitte und Staatswaldgrenze bis zur Landesgrenze bei Pleutersbach sowie die zwischen der Gemarkungsgrenze Hirschhorn
und Rothenberg im Bereich der Schwanne gelegenen, nicht im Staatsbezirk befindlichen, Grundstücke (Flurstücke 2, 4, 6, 7, 11, 14).
Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bejagbar sind, haben kein Stimmrecht.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht der Kassenverwalterin
4. Kassenprüfung
5. Entlastung des Jagdvorstandes
6. Verwendung des Jagdpachterlöses
7. Verschiedenes
gez. Georg Wieder
Vorsitzender der Angliederungsgenossenschaft Weidenau