Nach der Ratifizierung, dies ist die verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrages durch Vertragsparteien, durch alle Bundesländer wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet (Art. 145 Abs. 1). Das Grundgesetz trat nach Art. 145 Abs. 2 mit Ablauf dieses Tages in Kraft und somit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.