Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Hirschhorn darauf hin, dass öffentliche Parkflächen im Bereich der Stadtmauer und des Neckarufers grundsätzlich dem Parken von Fahrzeugen dienen.
Das Angeln am Neckar bleibt nur im Rahmen der fischereirechtlichen Vorgaben zulässig; hierfür sind insbesondere ein gültiger Fischereischein und die jeweils erforderliche Angelkarte notwendig.
Nicht zulässig ist es jedoch, öffentliche Parkstände, Ufer- oder Grünflächen als Angel-, Aufenthalts-, Grill- oder Campingplatz zu nutzen. Wer dort Tische, Stühle, Schirme, Grills, Zelte, Markisen oder vergleichbare Ausrüstung aufstellt, überschreitet regelmäßig den zulässigen Gebrauch der Fläche.
Eine solche Nutzung ist, je nach betroffener Fläche, entweder erlaubnispflichtig oder ohne ausdrückliche Zulassung unzulässig. Campen und Grillen außerhalb ausdrücklich ausgewiesener oder genehmigter Bereiche sind nicht gestattet. Das kurzfristige Ruhen im Fahrzeug kann im Einzelfall möglich sein. Ein erkennbares Campingvorhaben ist hiervon jedoch nicht umfasst.
Die Stadt bittet alle Besucherinnen und Besucher um Beachtung dieser Vorgaben sowie um einen rücksichtsvollen Umgang mit öffentlichen Flächen, Anwohnerinnen und Anwohnern und der Natur. Zur Sicherung der Einhaltung werden Kontrollen durchgeführt. Bei Verstößen können ordnungsrechtliche Maßnahmen, Bußgelder sowie die Anordnung zur sofortigen Räumung oder Beseitigung von Gegenständen erfolgen.