Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.04.2024 folgenden Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Stadt Hirschhorn gefasst:
„Der von der Revision geprüfte Jahresabschluss der Stadt Hirschhorn zum 31.12.2021 wird gemäß § 114 HGO festgestellt und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Das Bilanzvolumen betrug zum Jahresabschlussstichtag in Aktiva und Passiva 30.010.461,78 €.
Der ordentliche Jahresüberschuss in Höhe von 59.400,16 € wir der Rückstellung zugeführt. Der außerordentliche Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.914,07 € wird über die vorhandenen außerordentlichen Rückstellungen gedeckt.
Der vorstehende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 21.05.2024 bis 05.06.2024 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung im 2. OG des Rathauses Zimmer 2.03, Ansprechpartner Kevin Jung, öffentlich aus.
Hirschhorn, 14.05.2024
Magistrat der Stadt Hirschhorn (Neckar)